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7 Dinge, die Chefs besser für sich behalten sollten

Gute Kommunikation ist ausschlaggebend für die Effektivität und Produktivität eines Unternehmens. Daher wird man auch kaum noch einen Chef finden, der nach der morgendlichen Begrüßung für den Rest des Tages in seinem Büro verschwindet. Doch so wichtig das Miteinander-Reden auch ist, es gibt ein paar Tabu-Themen, über die man als Chef bzw. Vorgesetzter auf keinen Fall mit seinen Mitarbeitern sprechen darf.

1. Gehalt

Das Gehalt ist das größte Tabuthema. Insbesondere der Chef darf sich nicht über das Gehaltsgefüge innerhalb der Firma äußern, etwa, wie sich das Gehalt eines Mitarbeiters von dem eines anderen unterscheidet, was ein anderer verdient und ähnliche Themen. In Ausnahmefällen ist es auch Mitarbeitern per Arbeitsvertrag untersagt, die Höhe ihres Gehalts an Dritte weiterzugeben. Besonders dann, wenn Konkurrenten dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhalten, urteilt das Bundesarbeitsgericht.

Lesen Sie dazu auch: 5 Fehler bei der Gehaltsverhandlung

2. Private Informationen

Generell darf der Chef nicht mit anderen Mitarbeitern über private Angelegenheiten eines anderen Mitarbeiters sprechen, z.B. dessen private Situation, Krankheit, familiäre Probleme und ähnliche Themen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber von anderen Mitarbeitern explizit darauf angesprochen wird, weil es die Zusammenarbeit belastet, etwa bei häufigen Fehlzeiten oder Alkoholmissbrauchs während der Arbeit. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Mitarbeiter von sich aus zum Chef geht und mit ihm über seine Probleme redet und um Hilfe bittet, etwa durch Sonderurlaub, unbezahlten Urlaub oder Ähnliches. Diese Gespräche müssen aber unbedingt zwischen dem Chef und dem jeweiligen Mitarbeiter vertraulich bleiben.

3. Vertrauliche Informationen zum Beschäftigungsverhältnis

Generell ist alles, was in der Personalakte steht, tabu und der Arbeitgeber darf diese Themen nicht anderen Mitarbeitern weitererzählen. Dazu gehören neben Abmahnungen auch interne Bewerbungen oder die Bitte um ein Zwischenzeugnis. Ebenso darf nicht über etwaige Zusatzvereinbarungen wie Boni oder wie viele Urlaubstage ein Mitarbeiter im Vergleich zu anderen hat, geredet werden.  

Lesen Sie dazu auch: 10 Fälle, in denen der Chef den Urlaub streichen darf
 

4. Rechtsstreitigkeiten des Unternehmens

Ist ein Mitarbeiter bereits gekündigt und nicht mehr im Unternehmen tätig, befindet sich aber mit der Firma in einer rechtlichen Auseinandersetzung, so darf darüber nicht mit den anderen Mitarbeitern gesprochen werden. Eine Schweigepflicht des Arbeitgebers herrscht auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten, z.B. mit Dienstleistern oder Lieferanten.

5. Betriebsgeheimnisse

Probleme des Unternehmens, die nicht öffentlich werden dürfen, z.B. geplante Fusionen oder finanzielle Engpässe, muss ein Arbeitgeber für sich behalten bzw. darf dieser nur mit dafür zuständigen Mitarbeitern diskutieren. Darunter fallen ebenfalls viele Dinge, die auch Mitarbeiter nicht weitererzählen dürfen, z.B. Bilanzen, Erfindungen oder Rabattregelungen. Und schließlich muss alles, was zwischen Chef und Betriebsrat besprochen wird, in diesem Kreis bleiben. Mitarbeiter eines Unternehmens werden oftmals bereits im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen, dass Betriebsgeheimnisse nicht nach außen dringen dürfen – das gilt natürlich auch für den Arbeitgeber.

6. Intime persönliche Details

Ebenfalls nichts zu suchen in Gesprächen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern haben Themen, die sich um intime persönliche Aspekte drehen, etwa sexuelle Präferenzen, Kinderwünsche oder Geschlechtsidentität. Teilen Mitarbeiter diese Informationen freiwillig mit ihrem Chef, sollte dieser solche Informationen besser nicht an andere Mitarbeiter weitergeben, auch nicht bei privaten Gesprächen mit Mitarbeitern außerhalb der Arbeit.  

Lesen Sie dazu auch: 5 Tipps zur Integration von neuen Mitarbeitern

7. Politische und religiöse Debatten

Etwas komplizierter für Arbeitgeber sind Themen wie Politik und Religion. Offensichtlich ist, dass ein Arbeitgeber die Mitarbeiter auf keinen Fall über politische oder religiöse Zugehörigkeiten ausfragen darf. Gleichzeitig sollten Chefs auch bei Small-Talk-Gesprächen, etwa in der Pause oder bei einer Betriebsfeier, politische und religiöse Themen besser meiden. Natürlich können aktuelle politische Geschehnisse diskutiert werden, als Arbeitgeber muss man jedoch aufpassen, da hier viele Fettnäpfchen lauern.  

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