Gesetzliche Neuregelungen im August 2026: Das ändert sich für Bau, Handwerk und Gebäudetechnik
Zum August 2026 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft. Für die Bau- und Gebäudebranche besonders relevant sind neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, ein Recht auf Reparatur, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie Entlastungen für Schornsteinfeger und Makler. Ein Überblick.
Bauwirtschaft reformiert Berufsausbildung
Die Anforderungen an das Bauen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert – die Bauwirtschaft hat ihre Ausbildung entsprechend neu geordnet. Ab dem 1. August 2026 gelten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe im Aus-, Hoch- und Tiefbau. Die seit 1999 geltenden Inhalte wurden grundlegend überarbeitet; bauliche Aspekte zu Klimaschutz, Bauen im Bestand und Nachhaltigkeit rücken in den Vordergrund.
Inhaltlich sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz künftig durchgängig verankert – von der Arbeitsplanung über die Baustelleneinrichtung bis zur Qualitätskontrolle. Neu hinzu kommt für alle Bauberufe das Thema Bauen im Bestand; aus den Bereichen zur Wärmedämmung werden Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken und Bauteilen.
Auch die Prüfungsstruktur ändert sich: Für die 16 dreijährigen Berufe entfällt die Zwischenprüfung zugunsten einer gestreckten Prüfung (Teil I im vierten Ausbildungshalbjahr, Teil II am Ende der Ausbildung). Die zweijährigen Berufe werden über ein Anrechnungsmodell mit den dreijährigen verzahnt und gewinnen so an Durchlässigkeit. Verpflichtend bleiben bei einer dreijährigen Ausbildung mindestens 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung.
Eine Übersicht – insbesondere für Betriebe – bietet der ZDB in einem Übersichtsflyer zur Neuordnung der Bauberufe.
Gebäudemodernisierung: mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll Gebäude klimafreundlicher heizen und den Hauseigentümern zugleich mehr Entscheidungsfreiheit bei der Heiztechnik lassen. Die wesentlichen Neuregelungen gelten ab dem 29. Juli 2026.
Recht auf Reparatur soll Elektroschrott reduzieren
Defekte Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones werden häufig ersetzt statt repariert – das soll sich ändern. Für alle Kaufverträge ab dem 31. Juli 2027 gilt das neue Recht auf Reparatur. Es verpflichtet Hersteller, bestimmte Elektrogeräte auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zu reparieren. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.
Bürokratieabbau: Schornsteinfeger und Makler werden entlastet
Der Gesetzgeber baut Bürokratie in verschiedenen Gewerben ab – mit einem Entlastungsvolumen von gut 55 Millionen Euro. Für die Branche wichtig: Schornsteinfeger müssen ab Ende Juli keine Heizungslabel mehr anbringen. Zudem entfällt ab dem 24. Juli die Weiterbildungspflicht für Makler, und die Genehmigungsfiktion gilt künftig für alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Das zugrunde liegende Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die einzelnen Regelungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschleunigt Bauvorhaben
Die Bundesregierung investiert so viel wie nie zuvor in die Sanierung von Straßen, Schienenwegen, Brücken und Wasserstraßen. Damit die Mittel schnell wirksam werden, ermöglicht das Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Verkürzung langwieriger Verfahren; wichtige Bauvorhaben werden künftig prioritär behandelt. Das Gesetz tritt zu Teilen am 29. Juli 2026 in Kraft.
Verpackungen: recyclingfähig und schadstoffärmer
Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss künftig stärker zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen. Zudem dürfen Verpackungen deutlich weniger schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe enthalten. Das sieht eine EU-Verpackungsverordnung vor, die in weiten Teilen ab dem 12. August 2026 gilt.
Weitere Neuregelungen im Überblick
Über die baunahen Themen hinaus treten im August 2026 weitere Regelungen in Kraft – darunter der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler (ab 1. August), die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte (ab 2. August) sowie die europäische KI-Verordnung, für die die Bundesnetzagentur zentrale Koordinierungsstelle wird.
