Leasing-Rückgabe im Handwerk: So vermeiden Sie teure Überraschungen

Für Handwerksbetriebe sind Transporter und Service-Pkw Werkzeuge auf Rädern: hohe Laufleistungen, häufige Stopps, enge Baustellen. Entsprechend häufig gibt es Gebrauchsspuren. Was bei eigenen Fahrzeugen nicht weiter ins Gewicht fällt, kann beim Leasing am Ende richtig teuer werden.
Warum drohen hohe Kosten bei der Leasing-Rückgabe?
Bei der Rückgabe prüft der Leasinggeber oder ein Gutachter den Zustand des Fahrzeugs akribisch: Alles, was über „normale“ Abnutzung hinausgeht, kann als Minderwert berechnet werden. Für ihn ist das notwendig, denn der Pkw oder Lkw wird danach weiterverkauft. Daher gilt: Wer erst am Abgabetag hinschaut, zahlt oft drauf – sei es für Dellen, Lackschäden oder fehlendes Zubehör.
Vorbereitung: Sechs bis acht Wochen vor Rückgabetermin starten
Spätestens zwei Monate vor Vertragsende sollte ein interner „Rückgabefahrplan“ beginnen:
Unterlagen sammeln: Leasingvertrag, Wartungs- und Reparaturbelege, HU/AU, Nachweise zu Inspektionen, Schlüssel (inkl. Ersatz), Bordmappe sollten zusammengetragen werden, sofern sie nicht sowieso gleich in einem passenden Ordner abgelegt sind.
Eigencheck des Fahrzeugs: Leasingnehmer sollten selbst Karosserie, Verglasung, Felgen, Reifenprofiltiefe, Beleuchtung einem Funktionstest unterziehen. Im Innenraum gilt es, Sitze, Himmel und Laderaum auf Schäden zu untersuchen und gegebenenfalls zu reinigen. Ein , Funktionstest von Klimaanlage und Elektrik ist ebenfalls angeraten. Die Dokumentation sollte in Form von Fotos stattfinden. Achten Sie dabei auf eine gute Ausleuchtung bei Tageslicht, so können Sie später Schäden oder die Schadensfreiheit nachweisen.
Smart-Repair: Kleinere Dellen, Kratzer oder Steinschläge lassen sich vorab günstiger beheben als sie bei der Leasing-Rückgabe als Minderwert zu bezahlen. Daher ist es sinnvoll, diese Schäden frühzeitig zu entdecken, sodass genug Zeit bleibt, sie reparieren zu lassen.
Branding und Einbauten: Das Fahrzeug wird später „nackt“ übergeben. Das heißt auch, dass Folierungen rechtzeitig entfernt werden müssen. Auch wer fest montierte Regale, Ortungssysteme oder Trenngitter hat, muss sie ausbauen. Ansonsten kann der nicht erfolgte Rückbau als Schaden gewertet werden.
Reinigung: Eine professionelle Innen- und Außenreinigung inklusive Geruchsneutralisation kostet zwar, verbessert aber den Gesamteindruck und beugt Diskussionen mit dem Leasinggeber oder dem Gutachter vor. Diese sollte zeitnah vor dem Rückgabetermin erfolgen.
Welche Schäden kosten – und welche nicht
Leasinggeber unterscheiden zwischen „vertragsgemäßer Abnutzung“ und „übermäßiger Abnutzung“. Während erstere keine Kosten verursacht, müssen Handwerksbetriebe für letztere tief in die Tasche greifen. Daher gilt es, diese zu vermeiden. Typische kostenpflichtige Positionen sind:
Lack und Karosserie: Durchdringende Kratzer, Beulen, Rostansätze, unsachgemäße Nachlackierungen. Scheiben: Risse oder Steinschläge im Sichtfeld der Windschutzscheibe.
Felgen/Reifen: Bordsteinschäden, ein Reifenprofil unter Mindesttiefe oder auch ein ungleichmäßiger Verschleiß infolge einer nicht durchgeführten Achsvermessung. Innenraum: Risse oder Brandlöcher in Polstern, ein stark verschmutzter Laderaum oder beschädigte Verkleidungen gelten als nicht normale Gebrauchsspuren.
Fehlende Teile: Ist der Zweitschlüssel abhanden gekommen, das Bordwerkzeug nicht mehr vorhanden oder die Laderaumabdeckung weg, muss die Ersatzbeschaffung ebenso bezahlt werden wie ein fehlendes Ladekabel bei E-Fahrzeugen.
Nicht dokumentierte Unfallschäden oder verpasste Wartungen führen ebenfalls zu hohen Kosten.
Kilometerdifferenz: Streng genommen sind Mehrkilometer keine Schäden, sie werden trotzdem berechnet, denn durch sie wurde der Wagen stärker abgenutzt als vereinbart. Wenigerkilometer können vergütet werden, je nach Vertrag.
Als normale Gebrauchsspuren gelten dagegen feine, polierbare Kratzer oder eine leichte Abnutzung im Laderaum. Genauer Maßstab ist aber immer der Leasingvertrag bzw. die darin festgelegten Rückgaberichtlinien.
Wie läuft eine Leasing-Rückgabe ab?
