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Branchen-Stimmen zum GMG: "Herzstück der Gebäudepolitik ausgehöhlt und Absage an Klimaschutz"

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ZVSHK: Mehr Praxisnähe – jetzt kommt es auf Verlässlichkeit an

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird aus Sicht des Verbandes nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren sein. 

Positiv hervorzuheben sind insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung. Auch die geplante Evaluierung im Jahr 2030 wird als sinnvoll erachtet, um Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen realistisch zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.
Zentrale Bedeutung hat aus Sicht des Handwerks die Stabilität der Förderkulisse. Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude bis mindestens 2028 beziehungsweise 2029 ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionsentscheidungen von Eigentümern und für die betriebliche Planung im Handwerk.

Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, erklärt: „Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.“

Gleichzeitig mahnt der Verband, klare Leitplanken nicht aus dem Blick zu verlieren. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz dürfe nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können.
Föst kündigt eine aktive Rolle des Verbandes im weiteren Verfahren an: „Wir werden uns konstruktiv in den tatsächlichen Gesetzgebungsprozess einschalten. Entscheidend ist, dass am Ende ein Regelwerk steht, das Modernisierung beschleunigt, Klimaziele erreichbar macht und im Alltag von Betrieben und Verbrauchern funktioniert.“ 

Der ZVSHK betont, dass die Wärmewende im Gebäudebestand maßgeblich von qualifizierten Fachbetrieben umgesetzt wird. Ein praxistaugliches Gesetz, stabile Förderinstrumente und eine realistische kommunale Wärmeplanung seien daher zentrale Voraussetzungen, damit Modernisierung in der Fläche tatsächlich stattfindet.

Deutsche Umwelthilfe warnt vor Scheitern der Klimaziele und steigenden Kosten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die bekannt gewordene Einigung zwischen den Koalitionspartnern zum Gebäudemodernisierungsgesetz aufs Schärfste. Die vorgestellten Eckpunkte ignorieren die breit vertretene Kritik von Sozialverbänden, Industrievertretern und Umweltorganisationen und erfüllen nach Bewertung der DUH alle Wünsche der fossilen Lobby bedingungslos.

Besonders kritisiert die DUH die Streichung der 65-Prozent-Regel und den Beimischungszwang in Form einer Grüngas- und Grünölquote für neue Öl- und Gasheizungen. Damit bekommt der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen einen Freifahrtschein. Auch der Verbraucherschutz wird gestrichen: Die bisher obligatorische Beratung bei Einbau einer neuen Heizung wird ebenfalls ersatzlos abgeschafft.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutigt die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor. So werden die Klimaziele sehenden Auges kassiert. Damit opfert die Regierung ein zentrales Instrument wirksamer Klimapolitik aus kurzfristigem politischem Kalkül. Die Bundesregierung ignoriert die klare Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms, reißt die Klimalücke weiter auf und schafft neue Investitionsruinen. Das ist kein Versehen, das ist ein politisch gewollter Rückschritt – und ein Geschenk an die fossile Lobby. Besonders zynisch ist die soziale Dimension: Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient. Dieses Gesetz verliert die Menschen vollständig aus dem Blick. Es schützt fossile Geschäftsmodelle – und gefährdet Klima, Bezahlbarkeit und sozialen Zusammenhalt zugleich.“

Dass Gas- und Ölheizungen in der Wärmeversorgung der Zukunft größtenteils ausgedient haben, ist breit getragener Konsens. Mit der angekündigten Einführung eines Beimischungszwangs in Form einer Grüngas-/Grünölquote für neue Öl- und Gasheizungen hält die Koalition laut DUH an dem veralteten fossilen Modell fest. Der daraus resultierende Weiterbetrieb der Gasnetze würde milliardenschwere Investitionen erfordern und zu steigenden Belastungen für Haushalte führen. Die wegfallende Beratungspflicht entzieht darüber hinaus den nötigen Schutz vor den drohenden Kosten.

Dazu Paula Brandmeyer, stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH: „Die 65-Prozent-Anforderung durch einen Beimischungszwang in Form einer Grüngas-/Grünölquote zu ersetzen, ist politischer Unsinn, den wir uns in Zeiten der Klimakrise nicht leisten können. Grüne Gase und Kraftstoffe sind zu knapp und wertvoll, um sie in großem Umfang im Wärmesektor einzusetzen. Die Kosten sind erheblich, während ihr Einsatz in anderen Bereichen, etwa in der Industrie oder in der Stromversorgung, deutlich effizienter ist. Diese Einigung ist noch schlimmer als befürchtet. Die Union und die fossile Lobby konnten sich in allen Punkten durchsetzen. Leidtragende sind der Klimaschutz sowie Mieterinnen und Mieter, die nun wachsende Heizkosten zu fürchten haben.”

Ad-Hoc-Statements des BWP

Vorweggeschickt sei der Hinweis, dass der BWP grundsätzlich anerkennt, dass es sich beim Reformvorhaben um einen schweren Weg der Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Positionen handelt. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel hat zu zentralen Punkten der Einigung eine erste Stellungnahme abgegeben:

Klimawirksamkeit der Vorschläge

"Die Koalition kündigt die Abschaffung der 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz an. Laut verschiedener Rechtsgutachten muss das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger."

Drohende Rechtsunsicherheit für die Verbraucher

"Die Ankündigung einer ab 2028 bei maximal 1 Prozent angesetzten Grüngasquote und einer begleitenden Grüngastreppe für neue Geräte erscheint für sich genommen nicht geeignet, den Klimaschutz in einem ausreichenden Maße zu erreichen. Dies führt im Umkehrschluss zu einer immanenten Rechtsunsicherheit, ob die angekündigten gesetzlichen Regelungen nachhaltig Bestand haben werden. Die Politik sollte eine dritte Auseinandersetzung um das Gebäudeenergiegesetz jedenfalls vermeiden, in dem es klare Regeln formuliert, die langfristig Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer bieten."

Bedeutung der Fortführung der Heizungsförderung

“Umso wichtiger ist die Ankündigung, die Heizungsförderung bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert weiterzuführen. Dabei muss allerdings auch schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zwar oft bereits verstanden, welche wirtschaftlichen und geopolitischen Risiken mit dem Betrieb fossiler Heizungen verbunden sind. Allerdings muss der Wille zur erneuerbaren Wärmeversorgung weiter durch eine verlässliche Heizungsförderung unterstützt werden, um die positive Marktdynamik fortzuführen."

DENEFF begrüßt zügige Umsetzung von EU-Gebäuderichtlinie

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) begrüßt das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur vollständigen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Die europäischen Vorgaben schaffen verlässliche Rahmenbedingungen, die nun zügig in der Gesetzesnovelle und in der Förderpolitik Niederschlag finden müssen: Das heißt sowohl einen Fokus auf die schnellere Ertüchtigung energetisch schlechter Bestandsgebäude als auch einen Nullemissionsstandard im Neubau.

„Die konsequente Umsetzung der EPBD ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit und europäische Verlässlichkeit“, erklärt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Mit Blick auf die geplanten Neuregelungen für Heizungen und Grüngasquoten mahnt er: „Die Bezahlbarkeit von Wärme, und das Lösen aus dem Klammergriff unserer massiven Energieimportabhängigkeit wird maßgeblich davon abhängen, wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden.“ Bei der Ausgestaltung der Eckpunkte seien deshalb Nachbesserungen notwendig, um die richtigen Anreize zu setzen. Immerhin wurde die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 versprochen.

Nach einer Phase erheblicher Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungs- und Sanierungsmarkt könnten die angekündigten Vereinfachungen zumindest zu mehr Planungssicherheit beitragen. „Der Markt braucht klare und stabile Rahmenbedingungen. Es ist zu hoffen, dass die neuen Vorschläge zumindest zur Beruhigung beitragen“, so Ellermann. Die Eckpunkte enthalten jedoch noch eine Reihe von uneindeutigen, teils auch widersprüchlichen Aussagen. „Sicher scheint jedoch: Im Heizungskeller gilt künftig wohl eher weniger Ambition beim Klimaschutz.“

Die gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein wichtiges Signal für den Markt ebenso wie die angekündigte Novelle der Wärmemarktregulierung. Dabei sollen Verbraucherinteressen durch eine verpflichtende Preistransparenzplattform für alle Wärmeversorger gestärkt und eine Schlichtungsstelle geschaffen werden. Für die Absicherung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Wärmemarktes sollen die Wärmelieferanten und Energiedienstleister die Möglichkeit zur angemessenen Weitergabe der Kosten von Dekarbonisierungsinvestitionen erhalten.

Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_HUB betont hierzu, dass sich im Eckpunktepapier wesentliche Zielsetzungen der Energiedienstleister widerspiegeln: „Nun wird entscheidend sein, Investitionssicherheit, Verbraucherschutz und Bezahlbarkeit in der Formulierung des Wärmepakets ausgewogen auszutarieren.“

BUND: Neue Vorgaben zum Heizen sind unverantwortlich, teuer und klimaschädlich

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf. Die Abschaffung der bisherigen Regeln zugunsten einer zwangsweisen Beimischung vermeintlich klimafreundlicher Brennstoffe ist ein unverantwortliches Geschenk an die Gaswirtschaft und ein klimapolitischer Kahlschlag zu Lasten der Verbraucher*innen. Die neuen Vorgaben bedeuten den Weiterbetrieb fossiler Heizungen zu deutlich höheren Kosten. Damit drohen vor allem Mieter*innen hohe Heizkosten. Das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor wird unmöglich gemacht.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, erklärt: „Die Union setzt sich mit ihrem Kulturkampf gegen Gebäudeklimaschutz durch. Die Pläne sind ein teures Geschenk an die Gaslobby und eine schlechte Nachricht für Verbraucher*innen und das Klima. Dieser klimapolitischen Kahlschlag im Gebäudesektor lässt die Klimaziele in noch weitere Ferne rücken. Mit dem weiteren Einbau von klimaschädlichen Gas- und Ölheizungen lässt die Bundesregierung Menschen ungeschützt in die Heizkostenfalle laufen. Der Beimischungszwang ist ein klimapolitisches Feigenblatt, das die Heizkosten vor allem für Mietende und Menschen mit geringem Einkommen enorm in die Höhe treiben wird.“

Absage an Klimaschutz

Mit den vorgestellten Eckpunkten erfüllt die Bundesregierung die Wunschliste der Gaswirtschaft, die sich für eine Grüngasquote stark gemacht hatte. Anstatt mindestens den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu erhalten und ihr anstehendes Klimaschutzprogramm für mehr Maßnahmen zu nutzen, setzt sie jetzt weiter auf fossile Heizungen. Durch die Abschaffung der 65 Prozent- Erneuerbaren-Regel können künftig klimaschädliche Öl- und Gasheizungen ungebremst weiter eingebaut werden.

Bandt: „Der Beimischungszwang von Biomethan, Wasserstoff und anderen angeblich klimafreundlichen Brennstoffen ist sozial und klimapolitisch unverantwortlich. Diese Brennstoffe sind im Vergleich zu erneuerbaren Heizarten wie der Wärmepumpe hochgradig ineffizient, teuer und werden nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.“

BUND-Umfrage: Sorge vor steigenden Heizkosten

Wie groß die Sorge von Verbraucher*innen vor Kostenexplosionen beim Heizen ist, zeigt eine repräsentative Umfrage des BUND. 69 Prozent der Menschen in Deutschland fürchten schon unter den aktuellen Bedingungen Mehrausgaben für das Heizen. Im Osten sorgen sich 79 Prozent, im Westen 66 Prozent. Mit dem Abschaffen des bisherigen gesetzlichen Rahmens zum Heizungstausch, könnten diese Sorgen Realität werden. Wer weiter mit Gas und Öl heizt, wird teure Brennstoffe bezahlen müssen und von stark steigenden Netzentgelten und CO2-Preisen betroffen sein.

Bandt: „Insbesondere Mieter*innen, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden können, sind ohne weitere Maßnahmen Preissteigerungen künftig schutzlos ausgeliefert. Doch auch Eigentümer*innen laufen Gefahr, mit den neuen Regeln in finanziell unsicheres Fahrwasser zu geraten. Wie die Förderung zukünftig aussehen soll, lässt die Bundesregierung offen. Dabei wird sie entscheidend dafür sein, ob sich auch Menschen mit wenig Einkommen den Umstieg auf erneuerbare Heizungen leisten können.“

BuVEG zum GMG Eckpunkte-Papier

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (BuVEG), äußert sich zum Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes wie folgt:

