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Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einige Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz geeinigt. Demnach sollen die Ausbauziele für erneuerbare Energien erhöht werden.

Konkret sollen im Jahr 2022 bei der Windkraft 1.100 Megawatt zusätzlich ausgeschrieben werden. Insgesamt beläuft sich die Menge damit auf 4.000 Megawatt. Die Ausschreibungsmenge bei der Photovoltaik liegt nun im Jahr 2022 bei 6.000 Megawatt. 

Zudem wurde eine Einigung bei der Absenkung der EEG-Umlage ab 2023 erzielt. Dann soll die Umlage bei 6,5 Cent liegen, im Jahr darauf bei 6 Cent. Die Koalition stellt sogar eine Senkung der Umlage auf unter fünf Cent in Aussicht.

Windkraftprojekte ohne Zuschlag im Jahr 2021 und 2022 sollen im Folgejahr neu ausgeschrieben werden. Bislang war dies erst im dritten Folgejahr möglich. Durch Anpassung der Mindestabstände zu Funkfeuern der Flugsicherung können außerdem kurzfristig zusätzliche 100 Megawatt an Windkraft installiert werden.

DENEFF kritisiert Blindflug beim Energieverbrauch

Leider sei das EEG ein Paradebeispiel dafür, wie Energieeffizienzinvestitionen in Unternehmen politisch seit Langem blockiert werden, moniert die DENEFF. Das betreffe etwa die reduzierte EEG-Umlage für besonders stromkostenintensive Unternehmen. Ziel der Regelung ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen. Jedoch ist die sogenannte besondere Ausgleichsregelung im EEG so gestaltet, dass Unternehmen ein Verlust der Privilegierung drohen kann, wenn sie Effizienzmaßnahmen umsetzen. Sinkt die Stromkostenintensität unter eine bestimmte, harte Schwelle, fallen sie aus der Regelung heraus. Die dann fällige, volle EEG-Umlage fällt dann weit schwerer ins Gewicht als mögliche Stromkosteneinsparungen. Daher schrecken viele vor Maßnahmen zurück, durch die der Stromverbrauch stark sinken könnte. Dadurch behindere das EEG an dieser Stelle die Energiewende, da mit dem Stromverbrauch der Aufwand für den Umbau von Energieerzeugung und Netzausbau steige. Die Kosten dafür tragen mehrheitlich alle nicht begünstigten Unternehmen und Verbraucher.

Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Energieeffizienz wird immer wichtiger! Leider behandelt die Bundesregierung Energieverbrauch und Energieerzeugung immer noch in getrennten Silos. So kommt es zu absurden Regelungen wie im EEG, die Energieeffizienzmaßnahmen sogar bestrafen. Das kann so nicht weitergehen. Gerade im Lichte der höheren EU-Klimaziele muss spätestens die nächste Bundesregierung die Energiewende endlich strategisch voranbringen und auch die Potenziale der Energieeffizienz entfesseln. Dann klappt es auch mit der Zielerreichung!“

BDEW: Runter mit der Steuer- und Abgabenlast

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, nimmt zu den Beschlüssen wie folgt Stellung: „Die Ankündigung der schwarz-roten Koalition, die EEG-Umlage auch 2023 und 2024 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu stabilisieren, ist eine wichtige Entlastung für die Haushalte. Um grünen Strom wettbewerbsfähiger zu machen, sollte die EEG-Umlage mittelfristig weiter sinken. Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom ist mit über 50 Prozent einfach zu hoch. Mit Blick auf diese Belastungen kann es nur eine richtige Schlussfolgerung geben: Runter mit der Steuer- und Abgabenlast!

In der nächsten Legislaturperiode gehört deshalb eine Reform der Steuer-Abgaben- und Umlagensystematik auf die Tagesordnung. Umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie die Elektromobilität oder Wasserstoff müssen wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden.“

EEG-Pläne enttäuschen Solarwirtschaft

Auch die Solarwirtschaft zeigt sich enttäuscht. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW): „Mit einem Feuerlöscher lässt sich ein verheerender Waldbrand nicht löschen, mit vier Gigawatt mehr Photovoltaik nicht der Klimakollaps verhindern!“ Der BSW fordert stattdessen, die installierte Photovoltaik-Kapazität bis 2030 zu vervierfachen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend zu überarbeiten.

Die Solarwirtschaft begrüßt grundsätzlich das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode die PV-Ausbaumengen anzuheben. Die vor kurzem erfolgte Einigung auf ein verschärftes EU-Klimaziel mache in Deutschland allerdings eine Vervierfachung der installierten PV-Leistung bis 2030 auf über 200 Gigawatt (GW) notwendig. Dies erfordere nach Berechnungen von Marktforschern einen zusätzlichen jährlichen Photovoltaik-Ausbau in Höhe von rund 10 GW – und nicht von einmalig 4 GW. „Die geplanten Sonderausschreibungen entsprechen einer homöopathischen Dosis, mit der man gegen den Klimawandel nichts ausrichten kann. Statt endlich den Solarturbo zu zünden, soll lediglich eine weitere Masche in einem fluglahmen Energiewende-Teppich geknüpft werden. Bliebe es dabei, so wäre dies nur verantwortungslose Wahlkampftaktik.“  

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