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Erste Anträge entschieden: Begrenzte EEG-Umlage für Landstromanlagen

Der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Torsten Safarik, kommentiert die erste Aussendung so: "Mit einer neuen gesetzlichen Regelung für den Klimaschutz im Januar, dem Start des Verfahrens im März beim BAFA und der schnellen Entscheidung im Juni, zeigen Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf eindrucksvolle Weise, wie Klimaschutz gemeinsam gelingen kann: Dann, wenn alle Akteure konstruktiv zusammenarbeiten."

Die Begrenzung der EEG-Umlage für Landstromanlagen für das Begrenzungsjahr 2021 begünstigt die umwelt- und klimafreundlichere Stromversorgung von Schiffen, die im Hafen liegen. Die Schiffe werden von Land aus mit Strom versorgt, welcher deutlich emissionsärmer ist als die sonst verwendeten bordeigenen Dieselmotoren. Die Begünstigung von Landstromanlagen spart klimaschädliche Emissionen ein, vermindert die Lärmbelästigung und trägt zur besseren Luftqualität im und um den Hafen bei. Durch den zusätzlichen Stromverbrauch der Schiffe leisten die Unternehmen zudem einen Beitrag zur Finanzierung der EEG-Umlage, der bei der Nutzung von Dieselmotoren im Hafen nicht vorläge.

Die ersten Begrenzungsbescheide für das Jahr 2021 wurden für folgende Landstromanlagen versandt:

  1. die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Hafen- und Seemannsamt) für eine neue Anlage mit zwei Terminals in Rostock /Warnemünde,
  2. die Hamburg Port Authority AöR für eine bereits 2016 in Betrieb genommene Anlage für Kreuzfahrtschiffe in Hamburg Altona,
  3. die Color Line GmbH für eine im Mai 2019 in Betrieb genommene Anlage am Norwegenkai in Kiel,
  4. die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG mit einer neuen Anlage mit zwei Terminals zur Versorgung von Fähr- und Kreuzfahrtschiffen am Ostseekai in Kiel sowie
  5. das Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung mit einer kleinen Anlage zur Versorgung von Forschungsschiffen in Kiel.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt die novellierte Fassung des EEG 2021 um. Bereits im März 2021 startete im Interesse der Unternehmen das Antragsverfahren.

Anträge für die Begrenzung im Jahr 2022 können noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden.

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