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EU: Baugewerbe lehnt Dienstleistungspaket ab

„Das von der Europäischen Kommission am 10. Januar 2017 veröffentlichte Dienstleistungspaket bietet für das Baugewerbe keinerlei Mehrwert – vielmehr schafft es neue  Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährdet bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ZDB am 08.02.2016 in Berlin.

Im Rahmen des Dienstleistungspakets sieht die Europäische Kommission vor, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen  mit Hilfe einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte leichter im Ausland tätig werden können.  Betriebe sollen diese Karte nutzen können, um grenzüberschreitend Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen bzw. eine Zweigniederlassung zu gründen.

„Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert werden. Es darf aber nicht dazu führen, dass die Gründung von Briefkastenfirmen sowie Scheinselbstständigkeit durch diese Karte erleichtert wird,“ so Pakleppa. „Scheinselbstständige Kolonnen auf deutschen Baustellen sind heute bereits Realität. Sie dürfen durch Maßnahmen der EU nicht auch noch gestärkt werden.“

Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte zielen daher in die falsche Richtung und wirken im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontraproduktiv. Sie laufen gleichzeitig dem eigenen Ziel der Europäischen Kommission zuwider, verstärkt gegen diese Phänomene in Europa vorzugehen. Darüber hinaus ist es der Kommission nicht gelungen, die Befürchtung zu entkräften, dass effektive Kontrollen der Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat weiterhin problemlos möglich sein werden. Dafür gibt es zu viele Widersprüche in den Texten.

Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten wird bereits heute durch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Es besteht damit kein Handlungserfordernis. Auch hat der Europäische Gerichtshof stets anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat eigenverantwortlich bestimmen kann, welche Berufe er reglementiert und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgt.

„Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom Juli 2016 zur Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission unmissverständlich klargestellt, dass er Beschränkungen der Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe ablehnt. Dies gilt es jetzt durchzusetzen. Wir erwarten, dass unser bewährtes System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht nicht angetastet wird.“ So Pakleppa abschließend.

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