Folgen des Irankriegs: Energiekrise 2.0?
Seit dem Krieg im Iran und der Blockade der Straße von Hormus, einer der wichtigsten Handelsrouten für Gas und Öl, steigen auch hierzulande die Energiepreise. Während die Preissteigerungen die Verbraucherinnen und Verbraucher an den Tankstellen direkt treffen, werden die Effekte in der leitungsgebundenen Energieversorgung erst später auftreten. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ordnet ein und gibt konkrete Tipps.
Gaspreise steigen
Ein wichtiger Indikator für die Entwicklung der Energiepreise für Verbraucher ist die Veränderung des Gaspreises an den Großhandelsmärkten. Bereits kurz nach Beginn der Kriegshandlungen im Iran waren hier deutliche Steigerungen zu verzeichnen. So sind die Großhandelspreise für das deutsche Marktgebiet in den ersten Märztagen um circa 50 Prozent gestiegen (von etwa 33 Cent/kWh auf über 50 Cent/kWh; Stand 04. März 2026).
„Dies ist eine substanzielle Steigerung, die jedoch bei weitem noch nicht auf dem Rekordniveau von 2022 liegt“, betont Ulf Ludwig, Bereichsleiter für Energierecht und Energiewirtschaft der VZSH. Seiner Einschätzung nach hängt die weitere Entwicklung der Großhandelspreise entscheidend davon ab, wie lange die derzeitige Blockade der Straße von Hormus anhalten wird.
Was bedeutet das für Haushaltskunden?
„Die Preise für Haushaltskunden reagieren grundsätzlich deutlich träger als der Großhandelsmarkt“, so Ludwig, „dementsprechend sehen wir hier noch keine signifikanten Preissteigerungen“. Das Best-Case-Szenario: Sollte sich die Situation rasch wieder entspannen, könnten die Auswirkungen auf Haushaltskunden gering ausfallen.
Anders sieht es aus, sollten die Großhandelspreise jedoch weiteransteigen. Denn dann müssten auch Haushaltskunden mit deutlichen Preissteigerungen rechnen. Nach den Erfahrungen aus 2022 wäre dabei zunächst mit einem Anstieg der Gaspreise für Neuverträge zu rechnen, der derzeit aber noch nicht festzustellen ist. Mit einem gewissen Zeitverzug von einigen Wochen oder Monaten wäre dann auch mit Preiserhöhungen in laufenden Gasverträgen zu rechnen, so Ludwig.
Auch Strom und Fernwärme betroffen
Ein nachhaltiger Anstieg der Großhandelspreise für Gas würde nach Einschätzung der VZSH auch auf die Strompreise durchschlagen, wenngleich dieser – wie die Energiepreiskrise von 2022 gezeigt hat – deutlich geringer ausfallen dürfte als in der Gasversorgung.
Fernwärmepreise sind in den meisten Netzen eng an die Entwicklung des Gaspreises geknüpft. „Teilweise replizieren die Preisformeln der Anbieter direkt die Großhandelspreise für Gas“, so Ludwig. „Die komplexen Preisformeln führen in der Fernwärme zu einer automatischen Preisanpassung, wobei die Entwicklung der Großhandelspreise häufig erst mit einem Verzug von einem Jahr berücksichtigt werden.“
Was können Verbraucher nun tun?
Immer sinnvoll und die kurzfristigste Möglichkeit, Preissteigerungen zu umgehen, ist das Einsparen von Energie. Dies gilt an der Zapfsäule genauso wie für Warmwasser, Strom und Heizung. Doch auch mittelfristig können sich Verbraucher vor Preissteigerungen schützen:
- Wer in der aktuellen Weltlage einen neuen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen möchte, sollte in Erwägung ziehen, einen Tarif mit Preisgarantie abzuschließen. So lässt sich das Risiko kurzfristiger Preiserhöhungen minimieren. Mit dem Blick ins Kleingedruckte sollten Verbraucher prüfen, dass die Garantie auch das bietet, was sie verspricht.
- Gas- und Stromkunden sollten eingehende Nachrichten ihres Versorgers in nächster Zeit besonders aufmerksam prüfen, denn Preiserhöhungen muss der Versorger in der Regel vorher ankündigen. Dies geschieht vielfach auch auf digitalem Wege, weshalb auch E-Mail-Postfächer und Kunden-Accounts im Auge behalten werden sollten. Im Falle einer Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, welches betroffenen Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglicht. Verbraucher sollten bei jeder Preiserhöhung den Abschluss eines günstigeren Tarifs prüfen. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Preiserhöhung wie auch beim Durchsetzen des Sonderkündigungsrechts unterstützt auch die Energierechtsberatung der VZSH.
- Werden Preiserhöhungen gar nicht, zu spät oder auf intransparente Weise angekündigt, ist die jeweilige Preiserhöhung unwirksam. Deshalb kann sich eine rechtliche Prüfung auch dann noch lohnen, wenn Kündigungsfristen verpasst wurden.
- In der Fernwärme ist die Situation komplizierter, da ein Anbieterwechsel hier nicht möglich ist und eine Preiskontrolle rechtlich anspruchsvoll ist. „Der Frust unter Fernwärmekunden ist in der zurückliegenden Energiepreiskrise außerordentlich hoch gewesen“, so Ludwig. Die VZSH stellt Informationen zum Widerspruch gegen Preiserhöhungen in der Fernwärme auf ihrer Website bereit.
Langfristige Unabhängigkeit vom Weltgeschehen?
Auch wenn Gaskraftwerke weiterhin einen Teil der Stromerzeugung übernehmen, sorgt der wachsende Anteil erneuerbarer Energien im Strommix dafür, dass Deutschland in diesem Bereich zunehmend unabhängiger von Energieimporten wird.
Aus Sicht der VZSH kann der Umstieg auf Strom als Energieträger daher eine sinnvolle Strategie sein, um sich langfristig weniger anfällig für schwankende Öl- und Gaspreise zu machen. Besonders die Kombination aus Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Ladeinfrastruktur ermöglicht es, einen großen Teil des eigenen Energiebedarfs mit selbst erzeugtem erneuerbarem Strom zu decken. Das kann helfen, Preissprünge auf den Energiemärkten besser abzufedern.
Aktuelle wie vergangene Krisen machen deutlich, wie wichtig ein schneller Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie eine stärkere Elektrifizierung von Haushalten und Mobilität sind, um die deutsche Energiewirtschaft widerstandsfähiger gegenüber internationalen Konflikten und ihren Folgen zu machen.
