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Pumpentausch und mehr: So wird die Heizungsoptimierung gefördert

Die Bundesregierung macht Ernst mit der Effizienzsteigerung in Gebäuden und will in den nächsten vier Jahren den Austausch von bis zu zwei Millionen Heizungspumpen jährlich fördern. Darüber hinaus soll der hydraulische Abgleich von jährlich 200.000 Heizungsanlagen finanziell bezuschusst werden. „Bis 2020 beläuft sich das geplante Fördervolumen auf fast zwei Milliarden Euro“, sagt Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Es handelt sich damit um eine der größten Einzelförderungen im Heizungssegment in der Geschichte der Bundesrepublik.“

Was wird konkret gefördert?

Seit 1. August 2016 ist die neue Richtlinie „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ in Kraft. Sie besteht aus zwei Bausteinen:

  1. Austausch von Umwälzpumpen oder Warmwasserzirkulationspumpen durch neue, hocheffiziente Pumpen in bestehenden Heizungsanlagen.
  2. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, und die Installation aller Bauteile, die für den hydraulischen Abgleich benötigt werden. Dazu gehören z. B. voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler und Strangventile.

Ebenfalls gefördert wird das Einstellen der Heizkurve (Planungsleistung), der Einbau eines Pufferspeichers oder separater Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik.

Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander vorgenommen oder kombiniert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt jeweils 30% des Netto-Rechnungsbetrags. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 25.000 Euro pro Vorgang. Die Höhe der Förderung wird anhand des Netto-Rechnungsbetrags ermittelt – also ohne Mehrwertsteuer.

Wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Endverbraucher den Zuschuss beantragen kann: Er muss zur Durchführung dieser Maßnahmen einen Fachbetrieb beauftragen.

Wie wird der Förderantrag gestellt?

Der Förderantrag wird vom sogenannten Zuwendungsempfänger, also dem Eigentümer und Anlagenbetreiber, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) online unter www.bafa.de gestellt. Der Fördernachweis wird durch Vorlage der Handwerkerrechnung erbracht.

Wichtig ist, dass der Fachhandwerksunternehmer eine Rechnung nur für die Maßnahmen im Rahmen der Förderbausteine (inklusive der Installationskosten) ausstellt. Das Bafa soll bei der Antragstellung nicht mit weiteren Installationsmaßnahmen konfrontiert werden, die der Kunde eventuell zusätzlich beauftragt hat.

Hier gibt es handwerkergerechte Infos

Die wichtigsten Punkte thematisiert der Zentralverband ausführlich auf www.zvshk.de. Unter der Überschrift „Alle Downloads und Links auf einen Blick“ finden Innungsbetriebe weitere Unterstützung zum Thema.

Mit dabei sind unter anderem Flyer, die zum einen dem Fachbetrieb das Wichtigste zur Förderung auflisten. Zum anderen wird dem Endkunden allgemein verständlich erläutern, worum es geht und welche einzelnen Handlungsschritte für die Förderung nötig sind.

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