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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im September

Oliver Janßen

Vorgeschriebene Effizienzklassen

Ab September wird die Ökodesign-Richtlinie ErP verschärft. Das betrifft auch die Isolierung von Speichern: Ab diesem Zeitpunkt müssen Warmwasser- und Pufferspeicher mit bis zu 2.000 Liter Inhalt mindestens die Energie-Effizienzklasse C erreichen.

Weitere Informationen sowie die vollständige Richtlinie gibt es beim Umweltbundesamt.

Watt-Leistung von Staubsaugern wird halbiert

Mit der Verschärfung der Ökodesign-Richtlinie müssen Staubsauger ab September mit weniger Watt auskommen. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Geräte mit einer Leistung von unter 900 Watt erlaubt. Das bisherige Limit von maximal 1.600 Watt wird damit deutlich unterschritten. Die Verschärfungen sehen zudem vor:

  • Die Lärmbelastung von neu in Verkehr gebrachten Geräten darf maximal 80 dB(A) und die Staubemission höchstens 1,00 % betragen
  • Die Mindesthaltbarkeit der Motoren in Staubsaugern wird auf mindestens 500 Arbeitsstunden festgelegt

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.staubsauger.net.

Neue Normen für Aufzüge

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat zwei neue Normen verfasst: Die EN 81-20 und die EN 81-50, die die Sicherheit von Aufzugnutzern, Servicetechnikern und Prüfpersonal signifikant verbessern. Die EN 81-20 regelt die Konstruktion und die Rahmenbedingungen für den Einbau von Aufzügen für den Personen und Gütertransport. Die EN 81-50 legt die Prüfungen und Berechnungen von Aufzugkomponenten/Aufzügen fest. Ab 1. September verlieren die Normen EN 81-1 und EN 81-2 ihre Gültigkeit. Die neuen Normen sorgen dann für:

  • Verpflichtung für einen Lichtvorhang an den Kabinentüren    
  • Stärkere Beleuchtung in der Kabine – statt 50 künftig 100 Lux    
  • Erhöhte Stabilität von Fahrkorbwänden, Kabinen und Schachttüren    
  • Erhöhte Brandschutzanforderungen an Fahrkorbmaterialien    
  • Neu definierte Schutzräume im Schacht, um Techniker und Prüfer besser zu schützen

Mehr zum Thema finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

KfW-Zuschuss für Unternehmen zur Abwärmevermeidung oder -nutzung

Alternativ zu Krediten aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden ab dem 1. September 2017 Investitionszuschüsse aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme Investitionszuschuss (Programmnummer 494) vergeben. Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme. Für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts erforderlich.

Hier gibt es weitere Informationen zum KfW-Zuschuss.

Carsharing-Gesetz tritt in Kraft

Zum 1. September tritt das neue Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen. Das Gesetz sieht folgende Punkte vor:

  • Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
  • Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
  • Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen.
  • Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

Mehr zum Thema Carsharing gibt es unter www.carsharing.de

Geänderte Lärmschutzverordnung für Sportanlagen

Ab dem 9. September gilt auf Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen dasselbe Lärmschutzniveau wie an Werktagen. Damit sollen die Anlagen insgesamt besser genutzt werden können.

Die ausführliche BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Mehr zu diesem Thema
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