Gasetagenheizung raus, Wärmepumpe rein? Wohnungsweise Lösungen im Mehrfamilienhaus

Gasetagenheizungen lassen sich nicht nur über zentrale Konzepte ablösen. Zunehmend rücken wohnungsweise Wärmepumpen in den Fokus – vor allem dort, wo eine Zentralisierung kurzfristig nicht machbar ist. Für die Praxis sind zwei Systempfade zu unterscheiden: die Luft-Wasser-Etagen-Wärmepumpe als thermennaher Ersatz und die Luft-Luft-Wärmepumpe als dezentraler Systemwechsel mit separater Warmwasserlösung.
Was eine wohnungsweise Etagen-Wärmepumpe ist – und was nicht
Gemeint sind Wärmepumpenlösungen, die eine einzelne Wohnung versorgen – dort, wo heute eine Gastherme hängt. Der Praxisleitfaden des Gebäudeforums ordnet solche Konzepte als eigenen Lösungsraum zwischen zentralen Systemen und raumweisen Einzellösungen ein.
Wichtig: Wohnungsstationen sind keine Etagen-Wärmepumpen. Bei ihnen bleibt die Wärmeerzeugung zentral; dezentral erfolgt nur die Übergabe. Planerisch ein anderes System.
Zwei technische Pfade
1. Luft-Wasser-Etagen-Wärmepumpe
Die Variante, die der Gastherme am nächsten kommt: Sie speist weiterhin ein wassergeführtes System – Heizkörper oder Flächenheizung bleiben erhalten. Verändert wird die Wärmeerzeugung, nicht die Verteilung.
Planerischer Kernpunkt ist die Frage, ob vorhandene Heizflächen bei niedrigeren Vorlauftemperaturen ausreichen. Der Gebäudeforum-Leitfaden ist hier klar: Bestehende Radiatoren sind kein Ausschlusskriterium. Entscheidend sind raumweise Heizlastberechnung, Prüfung der Heizkörperleistung bei reduzierten Temperaturen und hydraulischer Abgleich. Einzelne Heizkörper werden bei Bedarf gezielt vergrößert – nicht automatisch die gesamte Verteilung.
Typische JAZ: 2,5–3,5 je nach Vorlauftemperatur und Gebäudezustand. Faustregel: Pro Kelvin Vorlauftemperaturabsenkung rund 2–3 % Effizienzgewinn.
2. Luft-Luft-Wärmepumpe (Multi-Split)
Hier wird Wärme nicht über Heizwasser, sondern direkt über die Raumluft übertragen. Heizkörper entfallen; Innengeräte übernehmen die Wärmeabgabe. Im Bestand ein pragmatischer Weg bei geringen Eingriffen und kurzen Montagezeiten.
Der Preis: ein echter Systemwechsel. Warmwasser muss separat gelöst werden (Elektroboiler, Durchlauferhitzer). Für Bäder sind Zusatzlösungen nötig – der Leitfaden nennt u. a. Infrarotstrahler, was im Fachpublikum allerdings kontrovers diskutiert wird (Effizienz, Dauerkomfort). Im dokumentierten LEG-Pilotprojekt waren Umrüstungen im bewohnten Zustand in ein bis zwei Tagen möglich.
Typischer SCOP: 3,5–5,0 – allerdings nicht direkt mit der JAZ hydronischer Systeme vergleichbar (andere Systemgrenzen).
Kurzvergleich
Kriterium | Luft-Wasser | Luft-Luft (Split) |
|---|---|---|
Wärmeverteilung | Wassergeführt (Bestand nutzbar) | Luftgeführt (Innengeräte) |
Warmwasser | Integrierbar | Separat |
Montageaufwand | Mittel bis hoch | Gering |
Schall innen | Gering | Mittel |
GEG-Nachweis | Unkritisch | Ggf. komplexer |
Wo die typischen Grenzen liegen
Die Hürden liegen meist nicht in der Wärmepumpe selbst, sondern im Systemkontext. Der ZVSHK weist bei beiden Pfaden u. a. auf Außeneinheit, Geräuschbelastung, Speicherfrage und zusätzliche Stromanschlüsse hin. co2online ergänzt, dass die Effizienz wohnungsweiser Lösungen in der Regel unter der einer zentralen Wärmepumpe liegt.
Hinzu kommen gebäude- und eigentumsrechtliche Faktoren, die in der Praxis oft der eigentliche Showstopper sind:
- Aufstellung: Außeneinheiten brauchen geeignete Orte an Fassade, Balkon oder Dach. Bei mehreren Geräten an einer Fassade ist die kumulative Schallbelastung zu beachten (TA Lärm: 35 dB(A) nachts in reinen Wohngebieten; DIN 4109 bei Körperschallübertragung).
- Baurecht: Außeneinheiten können je nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein – im Denkmalschutzgebiet fast immer.
