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35% Energieeinsparung: Dezentrale modulare Wohnungsübergabestation

Die Voraussetzungen für die Wärmeverteilung in Geschosswohnbauten sind vielfältig, weswegen der Aufbau der Wohnungsübergabestation GE556-5 modular erfolgt. Damit ist sie für die Ansprüche vor Ort optimiert und individuell angepasst.

Eine thermostatische Regelung sorgt z.B. bei der Warmwasseraufbereitung für eine konstant voreingestellte Temperatur, was besonders wichtig für den Schutz vor Verbrühungsgefahr oder eine konstante sowie gradgenaue Entnahmetemperatur ist. Weitere Module sorgen für die Kontrolle der Hoch- und Niedrigtemperatur der Heizung mit oder ohne Regulierventil sowie die Überwachung des Warm- und Kaltwassers. Durch diese Flexibilität und die neue Konstruktion soll die GE556-5 bisher in der Regel 20-35% Energiekosten einsparen.

Konstanter Druck und mechanisches Vorrangumschaltventil

Die modulare Wohnungsübergabestation arbeitet als eine Art Wärmetauscher für den thermischen Energieverbrauch in Heizsystemen der Warmwasseraufbereitung. Damit ist sie für den Einsatz in allen modernen autonomen Systemen mit zentraler Warmwasseraufbereitung geeignet und bietet geringe Rücklauftemperaturen sowie minimale Wärmeverluste. Die G556-5 besitzt einen hydraulischen Anschluss mit 3/4″ AG und einer Wärmetauscherleistung zur Warmwasseraufbereitung für bis zu 50 kW. Sollten mehrere Stationen an eine Strangleitung angeschlossen werden, ist die Wohnungsübergabestation mit einem Differenzregler und doppeltem Einstellbereich für 5-30 kPa oder 25-60 kPa ausgerüstet. Dadurch hält sie den Druck im primären Heizkreis unabhängig vom Durchfluss eines externen Wärmetauschers konstant.

Warmwasseraufbereitung nach hygienischen Richtlinien

Die modulare Wohnungsübergabestation legt keinen Vorrat von erwärmtem Trinkwasser an, sondern erhitzt bei Bedarf. Zusätzlich unterstützt sie dank der kurzen Wege von der Erwärmungsquelle bis zur Zapfstelle die Einhaltung der hygienischen Standards in den Wohnbereichen. Dadurch sind die Leitungen stets legionellenfrei, was eine teure Untersuchungspflicht unnötig macht.

Materialien aus der Trinkwasseraufbereitung und -verteilung dürfen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) keine Gesundheitsrisiken hervorrufen, den Geruch sowie Geschmack des Wassers nicht beeinflussen oder große Partikel in das Trinkwasser abgeben.  Die in der Station verwendeten Werkstoffe und Materialien sind in der UBA-Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe enthalten. Somit erfüllt die GE556-5 die Grenzwerte nach der EU-Trinkwasserverordnung und andere gesundheitliche Leitwerte.

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