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Energieberatung: Das fordert der GIH vom Gesetzgeber

Die Studienergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. „Es ist durchaus sinnvoll, eine Beratungspflicht im Gebäudeenergiegesetz zu verankern“, sagt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Allerdings müsse der Gesetzgeber auch Sorge tragen, dass genügend Beratungskapazitäten vorhanden seien.

„Das Ergebnis ist Wasser auf unsere Mühlen: Im Anschluss an eine BAFA-Energieberatung setzen Hausbesitzer im Schnitt knapp drei vorgeschlagene Effizienzmaßnahmen um. Dabei werden pro Beratung über 30.000 Euro netto an Investitionen angestoßen. Dies bedeutet, dass für jeden staatlichen Förder-Euro mehr als 40 private Euros in Sanierungsmaßnahmen fließen“, fasst Leppig die Kernbotschaft der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers für den Zeitraum 2014 bis 2018 erstellten Evaluation zusammen.

Dies sind Zahlen, die es aus Sicht des größten deutschen Energieberaterverbands als sinnvoll erscheinen lassen, dass der Gesetzgeber für umfangreiche Sanierungen oder Verkäufe eine Beratungspflicht ins Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufnimmt. „Wieso eigentlich nur für Ein- und Zweifamilienhäuser? Dieselben Potenziale bestehen doch auch für größere Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude“, denkt der GIH-Vorsitzende einen Schritt weiter.

Gesetzgeber manövriert sich in eine Zwickmühle

Probleme sieht Leppig allerdings hinsichtlich der Beratungskapazität: Der Gesetzgeber plant bisher, nur die bei den Verbraucherzentralen gelisteten Energieberater zuzulassen: „Unsere Hochrechnungen haben ergeben, dass die Pflichtberatungen ein jährliches Aufkommen von 300.000 bis 500.000 Beratungen oder mindestens 37.500 Beratungstagen nach sich ziehen. Dieses kann von den aktuell rund 600 für die Verbraucherzentralen tätigen Energieberatern nicht einmal annähernd abgearbeitet werden.“

Dass sich der Gesetzgeber sehenden Auges in eine solche Zwickmühle manövriert, ist für den GIH unverständlich: „Auf den über Jahre hinweg aufgebauten Energieberaterlisten der Fördergeber ist ein Vielfaches an hoch qualifizierten Beratern gelistet. Sie sind für Bundesförderprogramme antragsberechtigt und müssen fortlaufend Schulungen und Umsetzungen nachweisen. Wieso also den Beraterkreis auf die oft unterbesetzen Verbraucherzentralen einschränken?“ Zumal die Studie auch zeige, dass Energieberatungen durch freie Energieexperten eine weitaus höhere Umsetzungsquote nach sich zögen als Beratungen durch die Verbraucherzentralen.

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