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Teilarbeitsunfähigkeit bezeichnet die geplante Möglichkeit, bei längerer Krankheit teilweise arbeitsfähig zu sein und anteilig zu arbeiten.
Nach dem Entwurf sollen die Regelungen voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern das Gesetz so verabschiedet wird.
Vorgesehen sind feste Stufen von 25, 50 oder 75 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Ja, der Arbeitgeber muss zustimmen beziehungsweise der Arbeitsplatz muss für die teilweise Tätigkeit geeignet sein.
Teilkrankengeld soll den krankheitsbedingt nicht geleisteten Arbeitsanteil absichern, während der Arbeitgeber die geleistete Arbeit vergütet.
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