Weitere Branchen-Stimmen zum GMG: "Klimapolitischer Rückschritt"

Wärmepumpenbranche kritisiert fehlende Planungssicherheit
„Die Koalition setzt ein wichtiges Zeichen, indem sie die Fortsetzung der bestehenden Heizungsförderung bis mindestens 2029 bekräftigt. Die tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz gehen leider zu Lasten einer klaren Orientierung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die bewährte Förderung von Wärmepumpen weitergeht“, sagt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP.
„Mit der Förderung muss sie auch die schwerwiegenden Rückschritte kompensieren, die durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entstehen. Die angekündigte Biomasse-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen wird deren Wirkung nicht ersetzen können, wenn sie erst ab 2029 einsetzt und nur einen Erneuerbaren-Anteil von 10 Prozent vorsieht. Hier sollte die Koalition erwägen, nachzusteuern.“
Dabei könne die Koalition auf eine hohe Zustimmung zum Wärmepumpenausbau setzen. Mit fast 24.000 verkauften Wärmepumpen im Januar 2026 – ein Zuwachs von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat – setze sich der Trend zum erneuerbaren Heizen auch im neuen Jahr fort.
Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer der Stiebel Eltron GmbH & Co KG und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BWP, ordnet die industriepolitische Bedeutung der Entscheidungen weiter ein: „Europas Wärmepumpenindustrie steht in einem sich verschärfenden Wettbewerb. Dabei bringen unsere Unternehmen die besten Voraussetzungen mit, um die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben: Technologische Kompetenz, hohe Qualitätsstandards in der Installation und eine hohe Kundenzufriedenheit. All das trägt zu Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland und Europa bei. Will man diese Entwicklung unterstützen, braucht es klare Richtungsentscheidung für Zukunftstechnologien und die gezielte Förderung europäischer Wertschöpfung.
„Wir fordern die Koalition auf, sowohl bei der Förderung, als auch im Gebäudeenergiegesetz einen rechtssicheren und planbaren Rahmen zu schaffen und ihrer industriepolitischen Verantwortung gerecht zu werden“, bekräftigt Dr. Schiefelbein. „Das ist die große Aufgabe für die kommenden Jahre, damit Unternehmen aus Industrie und Handwerk, aber auch Wohnungs- und Energiewirtschaft langfristige Investitionen tätigen können.“
Der Bundesverband Wärmepumpe sieht eine erhebliche Rechtsunsicherheit in den Eckpunkten. Der Verband verweist auf ein Rechtsgutachten aus dem Sommer 2025, wonach es unzulässig sei, Rückschritte beim Klimaschutz wissentlich herbeizuführen. Zudem müsse die Bundesregierung bis zum 25. März ein belastbares Klimaschutzprogramm vorlegen, einschließlich eines belastbaren Plans, wie die Klimazielen für 2030 und erstmals auch 2040 eingehalten werden sollen. Hierbei müsse sie auch die langfristige Investitionsplanung der Wärmepumpenbranche berücksichtigen.
Deutsches Energieberater-Netzwerk sieht Einigung der Koalition kritisch
„Hier wird über einen kurzsichtigen Freiheitsbegriff, über ein merkwürdiges Verständnis von Technologieoffenheit etwas verkauft, das sich eigentlich nicht rechtfertigen lässt, nämlich ein Totalangriff auf das Klima“, so Jutta Maria Betz, Vorstand des DEN. Sie erinnert daran, dass der Gebäudesektor seit Jahren seine Einsparziele verfehlt, dass die Wärmeversorgung -so die Uni Köln- rund 15 Prozent der deutschen Emissionen verursacht. Gerade deshalb sei der Handlungsdruck enorm. Wie sollen tragfähige Investitionen ermöglicht und die Resilienz Deutschland gestärkt werden, wenn die Regierung Abhängigkeiten von fossilen Brennträgern bewusst pflegt? Erst 2030 möchten die Koalitionäre nachsteuern – bis dahin werden viele neue klimaschädliche Heizungen Emissionen in die Höhe treiben, Emissionen, die über Jahrtausende in der Atmosphäre verbleiben.
