Energetische Sanierung: So viel Geld gibt es vom Staat

as vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat aus diesem Grund die wichtigsten Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengestellt. Derzeit gelten die Förderregeln der alten Bundesregierung weiter, die neue hat hier bislang keine Änderung vorgenommen.
Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Zuschuss für den Heizungstausch
Mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen erhalten eine Förderung zwischen 30 und 70 Prozent der Investitionskosten. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die eigengenutzte Wohneinheit. Für den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus sind daher bis zu 21.000 Euro Förderung drin. Für Holzheizungen mit besonders wenig Staubemissionen kommt noch ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu.
Bei Mehrparteienhäusern gibt es abweichende Förderregeln. Für die erste Wohneinheit solcher Gebäude liegen die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Zu beachten ist: Die Summe der förderfähigen Ausgaben in Mehrparteienhäusern ist gleichmäßig auf die Wohneinheiten aufzuteilen.
Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Der Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Für die Zuschussvergabe beim Heizungstausch ist die Förderbank KfW zuständig.
Förderung für Dämmung und Lüftungsanlagen
Für weitere Effizienzmaßnahmen gibt es ebenfalls Zuschüsse, beispielsweise für die Dämmung der Gebäudehülle und den Einbau einer Lüftungsanlage. Hier ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen fünf Prozentpunkte Bonus hinzu. Die bis zu 20 Prozent Förderung gelten auch für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, wie beispielsweise den hydraulischen Abgleich. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen können addiert werden. Für ein Einfamilienhaus oder für die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gilt daher eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro, wenn die Heizung getauscht und eine oder mehrere Effizienzmaßnahmen mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.
Der Heizungstausch kann dabei nur einmalig beantragt werden, während die BAFA-Förderung für unterschiedliche Einzelmaßnahmen jährlich von neuem gestellt werden kann.
Kredit und Zuschuss für Gesamtsanierung
Komplettsanierungen werden mit bis zu 45 Prozent gefördert. Hier gibt es von der KfW einen zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Die förderfähigen Kosten liegen bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 67.500 Euro Förderung gibt es hier also je Wohnung. Möglich ist eine finanzielle Förderung für die Effizienzhaus-Standards 85, 70, 55 und 40.
Alternativ zur BAFA- und KfW-Förderung ist die steuerliche Begünstigung nach Einkommenssteuerrecht möglich. Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, was bei maximal anrechenbaren Kosten von 200.000 Euro insgesamt 40.000 Euro Steuervorteil bringt.