  • „Die Bundesregierung plant offenbar, die Verantwortlichkeiten für die Gebäudeenergie auf den Energiesektor zu verlagern. Das vorgestellte Eckpunktepapier folgt vornehmlich der Logik eines Energiegesetzes, nicht der eines Gebäudegesetzes. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verbraucher, insbesondere hinsichtlich der Bezahlbarkeit, sind derzeit nicht absehbar.
  • Aus Sicht der Bauprodukteindustrie rund um das Thema Gebäudehülle sollten zwei wichtige Punkte nachgeschärft und präzisiert werden: 
    1.    Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollte schnellstmöglich mit präzisen Zahlen unterlegt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
    2.    Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) sollte ambitioniert und umgehend umgesetzt werden. Verschiebungen führen lediglich zu weiteren Verteuerungen der Maßnahmen, setzen Verbraucher weiter hohen Energiekosten aus und schwächen die heimische Industrie. Denn: Energetische Sanierungen kommen hingegen nahezu vollständig der nationalen Wertschöpfung zugute.“

co2online warnt vor Fehlanreizen im Gebäudemodernisierungsgesetz

Das derzeit diskutierte Gebäudemodernisierungsgesetz droht, Fehlanreize zu setzen: Eine verpflichtende Grüngasquote im Wärmemarkt lässt den weiteren Einsatz und sogar den Neueinbau von Gasheizungen wirtschaftlich attraktiver erscheinen. Genau das würde jedoch Haushalte in eine langfristige Kostenfalle führen.

Langfristige Kostenrisiken für Verbraucher

Für Haushalte ist der Einbau einer neuen Gasheizung eine langfristige Investition. Zukünftige Entwicklungen, wie steigende CO₂-Preise, wachsende Netzentgelte sowie höhere Preise für „grüne Gase“, können die Betriebskosten deutlich erhöhen. Diese Risiken lassen sich heute nicht vollständig abschätzen, wodurch die Gefahr von Fehlinvestitionen steigt.

Kapitalbindung statt Modernisierung

Kapital, das in Gasheizungen, Gasnetzen und Gaslieferungen gebunden ist, steht nicht für notwendige Modernisierung und Instandhaltung am Gebäude zur Verfügung. Besonders betroffen wären Mieter und einkommensschwache Haushalte, denn steigende Gaspreise führen nicht automatisch zu passenden Modernisierungsinvestitionen oder spürbaren Einsparungen.

Warum jetzt langfristig planen sinnvoll ist

Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien, allen voran Wärmepumpen, sind im Schnitt bereits heute günstiger im Betrieb als fossile Heizungen. Langfristig rechnen sich erneuerbare Systeme wegen deutlich geringerer laufender Kosten.
Markttrends unterstützen diese Entwicklung: Im letzten Jahr wurden bereits rund 300.000 Wärmepumpen installiert, das Handwerk bildet sich fort und die Heizungsindustrie verlagert ihre Produktion auf effiziente Wärmepumpen „Made in Germany“.

Praxisangebot: unabhängige Prüfung und Beratung

Verbraucher können kostenfrei prüfen, welche Modernisierungsmaßnahmen und Heizsysteme für ihr Gebäude wirtschaftlich sinnvoll sind, zum Beispiel mit dem ModernisierungsCheck von co2online (www.co2online.de/modernisierungscheck). Unabhängige Tools, neutrale Beratung und fachliche Begleitung helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden und die beste langfristige Lösung zu finden.
„Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass Haushalte in eine teure, veraltete Technologie investieren“, sagt Tanja Loitz. „Die Bundesregierung muss darauf achten, dass rechtliche Regelungen keine Fehlanreize setzen. Verbraucher brauchen jetzt Orientierung, und keine falsche Sicherheit.“

ZVEI: Heizungspolitik ohne Kompass

Mit der Einführung neuer Quoten schafft die Bundesregierung neue Verunsicherung statt einer klaren Marschroute für den Gebäudesektor. Der Name ist leider nicht Programm: Gebäude werden mit dem geplanten GMG nicht modernisiert. Vielmehr sendet die Bundesregierung das Signal: Weitermachen wie bisher. 

