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Was hat die 1.BImSchV bis jetzt gebracht?

Dittmar Koop
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Die 1. Bundesimmissionschutzverordnung (1. BImSchV) ist – wenn nicht wie bei den Schornsteinfegern in der Alltagspraxis präsent – in den vergangenen Jahren etwas in Vergessenheit geraten. Sie gewinnt immer dann wieder größere Aufmerksamkeit, wenn z. B. Übergangsfristen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen fällig werden, so wie aktuell die 1. Stufe verschärfter Abgas-Grenzwerte, die seit 1. 1. 2025 gilt. Wenn die 1. BImSchV sich also einmal wieder ins Rampenlicht rückt, dann ist das ein willkommener Anlass zu schauen, wie es mir ihr weitergehen könnte. Passend dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) im vergangenen Jahr eine „Evaluierung der 1. BImSchV von 2010“ vorgelegt.

Das UBA ist eine wissenschaftliche Behörde, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berät. Im Rahmen des sogenannten Ressortforschungsplans (REFOPLAN) werden vom UBA Forschungsvorhaben vergeben und begleitet, die der Erfüllung der Ressortaufgaben des BMUV dienen. Insofern werden dann auch die Endberichte auf der Seite des UBA veröffentlicht. Mit der Ausführung der Evaluation der 1. BImSchV hat das UBA im konkreten Fall das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) aus Leipzig beauftragt, ein renommiertes Institut im Bereich Bioenergie. Damit geht die Sache dann schief - und auch wieder nicht.

Eine Evaluation, die keine ist

Denn wenn man den 185 Seiten umfassenden Endbericht durchgeht, dann stellt man fest, dass es sich hier nicht um eine „Evaluierung“ der 1. BImSchV im Sinne von „Vorher-Nachher“ auf die komplette Verordnung bezogen handelt, sondern um eine selektive technische Bestandsaufnahme, was im Segment Stückholz-Kleinanlagen (Öfen) möglich ist. Auch geht es darum, wie sich die Praxis aktuell gestaltet und wie daraus Verbesserungsvorschläge für eine zukünftige Novelle der 1. BImSchV abgeleitet werden können.

Die 1. BImSchV allerdings umfasst auch andere Anlagentypen, auch bezogen auf die Leistungsgröße (kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Eine Evaluation hätte Zahlen – technikübergreifend – liefern müssen, was sich emissionstechnisch mit der Novelle der 1. BImSchV seit 2010 getan hat. Das tut dieser Bericht nicht, sondern er beschränkt sich auf den Bereich Kleinfeuerungsanlagen Stückholz und das Thema Feinstaub. 

So steht also in der Evaluierung, was der Stand der Technik heute im Bereich Holzöfen ist und was bereits möglich wäre. Weil das in eine nächste Novelle der 1. BImSchV einfließen könnte, lohnt es sich, darauf einen Blick zu werfen. Wir haben das UBA selbst, das DBFZ, den Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sowie den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und auch das BMUV zu ausgewählten Punkten befragt.

Was ist die „beReal-Prüfung“ für Kaminöfen?

In dem Bericht wird eine „beReal-Prüfung“ für Kaminöfen vorgeschlagen. Wir haben das UBA und das DBFZ konkret gefragt, was darunter zu verstehen ist und warum man eine Notwendigkeit sieht. 

Bei der „beReal-Prüfung“ soll es sich um eine „realitätsnähere“ Prüfung für Einzelraumfeuerungsanlagen handeln, als dies derzeitig der Fall ist: „Bei der bisherigen Typprüfung wird die Feuerstätte unter Nennlast auf dem Prüfstand geprüft. Es erfolgen drei Abbrände bei Nennlast. Bei der „beReal- Prüfung“ erfolgt die Prüfung mit dem Anzünden über ein wiederkehrendes Nachlegen (drei Abbrände bei Nennlast) und zwei anschließende Abbrände bei Teillast. Die Prüfung ist demzufolge umfangreicher, da die Anzündphase und Teillast mitberücksichtigt wird. Alle Abbrände müssen aufeinanderfolgend sein. Eine Auswahl „bester“ Abbrände ist nicht zulässig“, schreibt das UBA.

Das DBFZ antwortet, dass es sich bei beReal um eine Anpassung der Typenprüfung handelt, die einmalig für neu auf den Markt zu bringende Modelle vorgeschrieben sein soll. „Das heißt, es fallen keine direkten Kosten für die Anlagenbetreibenden an, sondern nur ggf. indirekt höhere Kosten bei der Anschaffung derart geprüfter Geräte“, so das DBFZ.

Kommt der „Ofenführerschein“?

Zurecht nimmt das Betreiberverhalten von Ofenbesitzern einen großen Raum im Bericht ein. Denn falsches Betreiberverhalten wirkt sich mitunter stark auf die Emissionen von Öfen aus. Zwar werden perspektivisch technische Weiterentwicklungen auch in diesem Zusammenhang angesprochen, wozu die Steuerungs-/Regelungs- und Sensortechnik zählen, die Fehler in der Bedienung eines Ofens bis zu einem gewissen Grad ausbügeln können. Aber der Bericht bringt einen „Ofenführerschein“ ins Gespräch. Das UBA betrachtet diesen als ein wirksames Instrument, „um den Benutzereinfluss im Bereich der Kleinfeuerungsanlagen“ erheblich zu reduzieren: „Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen, die nicht automatisch, sondern manuell betrieben werden, hängen sehr stark von der Handhabung ab, z. B. der richtigen Schichtung des Holzes, der Einstellung der Luftzufuhr und dem Zeitpunkt, wann Brennstoff nachgelegt wird. Auch Art und Qualität des Brennstoffes sind wichtige Faktoren für die Schadstoffbildung“, schreibt das UBA.

Das Bundesamt betont, dass es nicht geplant sei, den Ofenführerschein als Voraussetzung für das Betreiben eines Ofens verpflichtend vorzuschreiben. Das Schulungsmaterial solle außerdem frei und kostenlos verfügbar sein. „Ein Kaminofenführerschein muss alltägliche bekannte Bedienfehler, wie zu hohe oder zu geringe Holzauflagemengen berücksichtigen und Nichtfachpersonen durch einfache Beschreibungen die Kenntnisse zur emissionsärmeren Holzverbrennung verständlich vermitteln“, skizziert das DBFZ, worum es gehen würde. Das Institut wurde kürzlich vom UBA zum Thema beauftragt. Die Ergebnisse werden dann durch das UBA veröffentlicht.

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