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Meisterprämie kommt im Handwerk gut an - wenn die Voraussetzungen stimmen

Die baden-württembergische Landesregierung hat zum 1. Mai 2020 eine Prämie für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen im Handwerk in Höhe von 1.500 Euro eingeführt.

„Wir haben von Anfang an für die Meisterprämie gekämpft. Im Sinne der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist diese finanzielle Unterstützung unabdingbar“, kommentiert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, die erfreuliche Entscheidung. Zwischenzeitlich wurde die Prämie schon an 773 Handwerkerinnen und Handwerker ausbezahlt.

Prämie wird auch rückwirkend gezahlt

Die Meisterprämie wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg getragen. Die Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhält jede Handwerkerin und jeder Handwerker, die oder der eine Meisterausbildung erfolgreich abschließt. Antragsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg gewohnt oder gearbeitet hat.

Die Prämie wird rückwirkend für alle Meisterabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gewährt. Die Meisterprämie muss bei der Handwerkskammer in Baden-Württemberg beantragt werden, von der die Absolventin oder der Absolvent das Meisterprüfungszeugnis erhalten hat. Die Antragsformulare sind auf den Webseiten der Handwerkskammern abrufbar. Das Formular der  Handwerkskammer Region Stuttgart ist hier zu finden.

10.000 Euro Gründungsprämie

Neben der Meisterprämie wurde in Baden-Württemberg auch eine neue Gründungs- und Übernahmeprämie eingeführt. Start war am 1. Dezember 2020. Damit sollen Unternehmensgründungen von Jungmeistern gefördert werden. Damit diesen hoch qualifizierten Fachkräften der Schritt in die Selbstständigkeit erleichtert wird, erhalten sie eine Gründungsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Die Landesregierung würdigt damit die Bedeutung einer handwerklichen Betriebsgründung für Wirtschaft und Gesellschaft.

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