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagt dazu:

  • „Statt Orientierung und Verlässlichkeit zu schaffen, produziert die Bundesregierung neue Unsicherheit für Hersteller, Handwerk, Eigentümer und Mieter.“
  • „Energiepolitik im Allgemeinen und das Thema Heizen im Besonderen werden weiter verkompliziert. Von Technologieoffenheit kann keine Rede mehr sein: Bereits heute gibt es unterschiedliche CO2-Preise auf Stromproduktion und Gasverbrauch sowie unterschiedliche Energiesteuern. Neu hinzukommen nun zwei Öl-/Gasquoten, jeweils eine für Bestandsanlagen und für neue Heizungsanlagen. Das wird unübersichtlich und konterkariert den CO2-Preis als zentralen Baustein der Energiepolitik.“
  • „Anstatt die Resilienz im Wärmesektor zu stärken, bleibt Deutschland abhängig von Öl- und Gaslieferungen.“
  • „Besonders kritisch sieht der ZVEI die ab 2029 geplante Grüngasquote, die sich als unkalkulierbare Kostenfalle erweist. Grüne Alternativen bleiben auf absehbare Zeit knapp und teuer. Die steigenden Heizkosten werden am Ende vor allem Mieterinnen und Mieter treffen, die keinen Einfluss auf die Wahl der Heiztechnologie haben.“
  • „Vor diesem Hintergrund erneuert der ZVEI seine Forderung nach einer Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, um klimafreundliche Technologien nicht weiter zu benachteiligen und eine bezahlbare, verlässliche Wärmewende für alle ermöglichen.“
  • „Positiv ist einzig die geplante Fortführung der Heizungsförderung.”

BDH: Heizungsindustrie begrüßt Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt das Eckpunktepapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Damit wird aus Sicht des Spitzenverbandes der Heizungsindustrie die monatelange Hängepartie beendet. Angesichts des seit zwei Jahren rückläufigen Absatzmarktes war dieser Schritt überfällig.

Nach Auffassung des BDH schafft die geplante Reform mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und führt den Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung konsequent fort. Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Mit dem Eckpunktepapier konkretisiert die Bundesregierung ihre Absicht, das bisherige „Heizungsgesetz“ abzulösen und die Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu modernisieren. Grundprinzip dabei ist: Was bisher sinnvoll und machbar war, bleibt es. Zusätzlich wird die Energiewirtschaft stärker in die Verantwortung genommen.

Positiv hebt der BDH insbesondere den Abbau bürokratischer Hürden, die größere Flexibilität und die geplante Entkopplung einzelner Maßnahmen von der kommunalen Wärmeplanung hervor. „Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt. “, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.

Von zentraler Bedeutung für Verbraucher und Branche ist aus Sicht des BDH die langfristige Stabilität der Förderinstrumente. Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 ist ein wesentliches Signal für Verbraucher, Hersteller, Handel und Handwerk. Investitionen in neue Technologien sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen setzen verlässliche politische Rahmenbedingungen voraus. „Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und - Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit“, so Staudt weiter.

Die im Jahr 2030 vorgesehene Evaluierung bewertet der BDH grundsätzlich als sinnvoll, um Zielerreichung, Marktentwicklung und Wirksamkeit der Instrumente sachlich zu überprüfen.

„Wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Ziel muss ein Rahmen sein, der die Modernisierung beschleunigt, industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärkt und zugleich einen verlässlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet.“ Die deutsche Heizungsindustrie steht bereit, ihren Beitrag zu leisten.

BSB: Verbraucher vor Fehlinvestitionen schützen

Zum Eckpunktepapier des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes der Bundesregierung erklärt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB):

„Unser Standpunkt ist klar: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Fehlinvestitionen geschützt werden, die langfristig zur Kostenfalle werden. Mit der geplanten „Bio-Treppe“, die zunehmend auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff setzt, drohen aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte. Entscheidend ist deshalb, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die unabhängige Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stärkt. Sie geben Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche, marktneutrale Entscheidungshilfe, um zukunftsfähig zu bauen und modernisieren. Denn die passende Heizungslösung lässt sich nicht pauschal verordnen, sie muss immer zum Gebäude, zur Lage und zur kommunalen Wärmeplanung vor Ort passen. Der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch zu den Folgen der CO₂-Bepreisung und zur kommunalen Wärmeplanung ist der falsche Ansatz, wenn es um eine sichere Entscheidungsfindung geht. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern.“

„Private Bauherren, die ihr Wohneigentum modernisieren, brauchen schnell Planungssicherheit. Deshalb ist der angestrebte Zeitplan für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1.7.2026 richtig. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die wirtschaftlich tragfähig sind und dem Klimaschutz gerecht werden. Nur so können die Modernisierungsziele im Gebäudebereich erreicht werden.“

DVFG begrüßt Systemwechsel in der Wärmegesetzgebung

„Für Heizungsmodernisierer sind die Eckpunkte eine sehr gute Nachricht. Sie können künftig wieder selbst entscheiden, welche Heizlösung am besten zu ihrem Gebäude und ihren finanziellen Möglichkeiten passt“, kommentiert Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG), das Eckpunktepapier.