„Auch die Vorstellung, man tue Eigentümer/innen hier einen Gefallen, ist fehlgeleitet“, betont die Energieberaterin. Die Herstellung von Biobrennstoffen ist aufwendig und kostenintensiv. Bei steigender Nachfrage werden diese Kraftstoffe weder in großen Mengen noch zu vertretbaren Preisen verfügbar sein. Die „Bio-Treppe“ wird damit zum Kostentreiber, die Investition in eine Gas- oder Ölheizung zu einem Risiko – auch mit Blick auf den CO2-Preis, der für den fossilen Anteil zu zahlen ist.
Planungssicherheit schafft das Eckpunktepapier kaum. Gebäudeeigentümer haben damit keine langfristig kalkulierbare Lösung und Industrie und Handwerk, die sich mühsam auf Wärmepumpen als wichtigsten Wärmeerzeuger eingestellt haben, müssen darum bangen, ob Ihre Weichenstellungen in diese Technologie weiter verkaufbar bleiben. Und das obwohl „die Wärmepumpe die beste Maschine ist, die uns die Physik bieten kann“ wie Harald Lesch (Astrophysiker und Wissenschaftsjournalist) kürzlich im Heute-Journal betonte.
Trotz der Kritik erkennt das DEN auch positive Entwicklungen. Die angekündigten Schritte im Bereich der Fern- und Nahwärme stimmen zuversichtlich – insbesondere die geplante Aufstockung der Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sowie die längst überfällige Novellierung der Wärmelieferverordnung. Positiv bewertet das DEN zudem, dass die Koalition die Förderprogramme bis 2029 fortführen will und sich weiterhin klar zu den Klimaschutzzielen bekennt. „2045 ist Deutschland demnach klimaneutral“, so Betz, „Fossile Heizungen dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Wer sich heute für sie entscheidet, kalkuliert demnach mit einer Laufzeit von maximal 19 Jahren – und das ist wirtschaftlich nicht darstellbar.“
Daikin sieht klimapolitischen Rückschritt
Die bislang geltende 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll aufgehoben und durch eine Grüngas- bzw. Grünöl-Quote ersetzt werden. Demnach müssen neu eingebaute Öl- oder Gasheizungen, ab 1.1.2029 einen Anteil von 10 % an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen. Bis 2040 wird dieser Anteil in drei Schritten erhöht (Bio-Treppe). Auf welchen Wert dieser Anteil gesteigert werden soll, lassen die Eckpunkte offen. Somit ist unklar, ob bis 2045 überhaupt ein Anteil von 100 % CO2-neutraler Brennstoffe erreicht wird. Die Formulierung „Dabei halten wir die Klimaziele im Blick“ ist diesbezüglich nicht eindeutig.
Zusätzlich zu den Regelungen für neu installierte Heizungen wird auch für die Inverkehrbringer von Erdgas bzw. Heizöl ab 2028 eine Beimischung von 1 % „klimafreundlicher“ Brennstoffe verpflichtend eingeführt. Dazu zählen unter anderem Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Diese Quote soll danach sukzessive ansteigen. Auf welchem Pfad diese Quote ansteigen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Ziel dieser Regelung ist es, verschiedene Heiztechnologien weiterhin zu ermöglichen und fossile Systeme schrittweise durch Beimischungen klimaneutraler Energieträger weiter zu betreiben.
