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Die 13 häufigsten Fragen zur Regenwassernutzung

Dipl.-ing. Klaus W. König
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Im Wohnhaus sollte maximal 50 % des Trinkwasser­bedarfs durch Regenwassernutzung eingespart werden.

Im Einfamilienhaus sowie in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Regenwasser. Die Planung und Ausführung von Anlagen zur Regenwassernutzung werden in DIN 1989 ebenso klar geregelt wie die Herstellung der Produkte. Mehrere Hersteller in Deutschland liefern bis ins letzte abgestimmte Anlagentechnik. Die vormontierten Baugruppen müssen vor Ort nur noch mit den Leitungen verbunden werden. Dennoch sollte der Installateur im Kundengespräch das folgende Grundwissen haben. 

1. Wie viel Trinkwasser lässt sich mit Regenwassernutzung im Einfamilienhaus sparen?

Maximal die Hälfte. Bei relativ kleinen Dachflächen und einer großen Anzahl von Personen sollten aber nicht alle denkbaren Regenwasser-Verbrauchsstellen angeschlossen werden. Wer die Bauherrschaft ohne eine überschlägige Berechnung überredet, Toilettenspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung mit Regenwasser zu versorgen und so ca. 50 % des Trinkwasserverbrauchs im Haushalt zu sparen, handelt fahrlässig. Sowohl die örtliche jährliche Niederschlagsmenge als auch die zur Verfügung stehende Dachfläche müssen groß genug sein.

Darüber hinaus sollte auch die Speichergröße entsprechend bemessen sein, um einen kurzzeitigen Spitzenbedarf abzudecken. DIN 1989-1 zeigt in Kapitel 16 Berechnungsbeispiele für Ertrag, Bedarf und Speichergröße. Einige Hersteller bieten auf ihrer Website die Nutzung eines Bemessungsprogramms kostenlos online an.

2. Vakuumdruckentwässerung bei Regenwasser sinnvoll?

Nicht bei Wohn- und Bürohäusern oder öffentlichen Gebäuden, doch bei Industriehallen schon. Wenn Grundleitungen in frostfreier Tiefe verlegt werden mit dem erforderlichen Gefälle, so kann durch große Leitungsstrecken ungewollt eine beachtliche Zulauftiefe beim Regenspeicher entstehen. Dies kostet zusätzlichen Aushub und bringt Schwierigkeiten beim Einstieg in einen langen Domschacht. Auch der Überlauf in die oberflächige Versickerung und das Ableiten in den Kanal oberhalb Rückstauebene wird kaum mehr möglich sein.

Abhilfe schafft hier die Vakuumdruck- bzw. Unterdruck-Entwässerung, verlegt ohne Gefälle mit weniger Dachabläufen und kleineren Rohrquerschnitten, im Vergleich zu Freispiegelleitungen. Dies schafft Vorteile vor allem bei Gewerbe- und Industriehallen, weil Entwässerungsrohre unter der Decke sichtbar und in verschiedene Richtungen verlegt werden können. Fallleitungen erreichen den Speicher dann an beliebiger Stelle und in normaler Tiefenlage.

3. Welche Wassergebühr wird bei Regenwassernutzung eingespart?

Auf jeden Fall die Trinkwassergebühr der genutzten Menge. Der vorsichtige Installateur vermeidet, der Bauherrschaft die Einsparung der gesamten Wassergebühr als Verkaufsargument für die Regenwassernutzungsanlage schmackhaft zu machen. 

Schließlich hat eine Gemeinde das Recht, in ihrer Satzung die Abwassergebühr aus genutztem Regenwasser einzufordern, pauschal oder über Zähler abgerechnet. Pragmatisch ist die pauschale Berechnung mit den Verbrauchswerten der DIN 1989-1, Tabelle 4, multipliziert mit der Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen

Einige Gemeinden verzichten bewusst auf die Abwassergebühr und betrachten dies als indirekten Zuschuss, was rechtlich zulässig ist – bis zu einer Anzahl von 10 % der Haushalte oder einer Menge von 10 % des Abwasseraufkommens, verursacht durch genutztes Regenwasser.

4. Regenwasserspeicher: Muss der Überlauf auf dem Grundstück versickert werden?

Nur, wenn das in der Baugenehmigung oder in der Abwassersatzung des Baugebietes steht. Verdunsten oder Ableiten in ein Oberflächengewässer sind an manchen Orten Alternativen. 

Auf keinen Fall, auch nicht bei Modernisierung im Bestand, den Überlauf des Regenspeichers ungefragt an die städtische Kanalisation anschließen! 

Heutzutage ist es nur noch in Ausnahmefällen zulässig, Regenentwässerung oder Überläufe aus Regenspeichern an die kommunale Mischkanalisation anzuschließen. Wird an den Entwässerungsleitungen etwas verändert, z.B. durch den Einbau eines Regenspeichers, so muss ein aktuelles Entwässerungsgesuch eingereicht werden. Dabei kann es sein, dass die Versickerung des Überlaufs gefordert wird, sofern dies technisch möglich und der Aufwand zumutbar ist. 

5. Darf der Überlauf eines Regenspeichers per Rückstauklappe an den Kanal angeschlossen werden?

Ist der Regenspeicherüberlauf an die Kanalisation zulässig, wird zunächst geprüft, ob er unter der Rückstauebene liegt. Ist der Überlauf mit seiner Rohrsohle am Regenspeicher tiefer als die Straßenoberkante, sind Schutzmaßnahmen gegen Rückstau erforderlich. Laut DIN 1989 kann dies bei einem Regenkanal eine Rückstauklappe sein, bei einem Mischkanal muss es eine Hebeanlage sein. Die maximale Höhe des Kanal-Rückstaus ist nur dann bei Straßen­oberkante, wenn von der Stadtentwässerung/vom Tiefbauamt keine anders lautenden Angaben gemacht werden.

6. Ist eine Ersatzpumpe bei Regenwassernutzungsanlagen Pflicht?

Nein, beim Einfamilienhaus nicht. Wird Regenwasser allerdings in einem öffentlichen Gebäude zur Toilettenspülung benutzt, so ist sicherzustellen, dass eine zweite Pumpe bereit steht für den Fall, dass die erste durch Defekt ausfällt. In Kindergärten, Schulen etc. ist dies zwingend erforderlich.

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