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Diese 6 Fakten zum Individuellen Sanierungsfahrplan sollten Sie kennen

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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wichtiges Instrument der Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie ihr Gebäude schrittweise energetisch modernisieren können – etwa durch eine bessere Dämmung, neue Fenster, Sonnenschutz oder die Optimierung der Heizungsanlage.

Der iSFP wird im Rahmen einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt. Er verbindet eine Bestandsaufnahme des Gebäudes mit einem langfristigen Modernisierungskonzept und kann bei der späteren Umsetzung bestimmter Maßnahmen Fördervorteile in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eröffnen.

1. Der iSFP zeigt einen Sanierungsweg für das Gebäude auf

Ein individueller Sanierungsfahrplan beschreibt den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und schlägt darauf abgestimmte Sanierungsmaßnahmen vor. Hauseigentümer erhalten damit eine verständlich aufbereitete Strategie, die sowohl eine Komplettsanierung als auch eine schrittweise Modernisierung berücksichtigen kann.

Der Bericht stellt den Ausgangszustand des Gebäudes dar und ordnet mögliche Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge ein. Typische Themen sind die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der sommerliche Wärmeschutz, die Heizungsoptimierung sowie die Umstellung der Wärmeversorgung.

Ein iSFP ist besonders dann hilfreich, wenn Eigentümer nicht alle Arbeiten auf einmal umsetzen wollen oder können. Er kann dabei helfen, einzelne Maßnahmen technisch aufeinander abzustimmen und spätere Sanierungsschritte mitzudenken.

2. iSFP-Bonus und höhere förderfähige Ausgaben

Ein geförderter iSFP kann bei bestimmten Einzelmaßnahmen einen Fördervorteil in der BEG ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die geplante Maßnahme aus einem im BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan hervorgeht. Ein privat erstellter, nicht geförderter Sanierungsfahrplan reicht für den iSFP-Bonus nicht aus.

Der iSFP-Bonus beträgt grundsätzlich fünf Prozentpunkte. Er gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik ohne Heizung sowie für bestimmte Maßnahmen der Heizungsoptimierung. Dazu zählen zum Beispiel die Dämmung von Dach oder Fassade, der Austausch von Fenstern und Außentüren oder ein hydraulischer Abgleich.

Darüber hinaus erhöht ein iSFP die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben für bestimmte Effizienz-Einzelmaßnahmen. Bei einem Gebäude mit einer Wohneinheit steigt sie von 30.000 auf 60.000 Euro. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten gestaffelte Obergrenzen: Ohne iSFP sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit förderfähig. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Werte auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro.

Der iSFP-Bonus beträgt weiterhin fünf Prozentpunkte. Seit dem 21. Juli 2026 wird er jedoch nur noch gewährt, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens die jeweilige Obergrenze ohne iSFP-Erhöhung erreicht. Bei einem Einfamilienhaus liegt diese Schwelle bei 30.000 Euro. Der Bonus wird ausschließlich auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle angewendet. Die Maßnahme muss zudem innerhalb von höchstens 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. 

Welche Maßnahmen können vom iSFP profitieren?

Der iSFP-Bonus kann unter anderem für folgende Maßnahmen relevant sein:

  • Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke oder Kellerdecke
  • Austausch oder Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren
  • außenliegender sommerlicher Wärmeschutz
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik ohne Heizung, etwa Lüftungstechnik
  • Heizungsoptimierung, beispielsweise hydraulischer Abgleich oder Austausch ineffizienter Heizungspumpen

Für den Einbau einer neuen Heizung, etwa einer Wärmepumpe, gilt der iSFP-Bonus dagegen nicht. Die Heizungsförderung läuft innerhalb der BEG über die KfW. Ein Sanierungsfahrplan kann den Heizungstausch zwar in eine langfristige Modernisierungsstrategie einordnen, er erhöht aber nicht den Fördersatz der Heizungsförderung.

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