„Mit der vorgesehenen Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und der Einführung einer Grüngas- beziehungsweise Grünöl-Quote für Gas- und Ölheizungen stärkt die Koalition fossile Heizungen. Gleichzeitig ist absehbar, dass der Gebäudesektor seine Klimaziele weiterhin deutlich verfehlen dürfte. Denn der in den Eckpunkten genannte zusätzliche Minderungsbeitrag von zwei Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 steht in keinem Verhältnis zur bis dahin prognostizierten Zielverfehlung von rund 110 Millionen Tonnen CO₂“, betont Martin Krutz, Geschäftsführer der Daikin Airconditioning Germany GmbH.
Wirtschaftliche Risiken für Hauseigentümer
Aus Sicht von Daikin birgt die erneute Öffnung für fossile Heizsysteme auch wirtschaftliche Risiken für Haus- und Wohnungseigentümer. Denn die Wahl eines Heizsystems ist eine langfristige Investitionsentscheidung. Wer sich heute für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, bindet sich an steigende CO₂-Preise, regulatorische Unsicherheiten sowie perspektivisch hohe Kosten für die Bereitstellung und Beimischung von Biogas oder Bioöl. Mittel- und langfristig kann dies zu einem erheblichen Kostenrisiko werden.
Hinzu kommt, dass der Einsatz von grünem Wasserstoff im dezentralen Wärmemarkt aufgrund erheblicher Umwandlungsverluste energetisch ineffizient und kostenintensiv ist. Zudem bleibt offen, in welchen Mengen entsprechende Energieträger tatsächlich verfügbar sein werden – auch mit Blick darauf, dass Biomethan und grüner Wasserstoff vor allem auch in der Industrie gebraucht werden und dort aus volkswirtschaftlicher Perspektive einen höheren Nutzen entfalten als im privaten Heizungskeller.
Förderzusage und europäischer Rahmen als positive Elemente
Positiv bewertet Daikin die angekündigte Absicherung der Förderung für Wärmepumpen bis mindestens 2029. Entscheidend wird jedoch sein, wie verbindlich und in welchem Umfang die dafür benötigten Mittel tatsächlich hinterlegt werden. Ebenso begrüßt das Unternehmen die geplante 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht, da sie einen verlässlichen regulatorischen Rahmen schaffen kann.
Markttrend spricht für Wärmepumpen
Der Heizungsmarkt zeigte in den vergangenen Monaten bereits eine klare Entwicklung: Viele Eigentümer entschieden sich beim Heizungstausch für die Wärmepumpe – aufgrund hoher Effizienz, niedrigerer Betriebskosten und langfristiger Werthaltigkeit der Immobilie. Vor diesem Hintergrund dürften die vorgelegten Eckpunkte die Attraktivität der Wärmepumpe eher erhöhen als schwächen.
Offen bleibt aus Sicht von Daikin, ob das auf Basis der Eckpunkte ausformulierte Gesetz klimapolitisch dem bisherigen Gesetz gleichwertig sein und einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird. Solange hier zentrale Fragen ungeklärt sind, bleiben Unsicherheiten für Industrie, Handwerk, Hauseigentümer und Investoren bestehen.
VDIV zu den Eckpunkten des GMG
Mit den veröffentlichten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Richtung für die nächste Stufe der Wärmewende gesetzt. Absehbar ist, dass die 65-Prozent-Vorgabe aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt. Künftig soll sie durch einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen ersetzt werden. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) sowie eine zusätzliche Grüngas-/Grünölquote.
Konkret bedeutet das: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Außerdem werden Versorger ab 2028 zu einem anteiligen Einsatz klimafreundlicher Gase beziehungsweise klimafreundlichen Heizöls verpflichtet. Für den VDIV ist damit nicht mehr die politische Debatte entscheidend. Maßgeblich ist nun die Umsetzungsfähigkeit im Gebäudebestand, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland liegen in diesem Segment, in dem weiterhin der größte Sanierungsbedarf besteht. Dort sind Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne formale Beschlüsse, Fristenmanagement, Finanzierung und Vergabe nicht realisierbar. Genau deshalb muss der nächste Schritt - die Ausarbeitung der konkreten gesetzlichen Vorgaben - auch konsequent an der WEG-Praxis ausgerichtet werden. Denn diese Beschlüsse werden nur gefasst, wenn Kalkulationsgrundlagen belastbar sind, Zuständigkeiten klar sind und die Umsetzung nicht durch Auslegungsspielräume oder Anfechtungsrisiken blockiert wird. Förderbedingungen sind dabei keine flankierende Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung.
