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Was kostet die CO2-Abgabe mein Unternehmen?

Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel zur CO2-Bepreisung von Brennstoffen. Mit dem aktualisierten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Unternehmen ab sofort ermitteln, auf welche Mehrkosten sie sich einstellen müssen.

Die mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführte CO2-Bepreisung von Brennstoffen hat zur Folge, dass sich für Diesel und Heizöl ein Preisaufschlag von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr ergibt, der auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 ansteigt. Bei Erdgas wächst der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunde bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde an. Diese Mehrkosten sollen von den Inverkehrbringern dieser Brennstoffe in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht werden.

Die aktuelle Umfrage der IHK-Organisation zur Energiewende („Energiewende-Barometer 2020“) hat gezeigt, dass die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die eigene Kostenstruktur erst rund der Hälfte der Unternehmen bekannt sind. Mit dem CO2-Preisrechner lassen sich nun schnell und einfach die Mehrkosten für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger nachvollziehen, die im Zeitraum 2021 bis 2025 entstehen. Das Online-Tool schafft damit Kostentransparenz und zeigt Handlungsbedarfe in den Betrieben auf.

Der aktualisierte CO2-Preisrechner der IHK-Organisation ist aufrufbar unter www.ihk.de/co2-preisrechner .

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