Lärm auf der Baustelle: Ab wann wird es für das Gehör wirklich gefährlich?

Von Zahlen zu Alltagssituationen: Dezibelwerte in der Praxis
Dezibel-Werte (dB(A)) sind für viele Menschen abstrakt. Um die Werte greifbarer zu machen, lohnt ein Blick auf typische Maschinen:
• Bohrhammer oder Schlagbohrer: 87–103 dB(A)
• Kernbohren in Beton: 91–102 dB(A)
• Winkelschleifer: 95–100 dB(A)
Zum Vergleich: Die gesetzlich festgelegte Grenze für eine maximal ungefährliche Belastung liegt bei 85 dB(A) pro Arbeitstag (über 8 Stunden verteilt). Alles darüber gilt als Gefährdung für das Gehör.
Das bedeutet: Schon eine Baukreissäge kann die kritische Schwelle deutlich überschreiten – und das nicht erst nach Stunden, sondern teilweise schon nach wenigen Minuten.

Warum kurze Lärmspitzen gefährlich sind
Lärm ist nicht nur eine Frage von Dauer, sondern auch von Intensität und Charakter. Besonders Impulslärm, wie Hammerschläge oder das kurze Aufheulen einer Maschine, belastet das Ohr stark. Solche Spitzenwerte können das Risiko für bleibende Hörschäden erhöhen, selbst wenn die tägliche Durchschnittsbelastung rechnerisch noch unter dem Grenzwert liegt.
Ein Beispiel verdeutlicht dies:
• 8 Stunden bei 85 dB(A) gelten noch als zulässig.
• Steigt der Pegel nur um 6 dB auf 91 dB(A) – etwa beim Winkelschleifer – reichen 2 Stunden, um denselben Effekt zu haben.
• Bei 97 dB(A), wie sie beim Kernbohren vorkommen können, sind bereits 30 Minuten ausreichend.
• Bei 103 dB(A) – Drucklufthammer oder Baukreissäge – schrumpft die verkraftbare Einwirkzeit auf unter 10 Minuten.

Folgen für Gesundheit und Arbeitssicherheit
Lärmbedingte Hörschäden entstehen schleichend. Oft dauert es Jahre, bis die Einschränkungen unübersehbar werden. Doch sind die feinen Haarzellen im Innenohr einmal zerstört, gibt es derzeit keine Heilung. Neben Hörverlust steigt auch die Unfallgefahr: Warnsignale und Zurufe werden schlicht überhört.
Zusätzlich wirkt Lärm auf das gesamte Nervensystem. Herzschlag und Blutdruck steigen, die Konzentration sinkt – was wiederum das Risiko für Fehler und Unfälle zusätzlich erhöht.
Gesetzliche Vorgaben und Schutzmaßnahmen
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt Schutzmaßnahmen ab bestimmten Schwellen vor. Schon ab 80 dB(A) müssen Betriebe Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) gilt Tragepflicht.
Zu den wichtigsten Maßnahmen auf Baustellen gehören:
- Einsatz lärmarmer Geräte (z. B. schalloptimierte Sägeblätter)
- Räumliche Trennung besonders bei lauten Tätigkeiten
- Gehörschutz in Form von Stöpseln oder Kapselgehörschützern
- Klare Kennzeichnung von Lärmbereichen
Fazit
Lärm ist kein unvermeidbares Nebenprodukt des Bauens, sondern ein Gesundheitsrisiko, das aktiv gemanagt werden muss. Wer ohne Schutz neben einer Kreissäge oder einem Drucklufthammer arbeitet, überschreitet die sichere Belastungsgrenze oft schon nach wenigen Minuten. Der Irrtum, dass ein bisschen Krach nicht schade, kann langfristig zu irreparabler Schwerhörigkeit führen.
Deshalb gilt: Auf jeder Baustelle sollte Gehörschutz ebenso selbstverständlich sein wie Helm und Sicherheitsschuhe.
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Kurt Landau
Gesundes Arbeiten in der Gebäudetechnik
ISBN: 978-3-87247-793-4
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