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Umweltbonus: Neue Kaufprämie für Elekroautos ist da

Am 19. Februar 2020 ist die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Das heißt. dass nun die erhöhten Fördersätze für den Kauf eines Elektroautos ausgezahlt werden können. Der erhöhte und verlängerte Umweltbonus soll der Elektromobilität in Deutschland weiteren Schub verleihen. 

Umweltbonus bis 2025 verlängert

Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50%  auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für sogenannte Plug In-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gibt es ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Antragsverfahren wird erleichtert

Auch weiterhin teilen sich die Bundesregierung und die Industrie die Fördersummen. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Anträge auf den Umweltbonus können Käuferinnen und Käufer wie gehabt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch das Antragsverfahren erleichtert: Um von den erhöhten Fördersätzen zu profitieren, ist von nun an ein einmaliger Kontakt zum BAFA ausreichend.

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