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Regeln für Flüssiggasanlagen: Das sind die Änderungen in der TRF 2021

Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) haben die Technische Regel Flüssiggas komplett überarbeitet und vergangenes Jahr als neues Regelwerk he­rausgegeben. Die TRF 2021 löst die Version aus dem Jahr 2012 ab. Sie bündelt die spezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas­anlagen.

Die seit dem vergangenen Jahr gültige TRF 2021 enthält einige wichtige Änderungen, die den Neubau von Flüssiggasanlagen im privaten Bereich betreffen.

Die TRF 2021 bringt wichtige Neuerungen mit sich, die beim Neubau einer Flüssiggasanlage im privaten Bereich beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind hier vor allem Abstandsregelungen zu Brandlasten, Aufstellungsanforderungen für Flüssiggasflaschen, zulässige Materialien für Rohrleitungen und Verbindungstechnik sowie Zuständigkeiten und Abläufe von Prüfungen.

Abstände zu Brandlasten

Flüssiggas ist brennbar – von Brandlasten, also brennbaren Materialien in der Umgebung, muss der oberirdische Tank deshalb sicher entfernt sein. Hier korrigiert die TRF 2021 eine Unstimmigkeit bei der Abstandsermittlung zu kleineren Brandlasten. Dazu gehören zum Beispiel hölzerne Gartenhäuser und Geräteschuppen. Ist die Brandlast mehr als 3,5 m lang, muss der Tank einen Abstand von 5 m einhalten. Ist die Brandlast 4 m lang, beträgt der vorgeschriebene Abstand sogar 5,5 m und somit einen halben Meter mehr als zuvor.

Für betriebene Flaschen führt die TRF 2021 Zonen im Aufstellungsraum ein, für die besondere ­Regeln etwa zu Zündquellen ­bestehen.

„Generell sollten Heizungsbetriebe bei der Erstberatung der Kunden die zahlreichen Regeln für die Aufstellung eines Tanks auf dem Grundstück im Blick haben. So können sie gleich klären, ob dort ein oberirdischer Tank überhaupt Platz findet“, sagt ­Joachim ­Schöller, Leiter Anlagensicherheit Süd bei Progas. Womöglich ist ein unterirdischer Tank die bessere Lösung: Er ist automatisch gegen Brandlasten gesichert und die Fläche darüber lässt sich gärtnerisch gestalten.

Bei oberirdischer Aufstellung des Flüssiggasbehälters gilt es, sichere Abstände zu Brandlasten einzuhalten.

Flaschenaufstellung im Raum

Ein ganzer Flüssiggastank in einem Gebäude? Das gibt es nur in absoluten Einzelfällen. Gasflaschen dagegen finden sich häufiger in geschlossenen Räumen – zum Beispiel als Teil von Flüssiggasanlagen zum Heizen kleinerer Gebäude oder für die Versorgung von Gasherden. Wichtig: In beiden Fällen gelten zahlreiche Sicherheitsvorschriften. „Es sollte dabei unbedingt sehr sorgfältig geprüft werden, ob der Raum geeignet ist. Denn die TRF 2021 verschärft die bislang schon strengen Regeln noch weiter“, rät Schöller. In Wohnungen und Räumen dürfen Verbraucher weiterhin lediglich nur eine Flasche bis 16 kg betreiben und eine Ersatzflasche dieser Größenklasse lagern. Alle weiteren oder größere Flaschen dürfen sich nur in besonderen Aufstellräumen befinden.

Die TRF 2021 sagt nun, dass für solche Räume für Flaschen dieselben Anforderungen gelten wie für solche, in denen ein Behälter steht. Unter anderem bedeutet das: Die Tür des Raumes muss sich nach außen öffnen und darf nur ins Freie führen, zu angrenzenden Räumen darf es keinen Durchgang geben und der Raum benötigt zwei Entlüftungsöffnungen – eine am Boden und eine unter der Decke. Für betriebene Flaschen kommen in der TRF 2021 Ex-Zonen hinzu, für die besondere Regeln etwa zu Zündquellen bestehen. Eine Ex-Zone 1 befindet sich im Bereich der Flaschen, jeweils eine Ex-Zone 2 im übrigen Raum sowie um die Entlüftungsöffnungen außen.

Kunststoffpressverbinder (nur erdgedeckt) – links im Bild – und Pressverbinder für Rohre aus unlegiertem Stahl (nicht erdgedeckt, max. 5 bar, thermisch erhöht belastbar) sind als neue Materialien aus der TRGI 2018 in die TRF 2021 übernommen worden.

