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BG Bau: Bis zu 5.000 Euro Förderprämie für Arbeiten an Asbest

Unternehmen, die in folgende kombinierten Schutzmaßnahmen investieren, bekommen von der BG BAU einen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent, jedoch maximal 5.000 Euro. Das Schutzpakete für das Bauen im Bestand umfasst:

  • Handmaschinen mit Absaugung
  • Bau-Entstauber der Staubklasse H
  • Luftreiniger oder Unterdruckhaltegräte der Staubklasse H
  • Staubschutztüren in faltbarer Ausführung
  • Einkammer-Personenschleuse in faltbarer Ausführung
  • Einwegschutzanzüge der Kategorie III Typ 5/6
  • Atemschutz-Halbmasken mit Filter P3

Die Förderung erfolgt beitragsunabhängig und wird nicht auf die jährliche Gesamtfördersumme angerechnet. Mit der Förderung soll die Gefährdung durch Einatmen von Staub und Faserstäuben reduziert werden, die zu einer Belastung der und/oder Erkrankung der Beschäftigten führen.

Voraussetzungen für die Förderung

Folgende Anforderungen sind Voraussetzung für die Förderung durch die BG BAU im Rahmen der

Arbeitsschutzprämien:

 

  • 50 % der Beschäftigten, die Tätigkeiten beim Bauen im Bestand durchführen, müssen das ELearning der BG BAU „Grundkenntnisse Asbest“ erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Die personalisierten Zertifikate des bestandenen Abschlusstests des E-Learnings werden als PDF mit dem Antrag zur Arbeitsschutzprämie übermittelt.
  • Alle Komponenten des Schutzpaketes sind Eigentum des antragstellenden Mitgliedsunternehmens.
  • Nur das Gesamtpaket ist förderfähig. Das heißt, im antragstellenden Mitgliedsunternehmen müssen alle sieben Komponenten des Schutzpaketes zur Verfügung stehen. Für Komponenten, die im Unternehmen zuvor bereits vorhanden waren und daher nicht Teil des Förderantrages sind (z. B. Handmaschinen, Bau-Entstauber oder Luftreiniger), ist ein Beschaffungsnachweis (z. B. Rechnung) vorzulegen.

Anträge für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand kann unter diesem Link gestellt werden: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/sch…

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