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Französische Balkone: Warum viele Geländer nicht den baurechtlichen Vorgaben entsprechen

Dipl. -Ing. Hermann Hamm
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Absturzsicherungen in Form von Geländern, die auf der Außenseite meist bodentiefer Fensterkonstruktionen direkt an den Fensterprofilen befestigt werden, erfordern bei der Planung und Ausführung die Beachtung baurechtlicher Bestimmungen und technischer Regeln. Es handelt sich bei solchen Konstruktionen um sicherheitsrelevante, ja sogar bauaufsichtlich relevante bauliche Anlagen, die in erster Linie den Schutz gegen das Abstürzen von Personen zu gewährleisten haben. Häufig in der Praxis vorzufindende Ausführungsformen weichen, aufgrund der Verwendung nicht geregelter Bauprodukte bzw. Bauarten oder wegen des Fehlens geeigneter Verwendbarkeitsnachweise, nachstehend allgemein als „Zulassung“ bezeichnet, von den baurechtlichen Vorgaben der Musterbauordnung [1] und den entsprechenden Regelungen der Landesbauordnungen ab. Die folgenden Hinweise sollen Fensterbaubetrieben, Architekten und Fachingenieuren Orientierung bieten, wobei der Fokus auf Geländer mit Glas- und Metallausfachungen liegt.

Was sind bodentiefe Fenster mit Absturzsicherung?

Die Bauweise bodentiefer Fensterkonstruktionen mit außen vorgesetzten Geländern reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück [2]. Solche Ausführungen waren verbreitet in Paris vorzufinden, aufgrund dessen sich seinerzeit die Begriffe „Pariser Fenster“ oder „Französisches Fenster“ etablierten. Heute wird umgangssprachlich gerne der Begriff „Französischer Balkon“ verwendet. Bei geöffnetem Fensterflügel erfüllt das außen, meist dicht am Fenster angebrachte Geländer die Funktion der Absturz­sicherung. Geländerkonstruktionen unterscheiden sich in ihrer Bauart in solche mit offenen Strukturen, wie Stabgeländer, ohne nennenswerte Windangriffsflächen oder plattenartige Strukturen mit Füllungen aus Glas, Metall, Holz und anderen ausfachenden Materialien. 

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