Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

EU-Verkehrsausschuss beschließt Ausdehnung der Tachographenpflicht

Oliver Janßen

Damit sprachen sich die Abgeordneten für die Einführung von digitalen Fahrtenschreibern auch bei Fahrzeugen aus, die bereits eine zulässige Gesamtmasse von 2,4 Tonnen haben.  

"Herber Schlag für kleine Handwerksbetriebe"    

Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte, dass die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen auch auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ein herber Schlag für kleine und mittlere Handwerksbetriebe sei. Der Generalsekretär kritisiert weiter: „Diese Entscheidung bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche bürokratische Belastungen und konkrete Einschränkungen in ihrer Mobilität. Die EU-Abgeordneten sollten mehr Sinn für die Realität und betriebliche Notwendigkeiten von Handwerksbetrieben beweisen.“ 

Ausnahmen für Deutschland 

Markus Ferber, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe im EU-Parlament, erklärte gegenüber dem Speditionsportal Verkehrsrundschau.de, dass Kleintransporter über 2,4 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht in Deutschland von der Tachographenpflicht ausgenommen seien. Zudem solle die sogenannte Handwerkerausnahme bestehen bleiben. Fahrten in einem Radius von 100 Kilometern um den Handwerksbetrieb sind demnach ebenfalls von der Tachographenpflicht ausgeschlossen. 

Problematisch wird es allerdings, wenn Fachbetriebe auch grenzübergreifend tätig sein. Unter Umständen haben andere EU-Mitglieder keine Ausnahmeregelungen für Handwerker. Und wie lässt sich der 100-Kilometer-Radius genau definieren und überprüfen?  

ZDH-Generalsekretär Schwannecke mahnt vor zu viel Bürokratie: "Hier muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die komplexe Handwerkerausnahme tatsächlich angewendet werden kann. Nach den bisher gemachten langjährigen Erfahrungen gibt es stets eine große Anzahl von Konstellationen im Betriebsalltag, die nicht unter die Ausnahme fallen. Auch diese Rechtsunsicherheit ist nicht zu akzeptieren.“ 

Bis zum endgültigen Inkrafttreten muss der Beschluss des EU-Verkehrsausschusses  jetzt mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt werden.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder