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EU-Gebäuderichtlinie: Das bringt die EPBD

Dittmar Koop
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Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („Energy Performance of Buildings Directive“ – EPBD) – kurz: Gebäuderichtlinie – ist Teil des Arbeitsprogrammpakets Fit für 55 der Kommission und ergänzt die anderen Komponenten des bereits im Juli 2021 vorgeschlagenen Pakets. Es gibt die Vision vor, einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. Das ist in der Tat ein hohes Ziel.

Die EU-Kommission hat Mitte Dezember 2021 einen Entwurf für eine neue Gebäuderichtlinie vorgelegt.

Wie sieht es bei uns bisher aus?

Denn was ist der Stand bisher allein bei uns? Ein Anlass für das in 2020 in Deutschland eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) war, einen Niedrigstenergiegebäudestandard („nearly-zero-energy-building“ – NZEB) für Neubauten zu definieren – den zu definieren fordert die „alte“ Gebäuderichtlinie EPBD.

Die Gesetzgebung tat sich aber schwer, einen solchen Standard in das bekannte KfW-Effizienzhaus-Muster zu übersetzen. So war z. B. angedacht, das KfW-55-Effizienzhaus zum NZEB-Standard zu erklären. Es gab aber seinerzeit Stimmen, die einem KfW-55-Effizienzhaus ohne staatliche Förderung die Wirtschaftlichkeit absprachen. Für neue Wohngebäude wurde schließlich festgelegt, dass diese das 0,75fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes erreichen müssen. Unausgesprochen wurde somit der zu diesem Zeitpunkt bautechnisch bereits veraltete KfW 75 zum deutschen NZEB-Standard erklärt.

Tempo wird angezogen

Mittlerweile ist das schon nach einem Jahr Makulatur. Denn die neue Ampel-Koalition hat jüngst KfW 55 zum neuen Standard erklärt, und die Förderung für diesen Effizienzhaus-Typ lief zum 31.1.2022 aus. Wer ab dann noch KfW-Förderung erhalten will, muss folglich mindestens in KfW 40 bauen. Allerdings verhängte Das BMWi Mitte Januar einen kompletten Förderstopp, wie es weitergeht, ist noch unklar.

Perspektivisch bleiben aber auch KfW-40-Häusern in der Förderung nur noch 3 Jahre Zeit. Denn nach dem Willen der Koalition wird im nächsten Schritt im Jahr 2025 KfW 40 zum Standard erklärt. Hinzu kommt, dass fossile Energien Schritt um Schritt weiter aus dem Wohnungsbau entfernt werden. Auch Heizen mit Erdgas wird im Neubau möglicherweise bald passé sein. Die Koalition will mit der bald beabsichtigten Änderung des GEG jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 % erneuerbarer Energien vorschreiben, und das zum 1. Januar 2025.

Neues EU-Ziel: Zero

Das kommt dem EPBD-Plänen der Kommission entgegen bzw. kongruiert aus deutscher Sicht sogar mit ihnen. So führt der Entwurf der Kommission für eine neue Gebäuderichtlinie nun das Null-Emissionsgebäude („Zero Emission Buildings”) ein, geht also vom NZEB den nächsten Schritt weiter. Vorgesehen ist auch der Einsatz erneuerbarer Energien sowie erstmals Renovierungspflichten für Gebäude. Die Einstufung erfolgt in einer Klassifizierung von A (Null-Emissions-Gebäude) bis G.

Ein solches System ist in Deutschland bereits im GEG verankert und auch beziffert:

Die Ausgangslage im Neubau

Aus deutscher Sicht ist der neue Richtlinien-Entwurf, was die Bezifferung des Primärenergieverbrauchs Neubau betrifft, recht komfortabel. Denn in unseren Breiten soll er laut Kommission für ein Nullemissionshaus höchstens 75 kWh/m²a betragen. Übertragen auf die Skala des GEG wären das also Häuser bis zur Effizienzklasse B. Der Haken: Allerdings muss sich die Energie für Heizen, Warmwasser, Lüften und Kühlen allein aus erneuerbaren Energiequellen speisen. Das soll für Wohngebäude ab 2030 gelten und für öffentliche Neubauten ab 2027. Der neue Ansatz der EU aus deutscher Sicht ist also, das 65-Prozent-Ziel Erneuerbare im Bereich Neubau auf Sicht zu verschärfen. Das ist technisch machbar und wird heute schon praktiziert. Es dürfte darauf hinauslaufen, dass die Wärmepumpe damit einen weiteren Schub bekommt.

Das sagt die EPBD zum Bestand

Was im Neubau aus deutscher Sicht also machbar ist, trifft allerdings kaum auf den Bestand zu. Hier sieht der Kommissions-Entwurf vor, dass bis 2050 europaweit alle dann bestehenden Gebäude auch auf dem Stand von Null-Zero sein sollen. Das mag sich noch nach lang hin anhören. Die weiteren Ausführungen bringen aber praktisch eine europaweite Sanierungspflicht in Stufen, wobei jene Gebäude als erste dran sind, die einen besonders hohen Primärenergieverbrauch aufweisen, also die Stufen H und G aus derzeitiger GEG-Sicht. Das trifft dann Mieter wie Hauseigentümer gleichermaßen. Hauseigentümer, die „schlechter“ als KfW 75 bauten oder besitzen, außerdem höchstens einen Solarkollektor auf dem Dach haben (und das ist noch gar nicht so lange her).

Lesetipp: EU-Projekt SINFONIA zeigt Wege für die Bestandssanierung auf

Die großen Baustellen, die sich ergeben, wenn die EPBD so käme, wären in Deutschland nicht der Neubau, sondern der Bestand. Was ist technisch überhaupt machbar und wer soll es umsetzen - bei einem Fachkräftemangel, der heute schon besteht.

Aus Sicht der Mieter, die überwiegend die Bewohner unsanierter Altbaubestände sind, entsteht eine möglicherweise prekäre Situation. Fakt ist zwar, dass die Energiekosten für sie derzeit explosionsartig steigen und sich das ohne Sanierungen auch nicht ändern wird. Fakt ist aber auch, dass umfassende Sanierungen in Mietpreissteigerungen münden können. Umgekehrt zeigen die bisherigen Ansätze, z. B. zur Teilwarmmiete, dass sie noch meist unzulänglich sind, Vermieter zu energetischen Sanierungsmaßnahmen zu bewegen. Mehr Druck von Seiten der Politik ist hier also durchaus angezeigt und die Kritik aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf den EU-Entwurf deutet auch darauf hin.

Fazit und Ausblick

Aber die Kritik ist auch berechtigt. Denn es wird sich zeigen müssen, ob die von der Kommission in Aussicht gestellten EU-Milliarden zu diesen großdimensionierten Renovierungszielen ausreichen werden (aus dem EU-Haushalt sollen bis 2030 rund 150 Milliarden Euro fließen). Deshalb ist die Sorge umgekehrt auch berechtigt, dass hier bei umfassenden Sanierungen noch draufgezahlt werden muss und ggf. Kosten nach unten weitergegeben werden.

Außerdem gibt es auch ein praktisches Umsetzungs-Problem: Schon heute gibt es zu wenig Bauleute und Handwerker. Indes ist es auch eine technische Frage, ob die geforderten Standards an bestimmten Altgebäuden überhaupt umgesetzt werden können. Es beginnt nun die Diskussion im Europäischen Parlament über den neuen Gebäuderichtlinienvorschlag der Kommission und in den EU-Mitgliedsstaaten. Das Ergebnis ist zwar noch offen. Doch vermutlich wird dieser Entwurf nicht der finale sein.

Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

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