Die vorgesehene Bio-Treppe und die ergänzende Grüngas-/Grünölquote kann nur dann zu mehr Handlungsspielraum führen, wenn sie nicht neue Unsicherheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften trägt. Ohne standardisierte, digital prüfbare Nachweise, klare Verantwortlichkeiten und eine rechtssichere Dokumentation werden WEG-Beschlüsse nicht einfacher, sondern schwieriger. Das gilt insbesondere dann, wenn Quoten bilanziell über Lieferketten und Dokumentation erfüllt werden: WEG brauchen hierfür einen klaren, praxistauglichen Prüf- und Nachweispfad.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, attestiert: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“
VDIV Deutschland fordert für die Ausarbeitung der gesetzlichen Details:
- WEG-taugliche Übergänge und Fristen benötigen realistische Zeitachsen für Beschluss, Planung, Angebote, Vergabe und Umsetzung, dazu gehören klare Stichtage und Umsetzungsfenster entlang des vorgesehenen Inkrafttretens vor dem 1. Juli 2026, des Quotenstarts ab 2028 sowie der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 bis zum Pfadverlauf Richtung 2040;
- stabile Förderung als Beschlussgrundlage benötigt Verlässlichkeit über Projektlaufzeiten, klare Kriterien, planbare Budgets, die angekündigte auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 muss sich in verlässlich anwendbaren Förderbedingungen niederschlagen;
- belastbare Nachweislogik für die Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote muss standardisiert, digital sowie rechtssicher sein und benötigt eindeutige Zuständigkeiten in WEG, insbesondere für bilanzielle Erfüllung sind standardisierte, digital prüfbare „Book-and-Claim“-Nachweise und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette erforderlich;
- Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken müssen adressiert werden, um Verlagerung von Preis- und Lieferrisiken in die Eigentümergemeinschaft zu verhindern, das betrifft ausdrücklich auch Tarife/Verfügbarkeiten klimafreundlicher Brennstoffanteile im Rahmen der Bio-Treppe;
- Kohärenz mit kommunaler Wärmeplanung sicherstellen, damit WEG trotz vorgesehener Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung belastbare Orientierung erhalten und Beschlüsse nicht ins Leere laufen, wenn lokale Optionen noch nicht hinreichend konkret sind;
- Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass sie in Eigentümerversammlungen praktikabel zu beschließen sind, nicht anfechtungsanfällig werden und bürokratiearm umzusetzen sind. Dazu gehört ein klarer Prüf- und Kontrollpfad (ohne zusätzliche Bürokratie), der an bestehende Prüfprozesse (z. B. im Rahmen der Abgasprüfung) anschließt;
- Regelungen zum Schutz vor überhöhten Nebenkosten müssen so konkret gefasst werden, dass WEG Wirtschaftlichkeit rechtssicher bewerten und anfechtungsfest beschließen können;
- bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der Fernwärmeregeln (Transparenz, Preis- und Verbraucherschutz, Weitergabe- und Umlagelogik) sind WEG-spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, damit Anschluss- und Lieferentscheidungen planbar, finanzierbar und beschlussfest werden.
Bundesverband Geothermie e.V. sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bundesverband Geothermie (BVG) kritisiert die von den Fraktionsspitzen vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Das vielfach als wirksam anerkannte zentrale ordnungsrechtliche Element, nämlich die Vorgabe, dass jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wird abgeschafft. Damit sorgt der Gesetzgeber für Verunsicherung. Zudem ist zu prüfen, ob er damit auch im Widerspruch zur verbindlichen EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie steht, die die Nutzung Erneuerbarer Energien in Gebäuden verbindlich festschreibt.