- WEG-Recht: In Eigentümergemeinschaften ist die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich. Seit der WEG-Reform 2020 erleichtert, aber die Kostentragung bleibt komplex.
- Mietrecht: Bei vermieteten MFH ist die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB ein zentrales Thema.
Was zuerst zu prüfen ist
1. Heizlast und Temperaturregime
Raumweise Heizlastberechnung + Heizkörpercheck + hydraulischer Abgleich – ohne diese Kombination keine belastbare Aussage zur hydronischen Eignung.
2. Warmwasserstrategie und Trinkwasserhygiene
Warmwasser ist systementscheidend: Integriert, gespeichert oder separat elektrisch? Bei Kleinspeichern mit Temperaturen unter 60 °C ist die Legionellenproblematik mitzudenken (DVGW W 551). Bei Durchlauferhitzern: Anschlussleistungen von bis zu 27 kW – ein echter Engpass in der Elektroinfrastruktur.
3. Elektroanschluss, § 14a EnWG und Lastmanagement
Wohnungsweise Wärmepumpen verschieben Lasten in die elektrische Infrastruktur: Hausanschluss, Steigleitungen, Unterverteilungen. Seit 01.01.2024 gelten über § 14a EnWG neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Netzentgeltreduzierung vs. mögliches Dimming durch den Netzbetreiber). Bei mehreren Wärmepumpen im Gebäude sind Gleichzeitigkeitsfaktoren früh mit dem Verteilnetzbetreiber abzustimmen.
4. Schall und Aufstellung
Schalldruck, Fassadenlage und Abstand zu schutzbedürftigen Räumen gehören in die Vorplanung – nicht erst in die Ausführung. Bei innerstädtischem Bestand empfiehlt sich ein Schallgutachten.
5. Kältemittel und F-Gase-Verordnung
Gerade bei Innenaufstellung relevant: Zulässige Füllmengen nach EN 378 hängen von Kältemitteltyp und Raumgröße ab. Der Trend geht bei Monoblock-Geräten zu Propan (R-290), bei Split-Systemen dominieren noch R-32/R-410A. Die EU F-Gase-Verordnung 2024/573 verschärft den Phase-Down – das beeinflusst die Geräteauswahl mittelfristig erheblich. Bei Split-Anlagen: Sachkundenachweis und Dichtheitsprüfung nicht vergessen.
6. Eigentümer- und Umsetzungsstrategie
Wohnungsweise Lösungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine sofortige Zentralisierung nicht realistisch ist. Das GEG (§ 71l) trägt dem Rechnung: Nach dem ersten Austausch einer Etagenheizung gilt eine Fünfjahresfrist; wird eine zentrale Lösung beschlossen, kann sich diese um bis zu acht Jahre verlängern. Auch bivalente Übergangslösungen (Wärmepumpe + Heizstab oder temporärer Weiterbetrieb der Gastherme als Spitzenlasterzeuger) können in unsanierten Gebäuden mit hoher Heizlast ein pragmatischer Zwischenschritt sein.
Förderung
Der Heizungstausch läuft über die KfW (Zuschuss 458):
- 30 % Grundförderung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch fossiler Heizungen; ab 2029 auf 17 % abgesenkt)
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan/R-290) oder besonders effizienter Wärmequelle (Wasser, Erdreich, Abwasser) – im Kontext wohnungsweiser Lösungen vor allem bei Monoblock-Geräten mit R-290 relevant
- 30 % Einkommensbonus (bei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €)
- Obergrenze: 70 % der förderfähigen Kosten
Für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge; bei Einzelwohnungen (Etagenheizungen) ist der anteilige Förderhöchstbetrag einzuhalten. Die KfW verlangt die Optimierung des Heizungsverteilsystems als Teil der förderfähigen Maßnahme.
Fazit
Wohnungsweise Etagen-Wärmepumpen sind ein ernstzunehmender Transformationspfad für MFH mit Gasetagenheizungen – aber kein Standardrezept. Die Luft-Wasser-Lösung passt, wenn das wassergeführte System erhalten bleiben soll. Die Luft-Luft-Lösung ist schneller und eingriffsärmer, verlangt aber Systemwechsel und sauberes Warmwasserkonzept.
In beiden Fällen entscheidet nicht das Gerät, sondern die Qualität von Bestandsaufnahme, Auslegung und Schnittstellenplanung – einschließlich Elektro, Schall, Kältemittel, Trinkwasserhygiene und Eigentumsrecht. Dass Wärmepumpen auch im Bestand funktionieren, bestätigt das Fraunhofer ISE auf Basis eines vierjährigen Feldprojekts – wobei sich die Studie auf Altbauten allgemein bezieht, nicht spezifisch auf wohnungsweise MFH-Lösungen.
