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Wiederinbetriebnahme von Gebäuden: Was tun bei kontaminiertem Trinkwasser?

Wenn Gebäude nach mehreren Wochen Stillstand wieder geöffnet werden, muss die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation mit besonderer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988 sowie DVGW W557, W556 und W551) durchgeführt werden.

Diese besagen unter anderem, dass die Hygiene des Trinkwassers in Trinkwasserinstallationen zu jeder Zeit durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb (also eine normale Nutzung) gewährleistet sein muss. Ist die normale Nutzung zum Beispiel durch eine temporäre Schließung nicht gewährleistet, so müssen diese Trinkwasserinstallationen für die Übergangzeit mithilfe eines Spülplans betrieben werden. Dieser sieht vor, dass mindestens alle 72 Stunden an allen Entnahmestellen für einen vollständigen Wasseraustausch gesorgt werden muss – optimalerweise erfolgt dieser Vorgang automatisiert durch den Einsatz von elektronischen Armaturen und durch Anbindung an ein Wassermanagement-System.

Ist der Betreiber der Anlage nicht in der Lage, einen solchen Spülplan umzusetzen, so sollte er die Trinkwasserinstallation an der Hauptabsperreinrichtung absperren und die Trinkwasserinstallation mit allen Komponenten vorübergehend außer Betrieb setzen. Aufgrund der Stillstandszeiten und der zu erwartenden potenziellen Belastung sind die entsprechenden Spül- und Anlagendesinfektionsmaßnahmen bei Wiederinbetriebnahme nach VDI 6023 einzuhalten. Quantitative Schnelltests zur Untersuchung des Trinkwassers bieten hierbei eine Orientierung und dienen als begleitende Maßnahme zur Beurteilung einer möglichen Kontamination.

Trinkwasser schnell untersuchen – ohne Anzeigenpflicht an das Gesundheitsamt

Der Trinkwasserhygiene-Test dient zur quantitativen Bestimmung der mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers. Er stellt keinen akkreditierten Test dar; dadurch entfällt die Anzeigepflicht an das zuständige Gesundheitsamt. Der Trinkwasseranlagenbetreiber kann daraufhin angepasste Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität durchführen.  

Was tun, wenn das Trinkwasser kontaminiert ist?

Sind die Trinkwasserinstallationen zum Beispiel mit Legionellen mikrobiologisch kontaminiert, muss umgehend Abhilfe geschaffen werden. Legionellen können beim Duschen über den Wasserdampf (Aerosole) eingeatmet werden und so in die Lunge gelangen. Um ein eventuelles Nutzungsverbot zu vermeiden und um im Handumdrehen wieder für sicheres und keimfreies Trinkwasser zu sorgen, empfiehlt sich die Installation von endständigen Filtern.

Es handelt sich dabei um eine temporäre Sofortmaßnahme, mit deren Hilfe die Nutzung des Trinkwassers vorübergehend sichergestellt werden kann, während eine mikrobiologische Sanierung der gesamten Trinkwasseranlage vorbereitet wird. Im Falle einer mikrobiologischen Kontamination müssen alle Entnahmestellen mit endständigen Filtern ausgestattet werden. Die endständigen Filter montiert man unmittelbar an den jeweiligen Entnahmestellen: an Duschköpfen, Badewannenbrausen, Waschtisch- und Küchenarmaturen. „Endständig“ bedeutet dabei, dass es keine weiteren technischen Bauteile zwischen Filter und Nutzung des Trinkwassers gibt.

Dank dieser Akutmaßnahme ist die bedenkenlose und uneingeschränkte Nutzung des Trinkwassers sofort nach der Installation der endständigen Filter möglich – sogar im medizinischen Bereich und bei der Pflege und Versorgung immungeschwächter Personen. Die endständigen Filter von  Conti+ zeichnen sich durch ihre schnelle und einfache Montage sowie ihre Robustheit und Funktionssicherheit aus. Mit einem Rückhalt von 99,99999 Prozent entfernen die Filter Pseudomonaden, Legionellen und andere Keime äußerst zuverlässig aus dem Wasser.

Mikrobiologische Sanierung der Trinkwasserinstallation

Unabhängig von dem Einsatz von endständigen Filtern muss die gesamte Trinkwasserinstallation bei einer Kontamination mikrobiologisch saniert werden. Hierfür eignet sich beispielsweise die umweltverträgliche und schadstofffreie Desinfektionslösung  Conti+ oXan zero. Der Einsatz kann während des laufenden Betriebs erfolgen und schränkt die Nutzung nicht ein.

Vor dem Einsatz müssen DPD- und Redoxwert-Messungen des unbehandelten Trinkwassers durchgeführt werden. Anschließend kann die Desinfektionslösung entsprechend dosiert und eingesetzt werden. Bei einer erneuten DPD-Messung an der nächsten Zapfstelle darf das freie Aktivchlor FAC während der Dosierung einen DPD-Wert von 0,6 mg/l nicht überschreiten. Die DPD-Messungen sollten mehrmals pro Woche durchgeführt werden. Befinden sich in der Trinkwasserinstallation Totstrecken bzw. nicht durchspülbare Bereiche mit Keimherden, so können diese über die gegebenen Differenzwerte der Redox-Spannung an den Zapfstellen vor und nach dem Keimherd lokalisiert werden.

Erst, wenn sich an der ersten und letzten Zapfstelle die gleichen Redoxwerte einstellen, ist die mikrobiologische Sanierung erfolgreich abgeschlossen. Nach Beendigung der mikrobiologischen Sanierung sollten die Messungen durch ein akkreditiertes Labor erfolgen. 

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