Leitungsmaterialien wie beim Erdgas

Was im Fachbetrieb wahrscheinlich schon gelebte Praxis ist, wird in der TRF 2021 nun explizit betont: Für die Installation von Flüssiggasanlagen sollten die gleichen Materialien verwendet werden wie für Erdgasinstallationen. „Das sind in der Regel Rohre und Verbinder aus Edelstahl, Kupfer und PE“, weiß Schöller.

Diese waren schon zuvor in der TRF als zulässige Materialien aufgeführt. Zusätzlich sind nun neue Materialien aus dem Erdgas-Regelwerk übernommen worden, zum Beispiel Kunststoffpressverbinder und Pressverbinder für Rohre aus unlegiertem Stahl. Auch eine Klemmringverbindung für Kupferrohr findet sich jetzt neu in der TRF 2021.

Zuständigkeiten bei der Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) bei Rohrleitungen. Detaillierte Angaben sind in der TRF 2021 zu finden.

Zuständigkeiten und Prüfdrücke

Ein Flüssiggastank soll viele Jahre sicher in Betrieb bleiben. Deshalb legt die TRF eine ganze Reihe von Prüfungen fest. In der Neufassung haben Fachleute jetzt den Abschnitt zur Zuständigkeit und zum Ablauf von Prüfungen komplett überarbeitet. „Es lohnt sich also, sich insbesondere dieses Kapitel genau anzusehen, bevor SHK-Betriebe im Rahmen einer Prüfung tätig werden“, rät Flüssiggasexperte Schöller.

Klarer gefasst sind nun die Zuständigkeiten bei der „Prüfung vor Inbetriebnahme“, kurz PvI. Dabei wird überprüft, ob der Tank, seine Rohrleitung und das Verbrauchsgerät, also die Heiztherme, fachgerecht installiert sind. Die TRF grenzt nun klar ab, wer an welchem Rohrleitungstyp Festigkeits- und Abnahmeprüfungen vornehmen darf. Für kleinere Leitungen und solche von Flaschenanlagen ist beispielsweise der Fachbetrieb zuständig.

Prüfzuständigkeiten und -fristen für die wiederkehrende Prüfung für Flüssiggasrohrleitungen. Detaillierte Angaben sind in der TRF 2021 zu finden.

Teil der Rohrleitungsprüfung ist die Dichtheitsprüfung. Hier ändert sich etwas beim geforderten Prüfdruck: Er muss künftig stets zwischen 100 und 150 mbar liegen – auch bei der Dichtheitsprüfung bei der wiederkehrenden Prüfung von Anlagen alle zehn Jahre, die bislang unter Betriebsdruck bei 50 mbar stattfand.

www.trf-online.de

Flüssiggas ist nicht Flüssigerdgas

In letzter Zeit wird in den Medien häufiger davon berichtet, dass „Flüssiggas“ die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten soll – damit ist aber verflüssigtes Erdgas (LNG) gemeint, und nicht das klassische Flüssiggas (LPG). LNG und LPG unterscheiden sich grundsätzlich voneinander.

Das klassische Flüssiggas (LPG) besteht überwiegend aus Propan und wird als so­genanntes Begleitgas auf unterschiedliche Weise gewonnen. Ein Großteil des Flüssiggasaufkommens wird bei der Förderung aus Erdöl oder Erdgas gesichert. Ein anderer Teil fällt in der Raffinerie an, wenn Erdöl etwa zu Diesel und Heizöl aufbereitet wird. Flüssiggas wird mit Tankschiffen, Bahnkesselwagen und Straßentankwagen von den Förderfeldern über den Händler zum Endverbraucher geliefert.

Das Besondere an Flüssiggas: Es geht bei Raumtemperatur bereits unter leicht erhöhtem Druck von 6 oder 8 bar in den flüssigen Aggregatzustand über. Dabei verliert es an Volumen und lässt sich so besonders gut transportieren und lagern – zum Beispiel in Tanks oder Flaschen. Erdgas besteht hingegen überwiegend aus ­Methan. Dies verflüssigt sich erst, wenn ein Druck von etwa 200 bar vorliegt oder Temperaturen von unter minus 160 Grad herrschen. Aus diesem Grund kommt Erdgas hauptsächlich gasförmig und per Leitung zu den Kunden.

Generell lassen sich alle mit Erdgas genutzten Heizungstechnologien auch mit Flüssiggas betreiben. Flüssiggas hat zudem den Vorteil, dass es auch an den Orten zum Einsatz kommen kann, die nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind, zum Beispiel in ländlichen Regionen. SHK-Betrieben bietet etwa der Flüssiggasanbieter Progas rund um die Planung und Installation von Flüssiggasanlagen eine Partnerschaft mit vielen exklusiven Vorteilen an.

www.progas.de/partner/heizungsbauer

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