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Kritik am Energiesammelgesetz: "Der große Wurf bleibt aus"

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt zunächst den Beschluss des Bundestages, die Auktionsmenge für ebenerdig errichtete Solarparks spürbar zu erhöhen, fragt sich aber auch, warum der Ausbau von verbrauchsnahen größeren Solardächern gebremst werde. Die geplanten Eingriffe in den Vertrauensschutz und Förderrahmen seien von der Koalition nur geringfügig gedämpft und worden und müssten künftig unterbleiben, fordert Carsten König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes. 

Weiter betont König: „Wir brauchen einen deutlich stärkeren Ausbau der Solartechnik auf dem Lande und in den Städten. Wir benötigen einen verlässlichen und robusten Ausbaupfad für die Solarenergie, der über eine Perspektive von zwei, drei Jahren hinausreicht. Nur so lassen sich die Klimaziele der Bundesregierung und der angestrebte EE-Anteil am Strommix von 65 Prozent im Jahr 2030 erreichen.“  

DGNB kritisiert geplante Kürzung

Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen  - DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnSaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.   Die Kürzung der Einspeise-Vergütung von Strom aus Solar-Anlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp wirke sich direkt auch auf den Mieterstrom-Zuschlag aus, da dieser an die Einspeise-Vergütung gekoppelt sei.  

Insbesondere setze sich die DGNB dafür ein, den Mieterstromzuschlag von der Absenkung der Einspeise-Vergütung zu trennen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Kontext von Mietshäusern aufrechtzuerhalten. Die Kürzungen würden sich direkt negativ auf Mieterstrom-Projekte auswirken. Die DGNB hat die Befürchtung, dass dadurch der notwendige Ausbau von Kunden-Anlagen in Mieterstrom-Projekten abgebremst, im schlimmsten Fall sogar eingestellt werde. 

BEE: "Der große Wurf bleibt aus"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie  (BEE)  bemängelt am EnsaG das Fehlen grundsätzlicher Änderungen: „Im laufenden Verfahren konnten noch Verbesserungen im Detail erreicht werden, der große Wurf blieb indes aus. Viele der wichtigen Entscheidungen sind vertagt.“ 

Dazu würden unter anderem konkrete Pläne gehören, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der Erneuerbaren Energie auch bei ihrem Einbezug in den Redispatch gewährleistet werden soll. „Letzteres ist jetzt Bestandteil der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), für das noch im Dezember ein Kabinettsbeschluss erwartet wird. Hier wird es unter anderem sehr wichtig sein, dass der Vorrang der Erneuerbaren Energien erhalten bleibt und umfassend Transparenz hergestellt wird“, meint der BEE. 

Insgesamt sei das EnsaG über Reparaturen des geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht hinaus gekommen, urteilt  der Bundesverband abschließend.

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