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Branchenlösung: Asbest beim Bauen im Bestand

Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 generell verboten. Doch die bis dahin verbauten asbesthaltigen Bauteile in Gebäuden sind nach wie vor ein Problem. Grundsätzlich geht von diesen Baustoffen im eingebauten Zustand keine Gefährdung aus. Werden Asbestfasern jedoch beim Bauen im Bestand freigesetzt, stellen sie eine Gefahr für die Gesundheit der Baubeschäftigten und der Bewohner und Bewohnerinnen dar.

Sämtliche Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden sind daher verboten. Eine Ausnahme sind die sogenannten Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519), die nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung dafür geeignet ist. Darüber hinaus stellen staatlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannte emissionsarme Verfahren eine zugelassene Alternative dar.

Seit einigen Jahren ist bekannt, dass in den vor dem 31.10.1993 errichteten, umgebauten oder modernisierten Gebäuden insbesondere asbesthaltige Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber ein Problem darstellen, da bei handwerksnahen Tätigkeiten, wie z. B. Bohren von Löchern in Wände, Decken und Fußböden, Stemmen und Fräsen von Schlitzen Asbestfaserstäube freigesetzt werden. Beim Arbeiten mit diesen Produkten müssen wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, welche die Gefährdung verringern. Diese Situation ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt und auch die entsprechenden Rechtsvorschriften (insbesondere die Gefahrstoffverordnung) sind noch nicht angepasst.

Handlungshilfe beim Bauen im Bestand

Mit der vorliegenden „Branchenlösung Asbest beim Bauen im Bestand“ wird den betroffenen Gewerken für die Übergangszeit bis zum Vorliegen der angepassten Regelwerke eine Handlungshilfe gegeben, die beim Bauen im Bestand den erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherstellen soll, auf die Aufklärung der Beschäftigten setzt und dafür sorgt, dass die sogenannten emissionsarmen Verfahren in der Praxis eine breite Anwendung finden. 

Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften haben dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden kann.

Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat, und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten.

Die Branchenlösung steht zum kostenlosen Download auf der Website der BG BAU unter folgendem Link bereit: www.bgbau.de/asbest.

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