Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Brandschutzkonzepte für Flachdächer

Rainer Pieper
Symbol um den Artikel auf die Merkliste zu setzen

Am Anfang jeder größeren Baumaßnahme steht heute ein Brandschutzkonzept. Hier fließen zuerst die Aspekte ein, die dem Bauherrn wichtig sind, zum Beispiel die betriebliche Sicherheit, aber auch das Thema Kosteneinsparung – Aspekte, die sich nicht immer mit dem Baurecht decken müssen.

Maßgeblich sind die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnung (LBO), die Leitungsanlagenverordnung (LAnlV) und natürlich die DIN-Normen sowie sonstige Regelwerke. Weiterhin stellt sich die Frage, wo das Gebäude versichert ist. Ist es beispielsweise gemäß der VdS Schadenverhütung GmbH, einem unabhängigen Prüfinstitut und Sachversicherer, oder gemäß der FM Global Standards abgedeckt?

Auch diese Sachversicherer stellen unter anderem spezielle Anforderungen an den baulichen Brandschutz, die mit den Interessen des Bauherrn und den Regelwerken zur Deckung gebracht werden müssen. Die nicht ganz einfache Aufgabe, die verschiedenen Interessenlagen und Vorschriften in einem Brandschutzkonzept zu vereinen, ist Spezialistenarbeit und obliegt einem Brandschutzgutachter.

Ein umfassendes Brandschutzkonzept bringt aber nicht nur einen veritablen Sicherheitsgewinn, sondern kann sich auch finanziell positiv auswirken. Wird der Nachweis erbracht, dass das Gebäude zum Beispiel VdS- oder FM-geprüft ist, wird der klassische Gebäudeversicherer dies in Anrechnung bringen und geringere Prämien aufrufen, woraus eine erhebliche Kostenersparnis resultieren kann.

Brandschutz nach Vorschrift

Die Landesbauordnungen schreiben vor, bei der Planung von Flachdächern Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz zu ergreifen. Das könnte beispielsweise bedeuten, für die Entwässerung Gullys aus Gusseisen einsetzen zu müssen. Gussgullys werden in der bauaufsichtlichen Benennung als nicht brennbar bezeichnet und damit nach DIN 4102-1, die das „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ beschreibt, in die brandschutztechnisch anspruchsvollste Baustoffklasse A1 eingeordnet. In Kombination mit nicht brennbaren Rohren, zum Beispiel SML-Gussrohren oder Stahlrohren, erfüllen Gussgullys höchste Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz – zum Beispiel in F90-Anlagen.

Sicherheitslücken schließen

Flachdachentwässerungs- und Lüftungsbauteile durchdringen die Dachkonstruktion. Sind diese sogenannten „kleinen Durchdringungen“ nicht brandsicher ausgerüstet, können Feuer und Brandgase in den Profil- und Dachhohlraum weitergeleitet werden oder auf Dachflächen und Nachbargebäude übergreifen. Vorbeugender Brandschutz bei Dachgullys, Lüftern und Rohrleitungen ist keine Ermessensfrage.

Bei großflächigen Hallen und Industriebauten ist er zum Beispiel durch die DIN 18234, Teil 1 bis 4, geregelt, bzw. vorgeschrieben. Zur Erfüllung dieses Regelwerkes können beispielsweise der SitaFiresafe oder alternativ der SitaMulti eingesetzt werden. Bei Anforderungen nach der Feuerwiderstandsklasse F90 wird der SitaMulti aus Grauguss in Verbindung mit nicht brennbaren Rohren eingebaut. Die F90-Klassifizierung wurde zusätzlich von einem externen Gutachter geprüft.

Sicherheitsabstand einhalten

„Wo darf der Gully platziert werden? Wie groß muss der Abstand zur Brandwand sein?“ Diese von Praktikern oft gestellte Frage lässt sich nicht pauschal bzw. einfach beantworten. Die Landesbauordnung Bayern zum Beispiel bezieht dazu keine Stellung. In dieser Region könnte die Durchdringung unter Beachtung der Flachdachrichtlinie 30cm neben der Brandwand erstellt werden. Wird das Gebäude jedoch gemäß der VdS 2216:2001-08 (01) ausgeführt, ist ein Abstand von mindestens 2,50m erforderlich.

Bei der VdS 2234:2008-01 (05) ist sogar ein Abstand von mindestens 5,0m zur Brandwand gefordert. Ein gutes Beispiel dafür, dass neben den gesetzlichen Regelungen die Anforderungen der Sachversicherer (hier VdS-Anforderungen) in die Planung einfließen müssen.

Gemäß der Musterbauordnung gilt: „Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen, müssen innerhalb eines Abstands von 5 m von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudeteils haben, an den sie angebaut werden.“

Bei aufgehenden Bauteilen, beispielsweise im Anschlussbereich zu einem anschließenden, höher liegenden Verwaltungsgebäude, ist dieser 5-m-Bereich also immer in F90 auszuführen. In der Regel finden sich hier Betondecken.

Regelkonformer Einbau

Bei einer einkalkulierten Brandbeanspruchung von oben und unten könnte zum Beispiel ein nicht brennbarer Gully mit nicht brennbaren Rohren und Formteilen, Brandschutzklasse A1, verbaut und so eine Installation aus nicht brennbaren Materialien realisiert werden. Gemäß einem Gutachten, das auch bei Sita angefordert werden kann, gestaltet sich ein F90-Aufbau in einem ganz normalen Beton-Warmdach wie folgt: Der SitaMulti Gully wird mit Schaumglaskörper in die Betondecke eingebaut. Angeschlossen wird ein nicht brennbares Rohr, das mit einer Dämmung ummantelt wird, die im Brandfalle auch vor der Weiterleitung von Hitze schützt und ansonsten den möglichen Kondenswasseranfall verhindert. 

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder