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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Mai 2019

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Steuererklärung mit geänderter Frist

Für die private Steuererklärung 2018 gibt es jetzt eine Fristverlängerung von zwei Monaten. Bislang galt die Frist immer bis zum 31. Mai, nun ist der 31. Juli Stichtag. 

Wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, muss sie jetzt generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Fristende.

Jedoch droht bei verspäteter Einreichung ein Zuschlag von mindesten 25 Euro pro angefangenen Monat.  

Höherer Mindestlohn

Maler und Lackierer erhalten zum 1. Mai einen höheren Mindestlohn. Ungelernte Arbeiter bekommen einen Stundenlohn von 10,85 Euro (alt: 10,60 Euro), bei Gesellen in Ostdeutschland liegt der neue Stundenlohn bei 12,95 Euro (alt: 12,40 Euro).

Gesellen in Westdeutschland (inklusive Berlin) erhalten bereits seit Mai 2018 13,30 Euro pro Stunde.   

Angepasstes Bundesimmissionsschutzgesetz

Im Mai tritt laut Bundesregierung das angepasste Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft. Damit sollen Diesel-Fahrverbote in Städten möglichst verhindert werden. Denn in Städten mit geringer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte werden Fahrverbote nun in aller Regel als unverhältnismäßig eingestuft.

Außerdem werden neue Euro-6-Diesel, nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr von den Verboten ausgenommen. Auch nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen von dem aktualisierten Gesetz profitieren und weiter in Städten fahren dürfen.

Neue Euro-Scheine

Am 28. Mai kommen neue Euro-Scheine in Umlauf. Die 100- und 200-Euro-Scheine zeichnen sich durch besonderen Sicherheitsmerkmale aus. So ist der Wert als “Smaragd-Zahl“ aufgedruckt, oder die sich ändernde Zahl-Farbe, wenn der Schein gekippt wird. 

Die darunter liegenden Scheine (5er, 10er, 20er und 50er) sind bereits überarbeitet worden – damit ist die Banknotenserie “Europa-Serie“ vollständig. 500-Euro-Scheine werden nicht mehr produziert, sind aber noch als Zahlungsmittel zulässig.  

EU-Roaming-Gebühren

Anrufe und SMS in Länder der Europäischen Union werden ab dem 15. Mai günstiger. Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent  (zuzüglich Mehrwertsteuer). Insgesamt werden die Kosten in Deutschland für EU-Auslandstelefonate dann bei 23 Cent liegen (7 Cent für SMS).

Die Regeln gelten für alle Mobil- und Festnetztarife, die Gesprächsminuten oder SMA ins Ausland einzeln abrechnen.

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