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EEG-Umlage sinkt 2022: Experten raten dazu, Preise zu vergleichen

Ab 1. Januar 2022 wird die Umlage für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde sinken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sollten Anbieter diese Senkung an ihre Kund:innen weitergeben. Zu rechnen ist aber eher mit Preiserhöhungen.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundinnen und Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Die Versorger müssen auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Ein Preisvergleich lohnt sich

"Um geplante Strompreiserhöhungen zu rechtfertigen, argumentieren die Anbieter auffällig häufig nur mit den steigenden Bestandteilen des Strompreises, während sie Preissenkungen immer wieder unter den Tisch fallen lassen", so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Insbesondere wenn eine Preisgarantie vereinbart wurde, müssten die Vergünstigungen an die Kunden weitergegeben werden. Denn dann kann in den allermeisten Fällen eine Preiserhöhung wegen der anstehenden Senkung nicht mit den gestiegenen Einkaufspreisen begründet werden. Die Einkaufspreise sind regelmäßig von der Preisgarantie umfasst und dürfen dann nicht an die Kunden durchgereicht werden.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Preise zu vergleichen. "Wenn andere Anbieter die deutliche Preissenkung von 2,8 Cent zum Jahresanfang weitergeben, könnte sich ein Wechsel auszahlen", so Müller.

Die Verbraucherzentrale berät zum Thema

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

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