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Das sind die wichtigsten Auswirkungen der F-Gase-Verordnung

Martin Schellhorn
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Dass sie das Potenzial zum Dauerbrenner besitzt, hat anfangs kaum jemand vermuten können – die Rede ist von der F-Gase-Verordnung, die zum 1. Januar 2015 in Kraft trat. Nach wie vor sorgt sie in der Branche für reichlich Zündstoff, und das beileibe nicht nur beim Klima- und Kälteanlagenbauer, sondern auch im SHK-Fachhandwerk, bei Fachplanern, Architekten und Investoren.

Der Grund dafür ist schlichtweg Verunsicherung, getrieben durch eine oftmals kontroverse Berichterstattung in zahlreichen, auch populärwissenschaftlichen Medien. Zu oft wurden und werden immer noch Hoffnungen auf das „Wunderkältemittel“ geschürt – ohne GWP, 100% natürlich, nicht brennbar, nicht giftig, ohne kritisches Treibhauspotenzial, materialschonend und energiesparend.

Unsicherheit bei Entscheidungen zum Technikeinsatz

Weil die Wärmepumpe mittlerweile zum Wärmeerzeuger Nummer eins avanciert, wird Kältemittel in immer mehr Haushalten nicht nur im Kühlschrank oder Auto eingesetzt. „Überall auf der Welt wird nach neuen Kältemitteln geforscht und es sind zahlreiche Möglichkeiten gefunden worden“, sagt Michael Lechte, Product Marketing Manager bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems. „Doch keine dieser Alternativen kann alle genannten Wünsche erfüllen. Ein geringerer GWP wird erkauft durch brennbare, extrem toxische oder unter sehr hohem Druck stehende Kältemittel. Darüber hinaus können einige der derzeit erforschten Kältemittel lange nicht die Effizienzanforderungen erfüllen, die gewünscht und notwendig sind. Das heißt: Es wäre deutlich mehr Einsatz von Primärenergie notwendig, um die benötigten Leistungen zu generieren. Auch das kann keine Lösung sein.“

Zurück bleiben insofern Zweifel über die folgenreichen Entscheidungen beim Einsatz von Heiz- und Kühlanlagen. Denn was ist, wenn in wenigen Jahren das jetzt bevorzugte Kältemittel nicht mehr erhältlich ist, die Planungen von 2017 hinterfragt werden und neue Investitionen notwendig sind? Diese Unsicherheit in den tagtäglichen Entscheidungen soll durch die nachfolgenden Fragen und Antworten beseitigt werden.

Was soll die F-Gase-Verordnung bewirken?

Die F-Gase-Verordnung ist ein Beitrag, um die Treibhausgasemissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70% gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollen so die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen pro Jahr halbiert werden. Erreicht werden soll dies durch drei Ansätze:

  • Die Einführung einer schrittweisen Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (Phase down) bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Menge (Bildergalerie Bild 1).
  • Den Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind (Bildergalerie Bild 2).
  • Die Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung (Bildergalerie Bild 3).
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