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Insolvenz: Was passiert mit Azubis?

Dörte Neitzel

Eigentlich herrscht ja Azubimangel, Betriebe suchen also händeringend Nachwuchs. Nichtsdestotrotz kann es - nach zwei Jahren Corona-Pandemie und in der aktuell schwierigen Inflations- und Liefersituation - dazu kommen, dass ein Ausbildungsbetrieb durch wirtschaftliche Schwierigkeiten und dadurch bedingte finanzielle Engpässe Insolvenz anmelden muss. Mit welchen Konsequenzen für Azubis? Denn was für "normale" Mitarbeitende gilt, ist nicht notwendigerweise 1:1 auf Lehrlinge anzuwenden.

Wie geht es weiter mit der Ausbildung, wenn der Betrieb aufgibt? Stehen Azubis von heute auf morgen gekündigt auf der Straße? Müssen sie sich eine neue Lehrstelle suchen und ganz von vorne beginnen? Und was passiert mit dem Lohn? 

Droht Azubis die fristlose Kündigung?

Insolvenz anmelden heißt, dass ein Unternehmen auf längere Sicht überschuldet ist. Es kommt also aktuell und auch auf absehbare Zeit weniger Geld rein als ausgegeben wird. Sobald das feststeht, muss der Chef Insolvenz anmelden - und zwar rechtzeitig. Das heißt aber nicht, dass sofort und automatisch die fristlose Kündigung an die Mitarbeiter versendet wird. Eine Insolvenz per se ist kein Grund für eine Kündigung - weder für Mitarbeiter noch für Auszubildende.

Zunächst übernimmt ein Insolvenzverwalter den Betrieb. Er entscheidet, ob es sich lohnt, das Unternehmen weiterzuführen - mit einer Sanierung oder einem Verkauf -, oder ob es aufgelöst wird. Das passiert jedoch nicht automatisch. Der Unternehmer stellt dafür einen Antrag beim für ihn zuständigen Amtsgericht. Nur selten verläuft die Insolvenz in Eigenverantwortung ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters.

Wird der Ausbildungslohn weiterbezahlt?

Ist das Insolvenzverfahren erst einmal angestoßen, zahlt die zuständige Agentur für Arbeit drei Monate lang das sogenannte Insolvenzgeld. Das entspricht in der Höhe dem bisherigen Nettogehalt. Es enthält laut Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen oder Jubiläumszuwendungen oder Überstundenvergütung.

Auf das Insolvenzgeld fallen keine Steuern an. Auch die Beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegekasse übernimmt die Agentur für Arbeit. Das Insolvenzgeld wird automatisch gezahlt, Azubis müssen es nicht beantragen.

Muss sich der Azubi eine neue Lehrstelle suchen?

Wird der Betrieb weitergeführt, also saniert oder von einer anderen Person übernommen, stehen die Chancen gut, dass das Ausbildungsverhältnis weiter bestehen bleibt. Der Lehrvertrag wird dann vom alten auf den neuen Betrieb fortgeschrieben. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag.

Ist dies nicht der Fall oder kann der Nachfolger den Azubi nicht weiterbeschäftigen, kommt es zu einer normalen, fristgerechten Kündigung. Auszubildende sollten keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sonst könnte es Probleme mit dem Arbeitslosengeld geben, falls der Übergang zu einem neuen Betrieb länger dauert.

Bei der Suche nach einer neuen Lehrstelle hilft in der Regel die Handwerkskammer. Diese kann auch dabei unterstützen, ob und wie der bestehende Lehrvertrag übernommen werden kann. Das ist zum einen abhängig davon, wie weit die Ausbildung bereits fortgeschritten ist, und ob ein neuer Ausbildungsbetrieb die gleichen Ausbildungsschwerpunkte setzt. Ein Neustart der Ausbildung kommt meist nur infrage, wenn diese erst kurz zuvor begonnen wurde.

Welche Pflichten haben Azubis in insolventen Betrieben?

Sobald Azubis erfahren, dass ihre Ausbildung durch die Insolvenz beendet wird, müssen sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, nachdem sie von der Kündigung erfahren haben. Sonst droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten.

Der Besuch der Berufsschule gehört ebenfalls zu den Pflichten von Auszubildenden während einer Insolvenz.

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