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Illegale Kältemittel: Ein neues Gesetz soll die Bekämpfung erleichtern

Das Bundesumweltministerium will den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen bekämpfen. Daher wurde nun ein Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt. 

Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern und Verbänden Gelegenheit, schriftlich zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 8. Juli 2020.

Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, durch eine Änderung des Chemikaliengesetzes Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen zu beseitigen.

Diese Hindernisse ergeben sich daraus, dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (EU-F-Gas-Verordnung) an das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der Union anknüpfen. Die betreffenden Gase, Erzeugnisse oder Einrichtungen werden von den Vollzugsbehörden jedoch in der Praxis überwiegend bei nachgeschalteten Händlern und Anwendern vorgefunden. Und diese sind von diesen Vorschriften nicht unmittelbar betroffen und häufig auch über deren Einhaltung nicht auskunftsfähig.

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