Neue Heizungen dürfen nunmehr auch wieder mit Öl und Gas betrieben werden. Einzige ordnungsrechtliche Vorgabe: die neue „Bio-Treppe“. Öl- und Gasheizungen, die ab dem 01. Januar 2029 eingebaut werden, müssen mit mindestens 10 % klimafreundlichen Brennstoffen (bspw. Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen) betrieben werden. Bis 2040 ist ein stufenweiser Anstieg dieser Quote vorgesehen.
„Die in den Eckpunkten angeführte „Biotreppe“ lässt viele Fragen offen, insbesondere, ob genug klimafreundliche Gase zur Verfügung gestellt werden können, um den hohen Bedarf auch zukünftig zu decken“, sagt BVG-Geschäftsführer Gregor Dilger. „Industrie und Gewerbe sollten an alternative Technologien wie Erdwärme herangeführt werden, insbesondere, wenn die Regelung für diese Sektoren nicht gilt.“
Mit Blick auf die BEG-Förderung begrüßt der BVG, dass diese bis mindestens 2029 fortgeführt und auskömmlich ausgestaltet sein soll. Der Geothermieverband sieht dabei Anpassungsbedarf bei den maximal förderfähigen Kosten, die aktuell auf 30.000 € festgeschrieben sind. Damit werden die zusätzlichen und langfristigen Investitionen in Erdwärmesonden und Kollektoren bei erdgekoppelten Wärmepumpen und deren Systemdienlichkeit häufig unzureichend gefördert und angereizt.
Die in den Eckpunkten umrissene Vereinfachung in der Wärmeplanung in Verbindung mit der Abschaffung der 65-Prozent-Klausel darf nach Meinung des Bundesverbandes Geothermie ebenfalls nicht dazu führen, dass die kommunale Wärmewende ausgebremst wird. Die Bundesregierung sollte die Kommunen zukünftig stärker bei der Erkundung des Untergrunds unterstützen, damit die Potenziale noch umfassender betrachtet werden können. Hier würde die systematische Exploration des Untergrundes durch die Bundesregierung oder wahlweise eine Förderung von Erkundungsmaßnahmen der Länder im Rahmen des Infrastrukturfonds Abhilfe schaffen.
Problematisch ist darüber hinaus, dass die Kälteversorgung nicht explizit berücksichtig wird, obwohl diese künftig zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und mittels Erdwärme effizient und einfach umzusetzen ist.
„Mit den vorgelegten Eckpunkten bremst die Koalition die Energie- und insbesondere die Wärmewende. Es droht ein verstärkter Attentismus in falschem Glauben an zukünftige Energielieferungen. Die Fokussierung auf die Biotreppe lässt viele Fragen offen. Deutschland muss sich weiterhin unabhängig von Brennstoffimporten machen. Es ist mehr als unsicher, dass zukünftig ausreichend klimafreundliche Gase zur Speisung der Gasnetze zur Verfügung stehen, insbesondere im Inland. Außerdem gibt es andere Nutzungsbereiche wie den Industriesektor, der diese Gase dringender benötigt. Im Gebäudesektor sollte der maximale Anreiz gesetzt werden, um auf effiziente und resiliente Energieformen wie die Erdwärme zu setzen und damit die heimische Wirtschaft zu stärken“, so Dilger.
Bundesverband Deutscher Fertigbau: „Neuem Gebäudemodernisierungsgesetz fehlt es an Klarheit für den Neubau“
Nach langen Verhandlungen hat die Bundesregierung jetzt Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Insbesondere soll die viel diskutierte Vorgabe der ehemaligen „Ampel-Regierung“, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfallen.
