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Elektronische AU: Testphase geht in die Verlängerung

Bereits 2019 hat der Bundestag beschlossen, die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform durch eine elektronische AU zu ersetzen. Der eigentliche Plan sah vor, dass zum 1. Januar 2022 die neue AU bereits flächendeckend startet. Doch der Termin wurde später auf den 1. Juli 2022 verschoben. Diesen Plan kann die Bundesregierung aber ebenfalls nicht einhalten und die Testphase der eAU geht nun bis zum 31. Dezember 2022.

Das geht aus eine Gesetzes Entwurf zur „Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ hervor. Als Gründe werden die Folgen der Corona-Pandemie aufgeführt. Diese hätten zu einer Verzögerung bei der Umsetzung der eAU bei Ärzten geführt. Ein weiteres Problem: Unternehmen wissen immer noch nicht, wie sich die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umsetzen lässt.

So funktioniert das eAU-Verfahren

In der Theorie sieht der Ablauf wie folgt aus. Der Arzt stellt die wie gewohnt die AU aus. Die notwendigen Daten sendet er elektronisch zur entsprechenden Krankenkasse. Ärzte, die technisch dazu fähig sind, machen dies bereits – allerdings müssen sie weiterhin die Papier-AU ausfüllen. Diese können die Arbeitnehmer ihrem Chef geben.

Mit der eAU muss der Arbeitnehmer nur noch seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Anschließend muss sich der Arbeitgeber bei der Krankasse melden, um die Daten elektronisch zu erhalten. Diese Daten erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse:

  • Name des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht.

eAU: Unternehmen müssen sich umstellen

Das eAu-Verfahren setzt Änderungen in Unternehmen voraus. Statt vom Arbeitnehmer über die Papier-AU alle wichtigen Daten zu erhalten, müssen Firmen in Zukunft selbst bei der Krankenkasse die Daten abfragen. Für Arbeitnehmer ändert sich im Grunde nicht viel. Sie müssen weiter ihren Arbeitgeber über eine Krankheit informieren und sich bei einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Sobald die eAU offiziell gestartet ist, dürfen Arbeitnehmer in Zukunft weiterhin einen Nachweis auf Papier von ihrem Arzt einfordern. Dies soll so lange möglich sein, bis es eine passende elektronische Alternative für das Stück Papier gibt, das einen gleich hohen Beweiswert bei möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen hat.

Ausnahmen von der eAU

Auch wenn die eAU flächendeckend eingeführt wird, gilt diese nicht in allen Bereichen. Privatversicherte nehmen an dem neuen Verfahren nicht teil. Weitere Ausnahmen gibt es bei Minijobs in Privathaushalten und bei Ärzten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

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