Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Gesetze, Verordnungen & Co: Das sind die wichtigsten Änderungen für 2018

oja
Inhalt

Neues Bauvertragsrecht

Ab dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Darin enthalten sind neue Regeln beim Werkvertragsrecht sowie Änderungen bei der Gewährleistung für mangelhaftes Material.  Mit den Änderungen innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) will der Gesetzgeber vor allem zwei Dinge erreichen: die Verbraucherrechte stärken und dem Baurecht eine neue, zeitgemäße Struktur geben. Damit ergeben sich auch gravierende Änderungen für Handwerker und Planer.

Reform der Betriebsrente

Etwa 30 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner beziehen sie neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Allerdings ist diese Art der Altersvorsorge in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Das soll mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ab dem 1. Januar 2018 anders werden. Es wird attraktiver für Unternehmen, eine Betriebsrente anzubieten. Auch steuerliche Anreize sind in dem neuen Gesetz enthalten. Schließlich wird es bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Freibeträge geben.

Gerade für Geringverdiener ist wichtig, dass sich ihre Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Nur so kann ein angemessener Versorgungsanspruch aufgebaut werden. Arbeitgeber erhalten deshalb einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 Euro bis 480 Euro jährlich.

Übergangsfrist zur EU-Datenschutz-Grundverordnung endet 

Ab dem 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angewendet. Die bisherige Datenschutzrichtlinie 95/46/EG wird durch die neue Verordnung abgelöst. Sie wurde im April 2016 beschlossen, die zweijährige Übergangsfrist endet im Mai 2018.

Der verschärfte Datenschutz hat auch Auswirkungen auf Kunden- und Mitarbeiterdaten. Damit müssen auch Fachbetriebe im Handwerk mit Konsequenzen bzw. gravierenden Änderungen in puncto sensible Daten rechnen.   

Transparente Entgeltstrukturen

Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten. Das Gesetz soll dabei helfen, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit in der Praxis stärker durchzusetzen, um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen.

Ab dem 6. Januar müssen unter anderem Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlen. Beschäftigte können dann auf ihr Recht des Auskunftsanspruchs Gebrauch machen.

    Mindestlöhne beim Bau steigen

    Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG BAU, haben sich darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten steigen:  

    • Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.
    • Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
    • Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.  

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.

    HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft

    HBCD-haltige Dämmstoffe gelten laut der "Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen" ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.

    Absenkung des Tilgungszuschusses

    Die KfW (Bankengruppe) verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

    Neuheiten im Steuerrecht

    Ein höheres Existenzminimum, mehr für Familien, bessere Abschreibungsmöglichkeiten, weniger bürokratische Pflichten sowie Anpassungen bei der Steuerklassen-Eingruppierung - mit dem 1. Januar 2018 kommen wieder einige Neuerungen im Steuerrecht:

    • Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag werden angehoben
    • Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen - Kürzere Antragsfristen fürs Kindergeld
    • Bessere Möglichkeiten, Arbeitsmittel abzusetzen
    • Belege fürs Finanzamt: Vieles muss nicht mehr eingereicht, aber aufbewahrt werden
    • Frisch verheiratete Paare bekommen automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV
    Mehr zu diesem Thema
    Anzeige
    haustec.de
    Das Fachportal für die Gebäudetechnik
    Ad placeholder