„Die Fertigbau-Branche begrüßt das politische Signal für mehr Technologieoffenheit, zugleich stehen wir als Pionier für nachhaltiges Bauen weiter für die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien. Auch deshalb fehlt es dem Eckpunktepapier an Klarheit für den Neubau“, sagt Mathias Schäfer, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).
„Laut der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) dürfen neue Gebäude in Europa ab 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen. Daher muss die Bundesregierung jetzt klar benennen, was ein zukunftssicherer Gebäudebestand leisten soll – und zwar technisch, wirtschaftlich und über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Ein resilienter Neubau ist Teil der Lösung, dafür erwarten wir Rahmenbedingungen, die Neubau und Wohneigentum auch über 2030 hinaus wirtschaftlich sichern. Es muss für Bauherren verlässlich planbar sein, in die eigenen vier Wände zu investieren und dabei Emissionen einzusparen. Wer sich für nachhaltiges Bauen etwa in Holz-Fertigbauweise entscheidet, sollte gefördert und nicht durch noch mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten ausgebremst werden“, so Schäfer. Das serielle und modulare Bauen biete dafür bereits große Potenziale, die allerdings aufgrund regulatorischer Hindernisse noch zu wenig ausgeschöpft würden.
Bundesverband Erneuerbare Energie: Klarheit schaffen, Ambitionen wahren
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: “Nach der gestrigen Vorstellung der GMG-Eckpunkte bestehen Zweifel, ob die Vorgaben zum Mindestanteil von 49% Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor aus der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie erreicht werden können. Das bisherige GEG war mit Zahlen unterlegt, die auf ein Erreichen dieser Zielwerte ausgerichtet waren. Dadurch bot es Verbrauchern, Kommunen und Investoren Rechtssicherheit. Die Eckpunkte hingegen lassen noch Vieles im Ungefähren.”
Der BEE begrüßt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis 2029 stabil bleibt. Das erleichtert Verbrauchern den Umstieg auf CO2-neutrale Wärmetechnologien.
Auch wenn die Grüngasquote mit 1 % für Inverkehrbringer ab 2029 wenig ambitioniert ist, wird sie den Biogasmarkt entwickeln. Der Verband bedauert jedoch, dass die Quote nur für den Gebäudebereich, nicht aber zur Nutzung in der Industrie ausgelegt ist.
Die Biotreppe startet im GMG mit einem deutlich niedrigeren Wert als bisher. Zudem sind weitere Stufen aktuell noch unklar. Damit hat die Bundesregierung keine seriösen Berechnungsmöglichkeiten bezüglich der Zielerreichung der EU-Vorgaben. Zusätzliche Unsicherheiten ergeben sich hinsichtlich der Kostenentwicklung von Gas- und Netznutzung. Die neuen Vorgaben zur Biotreppe sollten verschiedene erneuerbare Technologien als gleichwertige Erfüllungsoption ermöglichen.
“Der BEE unterstützt marktliche Lösungen, notwendig dafür sind aber Transparenz für Verbraucher und Planungssicherheit für die Investoren. Mit den jetzt veröffentlichten Vorschlägen ist das so noch nicht gegeben; wir erwarten Konkretisierungen im Gesetzgebungsverfahren”, so Heinen-Esser abschließend.
VDMA: Es bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung
Mit den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz steht die Gebäudepolitik erneut an einem Wendepunkt. Nach einer Phase intensiver politischer Debatten und mehrfacher Korrekturen erwartet der Markt nun vor allem Verlässlichkeit. Für den Maschinen- und Anlagenbau ist entscheidend, dass bewährte Regelungen gesichert, notwendige Weiterentwicklungen umgesetzt und politische Detailkorrekturen beendet werden. Der Gebäudesektor braucht einen stabilen Ordnungsrahmen, der Investitionen ermöglicht und Planungssicherheit schafft.
