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EU-Kommission gewährt 40% EEG-Umlage auf KWK-Eigenstromverwendung

Die Europäische Kommission hat am 1. August 2018 die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, am 7. Mai 2018 erzielt hatten.

Für KWK-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, hatte die Kommission im Jahr 2014 die beihilferechtliche Genehmigung für einen von Deutschland angemeldeten Anpassungsplan erteilt, nach dem die EEG-Umlage bis 2017 jährlich erhöht wurde. Auf der Grundlage der am 1. August 2018 genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erzielte Verlängerung der Übergangsregelung für neue KWK-Anlagen führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen für das Jahr 2018 gewährleistet wird.



Die nun erfolgte einjährige Verlängerung des Übergangszeitraums darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass schnellstmöglich eine Neuregelung der Privilegierung der Eigenstromerzeugung aus KWK-Anlagen gemäß § 61b Nr. 2 EEG erfolgen muss. Diese muss anschließend noch von der EU-Kommission genehmigt werden.



Welche Bestimmungen im Jahre 2019 von den Betreibern neuer KWK-Anlagen eingehalten werden müssen, bleibt aber weiterhin ungeklärt. Daher hat sich nach Aussagen des BHKW-Infozentrums durch die verlängerte Übergangsregelung an der Unsicherheit und den damit verbundenen Investitionshemmnissen nahezu nichts geändert.

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