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BAFA wird mit der Umsetzung der E-Auto-Förderung betraut

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Das BAFA wird federführend am Standort Weißwasser die Administration des neuen E-Auto-Förderprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) übernehmen. Mit dem Programm soll Privatpersonen der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität erleichtert werden. Eine Antragstellung ist voraussichtlich im Laufe des Mai 2026 online möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden – die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.

Förderhöhen und Voraussetzungen

Gefördert werden Batterie-elektrische Pkw, Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Range Extender. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Autos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Range Extender. Über niedrigere Einkommensklassen und die Zahl der Kinder im Haushalt kann sich die Fördersumme auf bis zu 6.000 Euro bei Elektroautos beziehungsweise 4.500 Euro bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern erhöhen. Voraussetzung für eine Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es auf der Internetseite des BAFA.

Hintergrund: Vom Umweltbonus zur neuen E-Auto-Förderung

Mit dem neuen Programm knüpft der Bund an den sogenannten Umweltbonus an, der von 2016 bis Ende 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in Deutschland förderte. Auch der Umweltbonus wurde vom BAFA administriert, das damals dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstellt war. Gefördert wurden reine Batterieelektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge, finanziert je zur Hälfte vom Bund und von den Herstellern.

Die Prämie wurde am 17. Dezember 2023 vorzeitig eingestellt – als Folge des Karlsruher Haushaltsurteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von Corona-Krediten für den Klima- und Transformationsfonds für unzulässig erklärt hatte. Über die gesamte Laufzeit hatte das BAFA mehr als zwei Millionen Anträge bewilligt.

Mit dem nun beim BMUKN angesiedelten Nachfolgeprogramm wechselt die Zuständigkeit erstmals vom Wirtschafts- ins Umweltministerium. Anders als beim Umweltbonus, der pauschal nach Fahrzeugpreis gestaffelt war, knüpft die neue Förderung an das Haushaltseinkommen und die Familiengröße an – Plug-in-Hybride sind nach ihrer Streichung Anfang 2023 wieder förderfähig.

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