Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Bundesrat: Mieterstrom und Sonderabschreibungen beim Wohnungsbau

Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt. Am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau nun zugestimmt.

Insgesamt 28% abzuschreiben

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über 2%. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden.

Voraussetzung: dauerhaft bewohnt

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

PV-Mieterstromprojekte werden steuerlich bessergestellt

Andererseits verspricht das Gesetz, verbesserte Anreize für die Umsetzung von Mieterstromprojekten zu setzen. Eine Änderung des Körperschaftsgesetzes reduziert die steuerlichen Hemmnisse für Photovoltaik-Mieterstromprojekte von Wohnungsgenossenschaften. Ohne wie bislang ihre Befreiung von der Körperschaftssteuer zu riskieren, können Genossenschaften oder Vereine, die Wohnungen vermieten, abseits des Kerngeschäfts zukünftig 20 statt bislang zehn Prozent ihrer Einnahmen erzielen.

Allerdings erstreckt sich die steuerliche Verbesserung nur auf Mieterstromprojekte, die Photovoltaik nutzen. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wird vom angenommenen Gesetz nicht berücksichtigt, „wäre aber ein ebenso lohnendes Modell“, so Hauptgeschäftsführerin des wohnungswirtschaftlichen Verbands GdW Ingeborg Esser, die eine Nachbesserung des Gesetzes fordert. Zudem solle die Steuerproblematik auch für nicht genossenschaftliche Akteure der Wohnungswirtschaft beseitigt werden.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder