Losvergabe: EU will öffentliche Aufträge für KMU erleichtern

Die EU-Kommission überarbeitet bis Ende 2026 die EU-Vergaberichtlinien, sodass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) künftig leichter an Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments will daher die Losvergabe europaweit zum Regelfall machen. Darüber hinaus sollen soziale und ökologische Aspekte bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Gewicht bekommen.
Was ist eine Losvergabe?
In einem Vergabeverfahren können Ausschreibungen aus mehreren Teilen bestehen, die unabhängig voneinander zu vergeben sind. Diese Teile heißen Lose. Bei einer mengenmäßigen Aufteilung von Leistungen spricht man von Teillosen, bei einer Aufteilung nach Fachgebiet von Fachlosen. Dies gilt bislang für die nationalen Vergaben im unterschwelligen Bereich sowie für europaweite Ausschreibungen im Oberschwellenbereich.
Welche Vorteile hat eine Losvergabe?
Bei großen Bauvorhaben hat die Trennung in Teil- und Fachlose den Vorteil, dass mehrere ausführende Unternehmen gleichzeitig oder eng aufeinanderfolgend an einem Projekt arbeiten können. Das bedeutet eine beträchtliche Zeitersparnis.
Ein weiterer Vorteil für die Vergabe nach Losen liegt in der Qualifikation, denn bestimmte Bauleistungen können nur von spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden. Erfolgt die Vergabe losweise, fällt die Auswahl des geeigneten Unternehmens leichter.
Warum profitieren KMU vom Losverfahren?
Die Aufteilung von Aufträgen in Teillose und Fachlose kann für mittelständische Unternehmen die Chance sein, bei der Vergabe überhaupt berücksichtigt zu werden. Denn sie haben oft nicht die personellen Kapazitäten für einen sehr großen Auftrag oder haben sich fachlich so spezialisiert, dass sie passgenau arbeiten können.
Was schlägt der Binnenmarktausschuss vor?
Der Ausschuss empfiehlt der EU-Kommission, diese Losvergabe europaweit zum Regelfall zu machen. Bislang gilt sie EU-weit nur im oberschwelligen Bereich. Große öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge sollen danach nicht mehr an einen einzigen Generalunternehmer vergeben werden. Dadurch können sich auch kleinere, spezialisierte Betriebe auf einzelne Teile eines Projekts bewerben.
Verbände stehen hinter dem Losverfahren
Sowohl der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) also auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen den Vorschlag. Laut Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, sei das eine entscheidende Verbesserung: "Der Vorrang der Losvergabe ist der Türöffner, damit Handwerksbetriebe öffentliche Aufträge gewinnen können."
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, betont die volkswirtschaftlichen Vorteile. "Die Losvergabe ist Herzstück eines gesunden Wettbewerbs und sorgt für gute Preise für den Steuerzahler", so Pakleppa.
Droht wieder mehr Bürokratie?
Beide Verbände warnen jedoch vor neuen Auflagen und damit mehr Bürokratie. Kriterien wie eine verpflichtende Tarifbindung würden laut ZDH und ZDB zu erheblichem Mehraufwand bei Behörden und Unternehmen führen. Dies würde das Ziel, den Zugang für KMU zu erleichtern, unterlaufen.
Der Bericht des Binnenmarktausschusses ist ausdrücklich noch kein Gesetzentwurf, sondern eine politische Empfehlung an die EU-Kommission. Diese wird voraussichtlich Ende 2026 einen konkreten Gesetzesentwurf zur Reform der Vergaberichtlinien vorlegen. Erst danach beginnt das formale Gesetzgebungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der Rat der EU beteiligt sind.