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Bundestag beschließt EEG-Novelle - diese Änderungen kommen

Mit 357 Ja- und 260 Nein-Stimmen hat der Bundestag am 17.12.2020 die Anpassung des Gesetzes beschlossen. Die Novelle sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen. Dies soll speziell durch mehr Solarstrom erreicht werden. Windenergie soll für Gemeinden attraktiver werden, indem sie finanziell künftig stärker davon profitieren.

Im EEG ist für diese beiden Bereiche konkret vorgesehen, dass sich der Stromertrag aus Solarenergie bis 2030 verdoppelt. Die Zahl der Windenergieanlagen soll bis dahin um ein Drittel steigen. In zehn Jahren könnte Photovoltaik dadurch eine größere Rolle spielen als Onshore-Anlagen.

Bis 2050 soll der gesamte in Deutschland produzierte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral sein. 

Auch beim Strompreis ändert sich etwas: Die EEG-Umlage wird ab 2021 gedeckelt. 6,5 Cent pro Kilowattstunde sind dann maximal fällig. Hier sparen Verbraucher also. Durch die CO2-Bepreisung müssen sie jedoch für Heizöl, Diesel und Benzin tiefer in die Tasche greifen.

Der Bundesrat ist enttäuscht

Im Bundesrat stößt die EEG-Novelle nicht auf Begeisterung. Aus der Länderkammer war zu vernehmen, dass eine stärkere Weichenstellung für die notwendige Marktintegration sowie eine gerechtere Finanzierung der Erneuerbaren Energien nötig gewesen wäre. Und auch die komplizierte Umlagefinanzierung des EEG hätte in dem Zug gleich behoben werden sollen. 

BSW sieht eine verpasste Chance

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft BSW ist unzufrieden mit der Novelle und sieht sie als verpasste Chance für den Klimaschutz. Das Tempo, das die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz an den Tag lege, sei nicht schnell genug. Wissenschaftler und Marktforscher halten zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens 10 Gigawatt (GW) für erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor.

"Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke," warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. 

Die Gesetzesnovelle verschlechtere zudem die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. Von der Gesetzesreform profitieren würden kleinere solare Prosumer, Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks.

Positiv sieht der BSW die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren  Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Körnig: "Dies ist ein wichtiger Durchbruch für Prosumer und erleichtert künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom."  

ZDH sieht keine Planungssicherheit für Betriebe

Das Echo des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist ebenso verhalten. Zur EEG-Novelle erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit der vom Bundestag beschlossenen EEG-Novelle wird lediglich auf Sicht gefahren, aber keine langfristige Planungssicherheit für Betriebe geschaffen."

Schwannecke hält eine grundsätzliche Reform des EEG für notwendig: "Die soll im kommenden Jahr angepackt werden und droht damit in den Wahlkampf verschoben zu werden. Betriebe müssen also weiterhin auf Klarheit und langfristige Planungssicherheit warten, die für das Gelingen der Energiewende so dringend erforderlich wären."

Als positiv sieht Schwannecke, "dass PV-Altanlagen zunächst bis 2027 weiter eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. Zu begrüßen ist auch, dass PV-Dachanlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen müssen, was die für das Handwerk wichtige dezentrale Energiewende stärken wird."

Und er ergänzt: "Zu begrüßen ist ebenfalls, dass PV-Bestandsanlagen mit einer Leistung bis zu 7 kW keine teuren Smart-Meter installieren müssen. Auch der nun endlich gefasste Beschluss, den Mieterstrom von der Gewerbesteuer zu befreien, wird aus Sicht des Handwerks die städtische Energiewende stärken, für die solche Mieterstrommodelle eine besondere Bedeutung haben."

Schwannecke erwartet, dass das EEG zügig weiterentwickelt werde. Notwendig dafür sei eine frühzeitige, aber vor allem ausgewogene Debatte, die unabhängig vom Wahlkampf und ohne Entscheidungsdruck für das kommende Jahr ergebnisoffen im Interesse der mittelständischen Wirtschaft und der Betriebe geführt werde.

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