Rückgabetermin festlegen: Dies passiert gemeinsam mit dem Leasinggeber. Planen Sie dabei einen zeitlichen Puffer ein, falls Nacharbeiten nötig sind.
Vorab-Check bei der eigenen Werkstatt: Lassen Sie Karosserie und Glas auf Schäden untersuchen und gegebenenfalls instandsetzen.
Offizielle Begutachtung: Der Leasinggeber oder ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Zustandsprotokoll. Bitten Sie um Transparenz: Lassen Sie sich die Positionen zeigen, dazu gehören auch Messwerte (Reifen, Lackdicke). Bei diesem Termin sollten Sie also unbedingt dabei sein.
Protokoll prüfen: Auch wenn Sie bei der offiziellen Begutachtung dabei waren, zählt nachher das Protokoll als Beweismittel im Fall von Streitigkeiten. Das bedeutet: Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn alle Punkte korrekt sind. Bei Unklarheiten vermerken Sie „unter Vorbehalt“ und fertigen ergänzende Fotos an.
Abrechnung der Minderwerte: Anschließend erhalten Sie eine Liste der Mängel, die der Leasinggeber gerne abrechnen will. Prüfen Sie, ob Positionen enthalten sind, die nicht auf dem Protokoll standen, oder durch vorhandene Rechnungen (beispielsweise kurz vor Rückgabe behobene Schäden) entfallen müssen. Sind Positionen überzogen kalkuliert, sollten Sie auch das monieren. Ein gezielter Widerspruch spart oft Geld.
Versicherung: Welche lohnt sich wirklich?
Versicherungen sind dazu da, Schäden abzudecken. Doch Schäden sind nicht gleich Schäden, soll heißen: Je nach Versicherung werden unterschiedliche Schäden beglichen und andere außenvorgelassen.
Vollkasko: Sie deckt Unfallschäden, auch die selbst verursachten, aber keine gewöhnliche Abnutzung oder Folgekosten aus versäumten Wartungen. Für Leasingfahrzeuge ist sie also absolut empfehlenswert, um gegen größere Schäden gewappnet zu sein.
GAP-Deckung (oft optional): Sie wird wichtig bei einem Totalschaden oder Diebstahl, denn sie deckt die Lücke zwischen dem Zeitwert des Kfz und der Leasingrestschuld. Damit ist sie relevant für alle, die ihren Fuhrpark eng kalkulieren.
Verschleiß- bzw. Rückgabeversicherungen: Einige Versicherungen bieten Policen, die bestimmte Minderwerte übernehmen, etwa kleine Lackschäden oder Felgenkratzer. Das tun sie jedoch auch nur bis zu einem gewissen Limit. Eine solche Versicherung rechnet sich vor allem bei intensiver Nutzung, Stadt- und Baustellenbetrieb oder einer langen Laufzeit. Entscheidend sind hier Deckungsumfang, Ausschlüsse, Selbstbehalt und die maximale Erstattung pro Fahrzeug.
Eine Alternative zur Versicherung ist die präventive Instandhaltung. Das heißt eine regelmäßige Pflege des Wagens, indem Leasingnehmer einen Steinschlag sofort reparieren lassen oder die Achsen neu vermessen lassen, nachdem es zu einem unangenehmen Bordsteinkontakt gekommen ist. Für viele Betriebe ist dieses Vorgeben unterm Strich oft günstiger als eine teure Versicherungspolice.
Kosten vermeiden: So geben Sie Ihr Leasingfahrzeug richtig zurück
Klarheit über mögliche Schäden und damit zusätzliche Kosten entsteht in erster Linie durch eine gute Dokumentation. Das beinhaltet eine lückenlose Servicehistorie und entsprechende Reparaturbelege. Aussagekräftige Fotos schaffen darüber hinaus Fakten. Ist die Bewertung strittig, lohnt ein Gegengutachten – insbesondere bei hohen Positionen, beispielsweise ein vermeintlicher Unfallschaden statt einer Parkdelle. Sollten Sie grundsätzlich das Modell „Leasing“ weiterlaufen lassen, gilt: Wer einen Folgeauftrag, also einen neuen Leasingvertrag, in Aussicht stellt, hat oft einen größeren Verhandlungsspielraum bei strittigen Minderwerten.
Checkliste: 5 Punkte für die stressfreie Leasing-Rückgabe
- Dokumente & Schlüssel komplett? Vertrag, Service-/Reparaturnachweise, HU/AU, Bordmappe, alle Schlüssel, Zubehör/Ladekabel.
- Eigencheck & Fotos: Karosserie, Scheiben, Felgen/Reifen, Innenraum, Funktionen prüfen und alles bei gutem Licht dokumentieren.
- Smart Repair & Folien: Kleine Dellen und Glasschäden ausbessern lassen, sowie Folierungen und unzulässige Einbauten rechtzeitig entfernen.
- Reinigung innen & außen: Fahrerkabine inklusive Laderaum professionell grundreinigen lassen, am besten inklusive Geruchsneutralisation.
- Schadenskontrolle & Protokoll: Schäden zeigen und Werte erklären lassen, nur korrekte Angaben unterschreiben, bei Zweifel Abnehme nur „unter Vorbehalt“ und mit Zusatzfotos.