Mit der Einführung einer verpflichtenden Erneuerbaren-Quote für die Inverkehrbringer gasförmiger und flüssiger Energieträger vollzieht die Bundesregierung den dringend notwendigen Systemwechsel in der Wärmegesetzgebung. „Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Stücke. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist entscheidend, dass der hochlaufende Pfad die Marktverfügbarkeit grüner Moleküle realistisch berücksichtigt.

HDB: Fokus auf das Gebäude fehlt bislang

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:

"Die Diskussion war politisch wie gesellschaftlich verhakt, und die Koalition hat einen Kompromiss gefunden, damit es endlich weitergehen kann. Das ist gut, und darauf muss man aufbauen, denn es steht weiterhin noch einiges an Arbeit an.

Zum einen lassen die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz vor allem noch eines außer Acht: das Gebäude. Dabei ist bautechnisch gesehen die Verknüpfung von Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsart nicht voneinander zu trennen. Hier lässt die Bundesregierung eine fundamentale Lücke, die geschlossen werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden vor allem die politischen Konfliktpunkte bedient und aufgelöst: 1:1 Umsetzung der EPDB, Gas- und Ölheizungen können länger genutzt und eingebaut werden, die Wärmewenden soll einfacher und planbarer werden, das 65-Prozent-Ziel wurde gestrichen und soll durch eine sogenannte grüne Treppe ersetzt werden. So weit, so gut, jetzt muss das Ringen um die inhaltliche Ausgestaltung folgen.

Zum anderen gibt es bereits jetzt positive Signale – darunter vor allem der technologieoffene Gesamtansatz, die Erhöhung der Förderung im Bereich der Wärmewende sowie eine dazugehörige Investitionsumlage. Durch die Biogasquote und die „Bio Treppe“ werden einem übereilten Rückbau von Gasnetzen entgegengewirkt, die lokal noch eine wichtige Rolle spielen können. Insgesamt muss aber die eigentliche Kostenfrage nach wie vor in den Mittelpunkt gerückt werden. Denn nur wenn klimaneutrale Wärmeenergie eine bezahlbare Alternative ist, wird die Dekarbonisierung im Gebäudebereich gelingen.

Und damit muss die schier umfangreichste Frage beantwortet werden, wie das Gesetz Teil eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes werden kann. Denn der Netzausbau, der Ausbau von Kraftwerkskapazitäten, die Gebäudemodernisierung und nicht zuletzt der Neubau müssen zusammengedacht werden und Hand in Hand gehen, auch, um Wechselwirkungen für Wirtschaft und Industrie mitzudenken."

ZDB: Planungssicherheit schaffen, Überregulierung vermeiden

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: 

„Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine lange Phase der Unsicherheit beendet. Dass nun Klarheit über die geplanten Leitlinien besteht, ist ein wichtiger Schritt, um den Attentismus zu beenden. Auf dieser Grundlage kann die notwendige Diskussion endlich sachlich und mit Augenmaß geführt werden. 

Der vorgesehene Zeitplan mit einem Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 ist zwar ambitioniert, ergibt sich jedoch folgerichtig aus den Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung: Bis zum 30. Juni 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern entsprechende Wärmepläne vorlegen.

Entscheidend ist jetzt, zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen zu vermeiden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Emissionsminderung. Umso wichtiger ist der angekündigte Ansatz, die europäische Gebäuderichtlinie 1:1 und möglichst unbürokratisch umzusetzen und dabei die vorhandenen Spielräume auszuschöpfen. 
Die Marktentwicklung zeigt, dass die Anforderungen längst Realität sind. Bereits heute werden nahezu alle neu genehmigten Wohngebäude als Nullemissionsgebäude errichtet. Das europäische Zielniveau ist damit im Wohnungsbau weitgehend erreicht – eine gute Grundlage für eine sachliche Debatte über die konkrete Umsetzung. 

Richtig ist auch der geplante Kurs, die Bundesförderung für effiziente Gebäude dauerhaft zu verstetigen. Verlässliche Förderbedingungen schaffen Planungssicherheit und sind eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand. Hier brauchen wir schnell Klarheit, damit Hausbesitzer und Bauwillige in die Sanierung oder den Neubau investieren können. 
Beim angekündigten Wärmepaket für die Fernwärme wird es darauf ankommen, praktikable und mittelstandsgerechte Lösungen zu finden. Der Ausbau der Förderung für effiziente Wärmenetze sollte entsprechend ausgestaltet werden, damit die Wärmewende vor Ort erfolgreich umgesetzt werden kann.“ 

DENEFF begrüßt zügige Umsetzung von EU-Gebäuderichtlinie

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz DENEFF begrüßt das klare Bekenntnis der Regierungsfraktionen zur vollständigen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes GMG. Die europäischen Vorgaben schaffen verlässliche Rahmenbedingungen, die nun zügig in der Gesetzesnovelle und in der Förderpolitik Niederschlag finden müssen: Das heißt sowohl einen Fokus auf die schnellere Ertüchtigung energetisch schlechter Bestandsgebäude als auch einen Nullemissionsstandard im Neubau.

„Die konsequente Umsetzung der EPBD ist ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit und europäische Verlässlichkeit“, erklärt Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Mit Blick auf die geplanten Neuregelungen für Heizungen und Grüngasquoten mahnt er: „Die Bezahlbarkeit von Wärme, und das Lösen aus dem Klammergriff unserer massiven Energieimportabhängigkeit wird maßgeblich davon abhängen, wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden.“ Bei der Ausgestaltung der Eckpunkte seien deshalb Nachbesserungen notwendig, um die richtigen Anreize zu setzen. Immerhin wurde die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 versprochen.

Nach einer Phase erheblicher Verunsicherung und Investitionszurückhaltung im Heizungs- und Sanierungsmarkt könnten die angekündigten Vereinfachungen zumindest zu mehr Planungssicherheit beitragen. „Der Markt braucht klare und stabile Rahmenbedingungen. Es ist zu hoffen, dass die neuen Vorschläge zumindest zur Beruhigung beitragen“, so Ellermann. Die Eckpunkte enthalten jedoch noch eine Reihe von uneindeutigen, teils auch widersprüchlichen Aussagen. „Sicher scheint jedoch: Im Heizungskeller gilt künftig wohl eher weniger Ambition beim Klimaschutz.“

Die gesetzliche Verankerung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein wichtiges Signal für den Markt ebenso wie die angekündigte Novelle der Wärmemarktregulierung. Dabei sollen Verbraucherinteressen durch eine verpflichtende Preistransparenzplattform für alle Wärmeversorger gestärkt und eine Schlichtungsstelle geschaffen werden. Für die Absicherung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Wärmemarktes sollen die Wärmelieferanten und Energiedienstleister die Möglichkeit zur angemessenen Weitergabe der Kosten von Dekarbonisierungsinvestitionen erhalten.

Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_HUB betont hierzu, dass sich im Eckpunktepapier wesentliche Zielsetzungen der Energiedienstleister widerspiegeln: „Nun wird entscheidend sein, Investitionssicherheit, Verbraucherschutz und Bezahlbarkeit in der Formulierung des Wärmepakets ausgewogen auszutarieren.“

ZDH: Endlich eine Orientierungsgrundlage zur Wärmewende 

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Es ist gut, dass sich die Regierungsparteien auf Eckpunkte zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), geeinigt und eine monatelange Hängepartie zu Ende ist. Damit gibt es endlich eine erste Orientierungsgrundlage für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Das unterstreicht den politischen Willen, einen verlässlichen Fahrplan für die Umsetzung der Wärmewende im Gebäudesektor zu schaffen und so für mehr Klarheit und Planbarkeit zu sorgen, die unabdingbar für Investitionsentscheidungen sind. 
 
Die Eckpunkte sind eine gute Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Zentral ist aber, sie jetzt zügig und praxistauglich in Gesetzestexte zu überführen. Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen. Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden, damit das Fachhandwerk ausreichend Vorlauf für Beratung und Planung erhält.

Die angekündigte parallele 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sendet ein wichtiges Signal: Es wird im Gesamtsystem gedacht und gehandelt.

Bei der kommunalen Wärmeplanung bleibt gerade die Ausweisung von Nichtanschlussgebieten sowie ein klares Bekenntnis zur Wahlfreiheit auch in Anschlussgebieten – also der Verzicht auf Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme – entscheidend. Nur so lassen sich abwartende Haltungen überwinden und verlässliche Planungsgrundlagen für Endverbraucher schaffen. Das sollte deutlich herausgestellt werden.

Ebenso unerlässlich ist Verlässlichkeit auf der Kostenseite. Nur sie ermöglicht belastbare Kalkulationen und schafft Investitionsbereitschaft. Die Möglichkeit, weiterhin Gasheizungen zu betreiben oder neu einzubauen, kann sonst zur Kostenfalle werden, etwa wenn Energieversorger die notwendige Nachfrage nach „grünem Gas“ nicht decken und nicht ausreichend ins Netz einspeisen können. Die viel zitierte „Bio-Treppe“ droht dann zur Rutschpartie zu werden und erhebliche Mehrkosten für Verbraucher zu verursachen.

Für den wichtigen Wärmepumpenmarkt braucht es weitere Entlastungsschritte bei den vor allem staatlich induzierten Stromkosten und bessere Rahmenbedingungen für netzdienliche dezentrale Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien.

Nicht zu vernachlässigen bei der Wärmewende sind auch energetische Sanierungsmaßnahmen in der Gebäudesubstanz. Für eine erfolgreiche Wärmewende  im Gebäudesektor braucht es einen ganzheitlichen Ansatz.

Die Weiterentwicklung des GEG zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz muss daher in eine Wärmewende aus einem Guss eingebettet sein. Dabei sind Verlässlichkeit, Entbürokratisierung und Praxistauglichkeit in den Mittelpunkt stellen. Hierfür finden sich gute Ansätze in den Eckpunkten. Eine transparente und verständliche Kommunikation des Rechts- und Förderrahmens ist dabei zentral, um Akzeptanz und Investitionsbereitschaft im Markt nachhaltig zu sichern.

Das Handwerk steht bereit, die Bundesregierung bei ihrem zeitlich und inhaltlich ambitionierten Vorhaben konstruktiv-kritisch zu begleiten und zu unterstützen. 

BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband: Technologieoffenheit braucht klare Klima- und Effizienzleitplanken

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will. Entscheidend wird jedoch sein, Technologieoffenheit mit dem Erreichen der Klima- und Effizienzziele zu verbinden.

Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetz entfällt die bisherige 65-Prozent-Quote für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Zukünftig kommt es darauf an, die Klimaziele ebenso wirksam über alternative, technologieoffene und zielorientierte Mechanismen mindestens gleichwertig sicherzustellen.

Ein Katalog zulässiger Heizungsoptionen schafft Orientierung, bleibt jedoch technologie- und produktbezogen. Aus Sicht der TGA-Verbände bedeutet echte Technologieoffenheit, verbindliche CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzziele vorzugeben - ohne bestimmte Technologien oder Produkte dauerhaft zu privilegieren oder auszuschließen. Es ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch für Teilsanierungen geeignet sind. Maßgeblich sollte sein, dass ein System definierte Leistungs-, Emissions- und Effizienzanforderungen erfüllt. Ein solcher Ansatz stärkt Innovationen, schafft Investitionssicherheit und fördert den Wettbewerb um die besten Lösungen - bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.

Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation würde ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen. Moderne Gebäudeautomation vernetzt Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, optimiert den Betrieb in Echtzeit und erschließt gerade im Bestand erhebliche Energieeinsparpotenziale. Sie ist Voraussetzung für Transparenz, Digitalisierung und einen klimazielkonformen Gebäudebetrieb. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen darf daher nicht zurückgenommen werden, denn sie ist ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtline und muss erhalten bleiben.

Darüber hinaus sollte die Novelle das Gesamtsystem "Gebäude" stärker in den Blick nehmen: Energieeffizienz entsteht durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung. Zusätzlich zur Energieeffizienz müssen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Menschen im Gebäude beachtet werden. Diese systemische Perspektive bietet erhebliche Potenziale für Klimaschutz, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit und ist ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie.

Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass das neue Gesetz Planungssicherheit, Innovationsdynamik und Klimazielkonformität gleichermaßen gewährleistet.

Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA)
Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband)

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