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Neue EU-Gebäuderichtlinie: Diese 5 Änderungen sollten Sie kennen

1. Nullemissionsgebäude werden Pflicht

Ab 2030 dürfen neue Gebäude keine vor Ort verursachten CO₂-Emissionen mehr aufweisen. Der Energiebedarf muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Für öffentliche Neubauten gilt diese Vorgabe bereits ab 2028. Planer müssen sich frühzeitig auf diesen Standard einstellen.

2. Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude

Bestandsgebäude mit schlechter Energieeffizienz geraten in den Fokus. Bis 2030 müssen mindestens 16 Prozent der ineffizientesten Nichtwohngebäude saniert werden, bis 2033 sogar 26 Prozent. Für Wohngebäude gelten nationale Reduktionsziele beim Primärenergieverbrauch. Eigentümer sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten.

3. Ausstieg aus fossilen Heizsystemen

Die Förderung neuer fossiler Heizkessel endet 2025. Bis spätestens 2040 soll der vollständige Ausstieg aus fossilen Heizsystemen erfolgen. Mitgliedstaaten können zudem eigene Einbauverbote erlassen. Zukünftig werden nachhaltige Heiztechnologien wie Wärmepumpen oder Fernwärme weiter an Bedeutung gewinnen.

4. CO₂-Lebenszyklusanalyse wird Pflicht

Ab 2028 müssen Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern das Treibhauspotenzial im Energieausweis ausweisen. Ab 2030 gilt dies für alle Neubauten. Bewertet wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Herstellung über den Betrieb bis hin zum Rückbau. Diese Regelung erhöht den Dokumentationsaufwand erheblich.

5. Digitale Gebäudemodelle und Monitoring

Digitale Systeme wie BIM-Modelle und automatisiertes Monitoring werden ab 2028 verpflichtend. Sie stellen die Grundlage für Planung, Betrieb und Förderanträge dar. Unternehmen sollten frühzeitig auf digitale Prozesse umstellen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Gerne! Hier ein optimierter ALT-Text, zugeschnitten auf die Zielgruppe von haustec.de und die Fachthemen: ALT-Text: "Aufgeschlagene Broschüre zum Thema Energieeffizienz liegt auf einem Tisch; im Hintergrund sind ein Modell-Windrad und ein junger Baum als Symbole für nachhaltige Gebäudetechnik zu sehen." Begründung: - Präzise Benennung des Motivs (Broschüre zu Energieeffizienz). - Bezug zur Relevanz für die Gebäudetechnik-Branche hergestellt. - Symbolik (Windkraft, Begrünung) auf konkrete Themen der Plattform eingeordnet: Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien. - Verständlich für alle Nutzergruppen vom Facility Manager bis zum TGA-Ingenieur.
Das Aquatherm-Whitepaper beantwortet die zentralen Fragen zur EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024.

So klappt es mit der EPBD-Umsetzung

Die Umsetzung der EPBD 2024 erfolgt in mehreren Phasen. Bis 2026 müssen nationale Umsetzungsstrategien vorliegen. Ab 2028 gelten die ersten Vorgaben, darunter die Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse für große Neubauten und der Nullemissionsstandard für öffentliche Gebäude. Ab 2030 greifen die Anforderungen für alle Neubauten sowie die Sanierungsvorgaben für Bestandsgebäude. Wer rechtzeitig handelt, kann Risiken vermeiden und Wettbewerbsvorteile sichern.

Die Rohrleitungssysteme der Firma Aquatherm erfüllen schon die EPBD-Anforderungen mit geprüften Umweltproduktdeklarationen (EPD), die den Lebenszyklus bis zum Werkstor dokumentieren. Alle wichtigen Details zur EPBD 2024 liefert das neue Aquatherm-Whitepaper. Dieses können Sie hier herunterladen.

Was ist die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024?

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors. Die EPBD 2024 setzt dafür verbindliche Ziele, Mindeststandards und Nachweispflichten. Alle Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht überführen.

Ziel der Richtlinie ist es, den Gebäudebestand in der EU bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. Der Handlungsdruck ist hoch: Gebäude verursachen aktuell rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 35 Prozent der CO₂-Emissionen. Drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient, die jährliche Sanierungsquote liegt bei nur einem Prozent. Mit der EPBD 2024 sollen diese Werte deutlich verbessert werden. Die Richtlinie verpflichtet zu konkreten Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes: von der Planung über Bau und Betrieb bis hin zu Rückbau und Entsorgung. Entscheidend ist dabei nicht nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern die Gesamtbilanz aller Emissionen.

Zu Aquatherm

Aquatherm ist ein Hersteller von Kunststoff-Rohrleitungssystemen aus Polypropylen für den Anlagenbau und die Haustechnik. Zu den Einsatzgebieten zählen Trinkwasseranwendungen, Heizungsanlagenbau, Brandschutz-Sprinklersysteme, Klima- und Kältetechnik sowie Flächenheiz- und Kühlsysteme. 

Aquatherm Produkte finden sich weltweit in den unterschiedlichsten Gebäudearten und Schiffen wieder. Dazu zählen zum Beispiel die Elbphilharmonie in Hamburg, der Kö-Bogen I und II in Düsseldorf, verschiedene olympische Stätten und zahlreiche Top-Hotels und Resorts. Ob in Wärme- und Kältenetzen, für die Kühlung von Rechenzentren oder als Flächenheizung und -kühlung - die Einsatzgebiete von aquatherm Produkten sind breit gefächert.

Wie Aquatherm mit dokumentierten Rohrsystemen zur Zielerreichung beiträgt

Rohrleitungssysteme von aquatherm sind so dokumentiert, wie es die EPBD künftig fordert. Alle relevanten Umweltdaten liegen in Form geprüfter Umweltproduktdeklarationen (EPD) vor. Die EPDs von aquatherm basieren auf einer Cradle-to-Gate-Betrachtung und erfassen den Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor. Zusätzlich enthalten die aquatherm Umweltproduktdeklarationen auch die Module C (Entsorgungsphase) und D (nächstes Produktsystem) entsprechend den Anforderungen der EN 15804+A2. Die Umweltproduktdeklarationen sind nicht nur Grundlage für CO₂-Bilanzen im Energieausweis, sondern auch für Nachhaltigkeitszertifikate wie LEED, BREEAM und DGNB.

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