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Teilabschaffung des Solis benachteiligt Handwerksbetriebe

Zum vorgelegten Gesetzentwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) Holger Schwannecke:

Mit dem jetzt vorgelegtem Gesetzentwurf für eine nur teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages wird eine Zwei-Klassen-Entlastung festgeschrieben, die erfolgreich wirtschaftende Betriebe des Handwerks benachteiligt und verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist. Deshalb muss aus Sicht des Handwerks der Solidaritätszuschlag vollständig abgebaut werden.

Weiter führt Schwannecke aus, dass bei einer Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ertragsstarke Einzelunternehmen und Personengesellschaften unberücksichtigt bleiben. Somit käme eine Entlastung nicht bei den Betrieben und Unternehmen an. Die angekündigte Reform der Unternehmensteuer liege bis heute nicht vor. So sei, laut dem Generalsekretär Deutschland für Unternehmen mittlerweile ein Hochsteuerland. Um im internationalen Vergleich weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, sei es dringend erforderlich, die Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau anzupassen.

Auch vor dem Hintergrund des grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes sei es höchst zweifelhaft, ob die geplante Teilabschaffung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags alle Zahler der Ergänzungsabgabe miteinbezogen werden.

Außerdem betont Schwannecke, dass von den rund 18 Milliarden Euro aus dem Solidaritätszuschlag nur noch etwa 20% in die ostdeutschen Bundesländer fließen. Damit entfalle auch die ursprüngliche Begründung, diese Ergänzungsabgabe zu erheben.

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