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Bundestag: GEG, Windkraft-Abstand und PV-Deckel

Am 18.06.2020  hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.

Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Deutsche Bundestag auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu: „Es geht bei der Energiewende weiter voran! Die heutigen Beschlüsse des Bundestages leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Mit dem Gebäudeenergiegesetz schaffen wir eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks und setzen zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen und der Aufhebung des Solardeckels schaffen wir Akzeptanz beim Thema Wind und setzen einen starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig.“

Das Gebäudeenergiegesetz sowie die Regelungen zu Windabstandsflächen und zur Abschaffung des Solardeckels finden Sie hier.

Stimmen aus der Branche zum GEG:

Bauherren-Schutzbund: Gebäudeenergiesetz lässt Bauherren im Unklaren

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist unambitioniert und wirft viele Fragen für die Zukunftsplanung von Bauherren auf. Denn mit dem Gesetz erhalten Verbraucher weder eine langfristige Planungssicherheit beim Hausbau, noch werden so die europäischen Klimaschutzziele erreicht werden können. Auch Bestandsimmobilien spielen nur eine Nebenrolle im Gesetz. Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund e.V. in einem Statement nach Verabschiedung des Gesetzes am Donnerstag, den 18. Juni 2020.

BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert zum einen den festgelegten Niedrigstenergiestandard für den Neubau. „Der Niedrigstenergiestandard ist unambitioniert und wird nicht lange Bestand haben. Ein heute gebautes Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren in Hinblick auf gesetzliche Vorgaben veraltet sein. Das ist nicht die Planungssicherheit, die sich Verbraucher wünschen. Berücksichtigt man die hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 und 2050, muss man bereits heute von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen.“ Wenn das neue Haus in ein paar Jahren energietechnisch nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht, geht das mit einem deutlichen Wertverlust einher. „Die Entwertung der Immobilie ist in Gesetz mit angelegt", sagt Becker. „Diese Perspektive schafft bei Verbrauchern kein Vertrauen in die getroffenen Baumaßnahmen und schadet der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor."

In Bezug auf den Gebäudebestand sieht Becker eine verpasste Chance: „Bestandsimmobilien spielen im GEG nur eine Nebenrolle. Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei weitem nicht, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Modernisierungsquote zu steigern. Geld alleine reicht hier nicht aus. Vor allem eine qualifizierte und individuelle Beratung ist ein wichtiger Faktor. Dadurch kann man die Bereitschaft zur energetischen Modernisierung steigern und die Maßnahmen werden viel effektiver.“ Der BSB begrüße daher, dass Verbraucher zumindest die Möglichkeit erhalten, sich ihren Fachmann für die Pflichtberatungen selbst zu suchen und nicht eingeschränkt werden.

BDEW: Wichtige Grundlage, aber Innovationsimpulse fehlen

Der Bundestag hat gestern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde. Im Zusammenspiel mit BEHG und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.

Besonders erfreulich ist, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhaltet das Gesetz praxisgerechte Regelungen.

Eine Chance wurde jedoch vertan, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah. Anstatt der Umsetzung dieses innovativen Modellansatzes wird das Vorhaben vorerst verschoben.

Die Regelungen zur - anlassbezogen obligatorischen - Energieberatung sind aus Sicht des BDEW zu eng gefasst: Im Gesetz wird ausschließlich auf ein unentgeltliches Beratungsangebot verwiesen. Hochwertige Beratungen der qualifizierten Berater der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes werden nicht adressiert. Eine Regelung, die aus Sicht des BDEW vertiefte Energieberatungen in der Praxis behindert und Sanierer und Erwerber einer Immobilie im Unklaren lässt.

Erfreulich ist, dass gemeinsam mit dem GEG gestern auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik gesetzlich festgeschrieben wurde. Diese war schon lange überfällig. Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten wurden Vorschläge des BDEW umgesetzt, die mit neuen Kappungsgrenzen einen stärkeren Anreiz für den Einsatz dieser Technologien setzen.

Die Entscheidung über Abstandsregelungen beim Windenergieausbau an Land liegt durch die Länderöffnungsklausel nun endgültig bei den Bundesländern. Der BDEW fordert die Landesregierungen auf, den Windkraftausbau aktiv zu unterstützen, indem sie auf flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände verzichten.“

Zukunft Erdgas: GEG ist Bekenntnis zu wirksamem Klimaschutz im Gebäude

Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas:

„Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung Technologieoffenheit gemacht und sich zu wirksamem Klimaschutz im Gebäude bekannt. Denn eines wird deutlich: Die nennenswerte Einsparung von CO2-Emissionen ist endlich in den Fokus gerückt.

Besonders erfreulich ist die Anerkennung grüner Gase. So wird zum Beispiel Biomethan, also Biogas aus dem Gasnetz, nicht mehr nur in der KWK-Anlage, sondern auch in der Brennwerttherme als Erfüllungsoption berücksichtigt. Damit kommen wir dem langfristigen Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung ein großes Stück näher. Durch einen niedrigeren Primärenergiefaktor für Biomethan wird besonders Eigenheimbesitzern deutlich signalisiert, dass sie mit Gasheiztechnologien nicht nur auf einen günstigen und zuverlässigen, sondern auch auf einen umweltschonenden Energieträger setzen. Und durch die zusätzliche Berücksichtigung synthetisch erzeugter Energieträger werden nun auch die nötigen Anreize geboten, um die zur Herstellung dieser grünen Gase benötigten Technologien im Markt zu etablieren.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch bei der Innovationsklausel echten Weitblick bewiesen und gezeigt, dass ein zunehmend klimaneutraler Wärmemarkt keine Zukunftsmusik ist. Neue, innovative Technologien können durch die Klausel auf dem Weg in Richtung Klimaziel ausprobiert werden. Besonders für innovative Quartierssanierungskonzepte schafft das GEG nun neue Spielräume. Mit der Innovationsklausel wurde unter anderem auch endlich der Weg für synthetisches Erdgas frei gemacht, das mithilfe von erneuerbarem Strom erzeugt wird und nachhaltig zur Emissionsreduktion im Gebäudebereich beiträgt.

Jetzt gilt es, das GEG schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen, damit die Wärmewende endlich Fahrt aufnehmen kann – denn jede heute eingesparte Tonne CO2 kommt uns morgen doppelt zugute!“

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