Dr. Christopher Lange, Vorsitzender VDMA Gebäudetechnik und Head of Building Services Market Area, KSB SE & Co. KGaA, ordnet ein: „Die Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes sind ein Test dafür, ob die Bundesregierung die Wärmewende im Gebäudesektor strategisch steuern kann – jenseits von Einzelmaßnahmen und kurzfristigen Korrekturen.“
Aus Sicht des VDMA Gebäudetechnik zeigen die vorliegenden Gesetzesinhalte ein differenziertes Bild. Dr. Lange erklärt dazu: „Die Eckpunkte senden ein gemischtes politisches Signal, die 65-Prozent-Regelung wird abgeschafft, aber die Energy Performance of Buildings Directive dafür umgesetzt. Mit dem Wegfall der Erneuerbaren-Anforderung verschiebt sich der Fokus auf die Energieeffizienz als zentralen Hebel zur Senkung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Zwar wird der Anspruch formuliert, Ordnung und Stabilität in die Gebäudepolitik zu bringen, in der Umsetzung bleibt dieser Anspruch jedoch teilweise offen.“
Auch fachlich zeigt sich ein ambivalentes Bild. Dr. Peter Hug, Geschäftsführer, VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude, bewertet: „Einzelne zentrale Punkte der Gebäudetechnik werden konkret aufgegriffen, andere bleiben undifferenziert oder unvollständig. Bewährte Instrumente im Bestand werden leider infrage gestellt, notwendige Weiterentwicklungen jedoch nur selektiv umgesetzt.“ Mit Blick auf konkrete Aspekte ergänzt Dr. Hug: „Entscheidend ist, dass Regelungen wie die zur Datenerfassung und -analyse notwendigen Gebäudeautomationsfunktionen mit der Umsetzung der EPBD 2024 im GMG wieder berücksichtigt werden, weil die Nutzung der Gebäudetechnik ohne Daten einem Blindflug gleicht, der keinen energieeffizienten Betrieb größerer Liegenschaften zulässt. Die Einsparpotentiale durch Gebäudeautomation werden weithin unterschätzt und fallen oft dem Errichter-Nutzer-Dilemma zum Opfer.“ Zudem müssen Vorgaben zum hydraulischen Abgleich erhalten bleiben und die entsprechenden Anforderungen aus der EPBD konsequent umgesetzt werden, damit die Basis für einen effizienten Gebäudebetrieb gewährleistet ist. „Das bedeutet, grob gesprochen, dass an mehreren Stellen Nachsteuerungsbedarf besteht“, resümiert Dr. Hug.
Für VDMA Gebäudetechnik kommt es nun darauf an, dass die Modernisierung des Rechtsrahmens konsequent und kohärent umgesetzt wird. Maßnahmen der Technischen Gebäudeausrüstung, die sich als kosteneffizient und kurzfristig wirksam erwiesen haben, müssen verlässlich abgesichert bleiben. Gleichzeitig sind Weiterentwicklungen praxistauglich, technologieoffen und investitionssicher auszugestalten. Ein erneutes Nachjustieren im Jahrestakt würde das Vertrauen in die Gebäudepolitik weiter belasten.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine mögliche Grüngasquote betont VDMA Gebäudetechnik, dass es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. Marktwirtschaftliche Instrumente können grundsätzlich zur Stabilisierung und Planbarkeit beitragen. Da keine staatlichen Mittel eingesetzt werden, wird eine Quote von den Gasnutzern selbst getragen. Maßstab muss jedoch bleiben, dass betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvolle Lösungen umgesetzt werden und Technologieoffenheit zu nachhaltigen Anreizen führt. Entscheidend ist eine kosteneffiziente CO₂-Minderung im Gebäudesektor.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird damit zu einem zentralen Prüfstein für die strategische Steuerungsfähigkeit der Bundesregierung. Nur wenn Stabilität, Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit zusammengeführt werden, kann die Wärmewende im Gebäudebestand planbar und dauerhaft erfolgreich gestaltet werden.
