Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im Oktober

Stephan von Oelhafen

Ausbildungsnachweis

Das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes enthält insbesondere eine Änderung in der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz bzgl. der Form des Ausbildungsnachweises (Artikel 104).
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss entweder schriftlich oder elektronisch geführt werden (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG). In diesem Zuge gab es eine weitere Gesetzesänderung, wonach die ausgewählte Form des Ausbildungsnachweises ab dem 1. Oktober 2017 zwingend im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist (§ 11 Nr. 10 BBiG).

Der gesamte Ausbildungsnachweis muss bei Anmeldung zur Prüfung seitens des Auszubildenden und des Ausbilders persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Ausbildende sind zudem gemäß § 14 Abs. 2 BBiG angehalten, die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchzusehen.

Reformationstag 2017 ist bundesweiter Feiertag

Aufgrund des 500 jährigen Jubiläums des Reformationstags sprach sich die Ministerpräsidentenkonferenz dafür aus, den Reformationstag 2017 bundesweit als gesetzlichen Feiertag zu begehen. Alle Bundesländer haben eingewilligt, daher ist der 31. Oktober 2017 ein zusätzlicher, bundesweiter Feiertag.

Verbesserung der Energieeffizienz

Ab Oktober 2017 müssen Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben oder dies planen, die kontinuierliche Verbesserung ihrer Energieeffizienz nachweisen. So heißt es in der ab Oktober 2017 geltenden DIN ISO 50003:2016-11, Kapitel 5.9. „Die Bestätigung der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für die Ausstellung der Re-Zertifizierung notwendig“. Der Titel der neuen Norm lautet "Energiemanagementsysteme – Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren (ISO 50003:2014)".
Für Energieberater, die ein Unternehmen bei der Einführung der ISO 50001 begleiten sowie für Zertifizierer heißt das, dass sie die fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz kontrollieren und nachweisen müssen.

Oldtimer mit Saisonkennzeichen

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlaubt die Ausführung von Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen. Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen können dann kombiniert werden.

Verschärfte Regeln für Drohnen

Damit im Schadensfall der Besitzer einer Drohne ermittelt werden kann, müssen ab dem 1. Oktober 2017 alle unbemannten Flugobjekte eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers tragen, sofern sie mehr als 250 Gramm wiegen.

Ab einem Gewicht von 2 Kilogramm ist ab diesem Zeitpunkt auch ein Kenntnisnachweis notwendig. Eine Bescheinigung ist beim Luftfahrt-Bundesamt ab 16 Jahren erhältlich, beim Luftsportverein wie beim Deutschen Modellflieger Verband online schon ab 14 Jahren.

Geregelt wird das in der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten.

Inhalte löschen in sozialen Netzwerken

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist es, eine schnelle, übersichtliche und einfache Möglichkeit zu schaffen, um ungewollte rechtswidrige Inhalte löschen zu lassen und zwar auf Veranlassung der Nutzer selbst. So sollen gerügte Inhalte von Facebook, Twitter & Co zur Kenntnis genommen und auf ihre Rechtswidrigkeit untersucht werden. Der Zeitraum der Löschungsfrist für offensichtlich rechtswidrige Inhalte beträgt 24 Stunden. Rechtswidrige Inhalte sind nach dem NetzDG solche, die gegen diverse Straftatbestände verstoßen, wie die Beleidung, die Verleumdung oder die Bedrohung. Etwaige Verstöße gegen die Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes können mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro geahndet werden.

Reform des Einlagensicherungsfonds

Der Bundesverband deutscher Banken reformiert den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Damit wird insbesondere der Schutz für private Kunden gestärkt. Die Reform wird zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Festgeschrieben ist sie im Statut des Einlagensicherungsfonds.

Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen, institutionellen Anlegern und halbstaatlichen Stellen erworben werden, nicht mehr dem Schutzumfang des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden, gilt ein Bestandsschutz.

Ei­ne Ehe für al­le

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können dann wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen. Bislang haben sie nur die Möglichkeit, sich als Lebenspartner eintragen zu lassen.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder