KfW senkt Zinsen für Wohn- und Gebäudeförderprogramme

Die KfW-Bank hat die Zinskonditionen für eine Reihe ihrer Förderprodukte angepasst und dabei sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude berücksichtigt. Die Zinssenkungen gelten ab dem 10. April 2026 und betreffen zentrale Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie weitere Finanzierungsangebote – eine gute Nachricht für Bauherren, Sanierer und Fachhandwerksbetriebe.
Zinssenkungen im Wohnbereich
Im Wohngebäudesegment profitieren gleich mehrere Programme von günstigeren Konditionen:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124) – klassische Eigenheimfinanzierung
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
- Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- BEG Wohngebäude Kredit (261)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Zinssenkungen im Nichtwohngebäudebereich
Auch gewerbliche Vorhaben und Projekte an Nichtwohngebäuden werden günstiger finanzierbar:
- BEG Nichtwohngebäude Kredit (263)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596)
Was das für die Praxis bedeutet
Für SHK-Fachbetriebe und Energieberater sind die angepassten Konditionen ein wichtiges Verkaufsargument gegenüber Kunden, die Sanierungsmaßnahmen oder Neubauprojekte planen. Gerade in Kombination mit der BEG-Zuschussförderung können die vergünstigten Ergänzungskredite (358, 359, 523) die Finanzierungslücke nach Abzug der Zuschüsse attraktiv schließen.
Die aktuellen Zinssätze und Konditionen sind direkt über den KfW-Zinsrechner auf kfw.de abrufbar.
