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Beschlossener GEG-Entwurf stößt weiter auf große Unzufriedenheit

oja

Der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Entwurf soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen. 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute auf den Weg bringen konnten. Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass Bauen und Wohnen bezahlbar sein und bleiben müssen. Daran halten wir uns. Das Gebäudeenergiegesetz setzt Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial um. Gleichzeitig machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.“ Mit dem Gebäudeenergiegesetz würden die Vorschriften für energetisches Bauen und Sanieren vereinheitlicht. Das sorge für Klarheit und weniger Bürokratie, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer zum dem Beschluss. 

Zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sollen so zusammengeführt und vereinheitlicht werden, heißt es in der Stellungnahme vom BMWi. 

So reagieren die Verbände

DENEFF bezeichnet Entwurf als mutlos

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) kritisiert den ihr vorliegenden Entwurf als ambitionslos im Lichte der Klimakrise. Statt innovative Lösungen für energiesparende Gebäude zu befördern, schreibe er selbst für öffentliche Gebäude lediglich die bestehenden Standards fort. Trotz heftiger Kritik am Klimapaket drohe die Bundesregierung ein Gesetz zu verabschieden, das das bereits vor zehn Jahren formulierte Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 aufgebe, so der Verband. 

Der mutlose Entwurf verliere so den Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand sogar vorsätzlich aus den Augen und provoziere weitere Strafzahlungen aus Brüssel, moniert die DENEFF. Grundsätzlich sei die Zusammenführung und Vereinfachung bestehender Gesetze im Gebäudeenergierecht aber zu begrüßen. Zudem sei es lobenswert, dass die bestehenden energetischen Anforderungen an Neubauten 2023 geprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Auch Details wie die verpflichtende Energieberatung bei Eigentümerwechsel und Sanierung der Gebäudehülle seien durchaus begrüßenswert. Das reiche jedoch bei Weitem nicht aus, um die Gebäudeenergiewende wieder auf Kurs zu bringen, konstatiert die DENEFF.

IWO mahnt massive Nachteile an

Das Institut für Wärme und Oelheizung (IWO) sieht massive Nachteile für die Betreiber von Ölheizungen. So förderer der Entwurf eher ein Abwarten bei den Verbrauchern denn Heizungssanierungen. „Durch die geplanten Anforderungen würden Hauseigentümer mit Ölheizung in vielen ländlichen Regionen bei der Heizungsmodernisierung künftig einige Tausend Euro mehr bezahlen müssen als Hausbesitzer mit Gasanschluss. Dies ist eine massive Benachteiligung und führt zu noch weniger Sanierungen“, sagt der IWO-Geschäftsführer Adrian Willig.

Unstrittig ist für das IWO, bei der Heizungsmodernisierung zunehmend auf hybride Systeme mit erneuerbaren Energien zu setzen. Aber nicht jeder Eigentümer könne sich das sofort leisten. "Statt also die Einbindung erneuerbarer Energien im Modernisierungsfall per Gesetz zu erzwingen, sollte sie lieber weiterhin durch finanzielle Förderung attraktiv gemacht werden – und zwar auch für Öl-Hybridheizungen“, so Willig.

DUH sieht Ölheizungsverbot als „Luftnummer“

Bereits vor dem Beschluss bezeichnete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das in dem Entwurf angekündigte Ölheizungsverbot als „Luftnummer“. Vor allem die Neuerung zum letzten Entwurf von Mai 2019, das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026, sieht die DUH kritisch. So sollen auch Hybridlösungen in Neu- und Altbau noch nach 2026 möglich sein. Die Deutsche Umwelthilfe fordert jedoch ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020, ohne Ausnahmen.

Energieberater zeigen sich enttäuscht

Für den Energieberaterverband GIH liegt die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes hinter den Erwartungen. „Bei größeren Sanierungen oder einem Eigentümerwechsel ist eine Energieberatung eine äußerst sinnvolle Sache. Dass hier jedoch ausschließlich Berater der Verbraucherzentrale zum Zug kommen sollen, stellt aus unserer Sicht eine klare Wettbewerbsverzerrung dar“, kritisiert Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH, den Entwurf. Leppig fordert, dass im Gesetz zusätzlich zu den Beratern der Verbraucherzentrale auch auf die über 11.000 qualitätsgeprüften Energieeffizienz-Experten verwiesen wird, die für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.

BEE: Kein Beitrag zum Klimaschutz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht im neuen Entwurf keinen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor. Der Regierung fehle es an einer übergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele bei Gebäuden. Es brauche neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040, kommentiert die BBE-Präsidentin Dr. Simone Peter den Entwurf. Insbesondere kritisiert Peter, dass die Auswirkungen der geplanten CO2-Bepreisung im GEG zunächst unberücksichtigt bleiben: „Mit der CO2-Bepreisung verändern sich die wirtschaftlichen Randbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Es ist daher unverständlich, warum die Bundesregierung erst im Jahr 2023 eine Verschärfung der energetischen Anforderungsniveaus überprüfen wird.“

So reagiert das Netz

Auch auf Twitter bleibt die Euphorie für den beschlossenen GEG-Entwurf eher aus. Erste Reaktionen haben wir in einer Bildergalerie festgehalten:

Der Entwurf als Download

Eine kurze Zusammenfassung des neuen Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier.

Der ausführliche Entwurf kann hier heruntergeladen werden.

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